Beschlussvorlage - 0437/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ gemäß des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ nebst der Begründung vom 16.05.2007 gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst das Freibadgelände Ischeland einschließlich der Zuführung des Ischelandbaches, die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft im Uhrzeigersinn wie folgt:

Ab der katholischen Grundschule Meinolf verläuft die Grenze westlich der Stadionstraße am Kindergarten und am Ischelandteich vorbei bis zum Haus Houbenstraße Nr. 1. Auf dem Abschnitt zwischen Kindergarten und Houbenstraße ist die Stadionstraße nur als Fußweg ausgebaut. Im Norden verläuft die Abgrenzung entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Straßen “Am Freibad” und “Zur Heide”. Im Osten grenzt durch einen Grünstreifen getrennt eine Kleingartenanlage an. Der westliche Bereich des Bachraumes mit seinen Ufergehölzen wird in das Plangebiet einbezogen (LB Nr. 1.4.2.22 Ischelandbach). Im Südosten verläuft die Grenze entlang des Weges am Stadion vorbei. Die Grenze quert diesen Weg in südliche Richtung zum Vorplatz des Stadions. Die südliche Grenze umfasst die Stellplatzanlage vor dem Stadion und deren Zufahrt von der Stadionstraße.

Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise die Flurstücke 338 und 340 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen im Geltungsbereich aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

 

Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im 4. Quartal 2007 der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

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Sachverhalt

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Deshalb hat am 22.06.2006 der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ beschlossen. Die gemäß Baugesetzbuch (im weiteren Text: „BauGB“) erforderliche Bürgeranhörung hat bereits am 16.08.2006 stattgefunden. Der nun anstehende Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung, soll mittels dieser Verwaltungsvorlage beschlossen werden. Zugleich wird die Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen. Es handelt sich um den südwestlichen Abschnitt des geschützten Landschaftsbestandteiles (LB) der von der Renaturierung des Ischelandbaches betroffen ist.


 
Der Rat der Stadt Hagen hatte am 02.03.2006 die Errichtung eines zentralen Sport- und Freizeitbades am Standort des bestehenden Freibades Ischeland beschlossen. Grundlage dieses Beschlusses bildet die „Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder“ der HVG (Anlage der Verwaltungsvorlage Drucksachen-Nr. 0010/2006).

 

Zur Umsetzung des Projektes sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß BauGB zu schaffen. Zwei Bauleitplanverfahren sind dazu erforderlich: Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen (FNP) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Darum wurde am 22.06.2006 die Teiländerung Nr. 85 „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ zum FNP und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ beschlossen (Drucksachen-Nr. 0397/2006).

 

Die Teiländerung des FNP erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche Bürgeranhörung zu beiden Bauleitplanverfahren hat bereits am 16.08.2006 stattgefunden. Das Protokoll ist Anlage dieser Vorlage. 

 

Am 14.11.2006 hat ein Scopingtermin zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belang und der Behörden stattgefunden.

 

Der anstehende Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne für einen Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die öffentliche Auslegung der Teiländerung Nr. 85 zum FNP hat der Rat der Stadt Hagen bereits am 10.05.2007 beschlossen (Drucksachen- Nr. 0275/2007).

 

Der anstehende Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 5/06 erfolgt mit Beschluss zur Erweiterung des Planungsgebietes. Anlass ist die Offenlegung des Ischelandbaches über die Grenze des bisherigen Geltungsbereiches hinaus in den gemäß Landschaftsplan geschützten Landschaftsbestandteil Nr. 1.4.2.22 „Ischelandbach“. Die Offenlegung des Baches ist eine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Andererseits stellt sie einen Eingriff in den Landschaftsbestandteil dar, welcher auszugleichen ist. Dies geschieht wiederum im Kontext der Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan.

 

Für die Offenlegung des Ischelandbaches und für den Humpertbach ist separat ein Genehmigungsverfahren gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchzuführen.

 

Folgende Dokumente sind Anlage dieser Vorlage und damit Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland – :

 

·    Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland – vom 16.05.2007

 

·    Das Büro Bimberg Landschaftsarchitekten BDLA, Iserlohn, hat im Mai 2007 den „Landschaftspflegerischen Begleitplan Sport- und Freizeitbad Ischeland“ (LPB), welcher die Eingriffsregelung enthält, erstellt.

 

·   Zur Offenlegung des Bachlaufes des Ischelandbaches innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteiles wurde vom Büro Ökoplan, Essen im April 2007 eine „Potenzialermittlung zur Anschüttung / Offenlegung des Ischelandbaches in Hagen“ erstellt.

·    Für das Sport- und Freizeitbad Ischeland wurde von der Planungsgruppe MWM, Aachen, am 21.07.2006 eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Darin werden die zu erwartenden Besucherzahlen prognostiziert, sowie die verkehrlichen Auswirkungen.

 

·    Das Gutachten vom 21.07.2006 wurde von der Planungsgruppe MWM am 08.05.2007 durch die „Verkehrsuntersuchung Sport- und Freizeitbad im Zusammenhang mit der Nutzung der bestehenden Ischelandhalle und dem Stadion“ ergänzt.

 

·    Das Ing.-Büro für Akustik und Lärmissionsschutz Buchholz, Hagen, hat ein Geräusch- Immissionsschutzgutachten erstellt (16.08.2006). Das Gutachten behandelt sowohl die direkte Geräuscheinwirkungen des Bades auf die Nachbarschaft als auch die indirekte Einwirkung durch die Verkehrserzeugung. Dieses Gutachten wird bis zum 30.05.2007 vorliegen (an die Bezirksvertretung Mitte als Tischvorlage nachgereicht).

 

 

 

In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/06 vom 16.05.2007 wird auf den Landschaftspflegerischen Begleitplan und auf die genannten Gutachten Bezug genommen. Sie sind Anlage und Bestandteil dieser Begründung und damit Bestandteil des Bebauungsplanes.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.05.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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05.06.2007 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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06.06.2007 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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12.06.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen