Beschlussvorlage - 0437/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) - Sport- und Freizeitbad Ischeland - hier: a) Erweiterung des Plangebietesb) Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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30.05.2007
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.06.2007
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.06.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.06.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.06.2007
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ gemäß des im
Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes.
b)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten
Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad
Ischeland“ nebst der Begründung vom 16.05.2007 gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das Freibadgelände Ischeland einschließlich der Zuführung des Ischelandbaches, die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft im
Uhrzeigersinn wie folgt:
Ab der katholischen Grundschule Meinolf verläuft die Grenze westlich der Stadionstraße am Kindergarten und am Ischelandteich vorbei bis zum Haus Houbenstraße Nr. 1. Auf dem Abschnitt zwischen Kindergarten und Houbenstraße ist die Stadionstraße nur als Fußweg ausgebaut. Im Norden verläuft die Abgrenzung entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Straßen “Am Freibad” und “Zur Heide”. Im Osten grenzt durch einen Grünstreifen getrennt eine Kleingartenanlage an. Der westliche Bereich des Bachraumes mit seinen Ufergehölzen wird in das Plangebiet einbezogen (LB Nr. 1.4.2.22 Ischelandbach). Im Südosten verläuft die Grenze entlang des Weges am Stadion vorbei. Die Grenze quert diesen Weg in südliche Richtung zum Vorplatz des Stadions. Die südliche Grenze umfasst die Stellplatzanlage vor dem Stadion und deren Zufahrt von der Stadionstraße.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise die Flurstücke 338 und 340 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen im Geltungsbereich aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf
im Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt
Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im 4. Quartal 2007 der Satzungsbeschluss erfolgen.
Sachverhalt
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
das Projekt „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ zu schaffen, ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Deshalb hat am 22.06.2006 der Rat der Stadt Hagen
die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/06 (582) „Sport- und
Freizeitbad Ischeland“ beschlossen. Die gemäß Baugesetzbuch (im weiteren
Text: „BauGB“) erforderliche Bürgeranhörung hat bereits am
16.08.2006 stattgefunden. Der nun anstehende Verfahrensschritt, die öffentliche
Auslegung, soll mittels dieser Verwaltungsvorlage beschlossen werden. Zugleich
wird die Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen. Es handelt sich um den südwestlichen
Abschnitt des geschützten Landschaftsbestandteiles (LB) der von der Renaturierung
des Ischelandbaches betroffen ist.
Der Rat der Stadt
Hagen hatte am 02.03.2006 die Errichtung eines zentralen Sport- und
Freizeitbades am Standort des bestehenden Freibades Ischeland beschlossen. Grundlage
dieses Beschlusses bildet die „Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der
Hagener Bäder“ der HVG (Anlage der Verwaltungsvorlage Drucksachen-Nr.
0010/2006).
Zur Umsetzung des Projektes sind die
planungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß BauGB zu schaffen. Zwei
Bauleitplanverfahren sind dazu erforderlich: Die Teiländerung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen (FNP) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Darum wurde am 22.06.2006 die Teiländerung Nr. 85 „Sport- und Freizeitbad
Ischeland“ zum FNP und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.
5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ beschlossen
(Drucksachen-Nr. 0397/2006).
Die Teiländerung des FNP erfolgt nach § 8 Abs. 3
BauGB im Parallelverfahren. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche Bürgeranhörung
zu beiden Bauleitplanverfahren hat bereits am 16.08.2006 stattgefunden. Das
Protokoll ist Anlage dieser Vorlage.
Am 14.11.2006 hat ein Scopingtermin zur
Beteiligung der Träger öffentlicher Belang und der Behörden stattgefunden.
Der anstehende Verfahrensschritt ist die
öffentliche Auslegung der Bauleitpläne für einen Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die öffentliche Auslegung der Teiländerung Nr. 85 zum FNP hat der Rat der Stadt
Hagen bereits am 10.05.2007 beschlossen (Drucksachen- Nr. 0275/2007).
Der anstehende Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 5/06 erfolgt mit Beschluss zur Erweiterung des Planungsgebietes. Anlass ist
die Offenlegung des Ischelandbaches über die Grenze des bisherigen
Geltungsbereiches hinaus in den gemäß Landschaftsplan geschützten
Landschaftsbestandteil Nr. 1.4.2.22 „Ischelandbach“. Die
Offenlegung des Baches ist eine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Andererseits stellt sie einen Eingriff in den Landschaftsbestandteil dar, welcher
auszugleichen ist. Dies geschieht wiederum im Kontext der Ausgleichsmaßnahmen
zum Bebauungsplan.
Für die Offenlegung des Ischelandbaches und für den Humpertbach ist
separat ein Genehmigungsverfahren gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
durchzuführen.
Folgende Dokumente sind Anlage dieser Vorlage und damit Bestandteil des
Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland –
:
·
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland
– vom 16.05.2007
·
Das Büro
Bimberg Landschaftsarchitekten BDLA, Iserlohn, hat im Mai 2007 den
„Landschaftspflegerischen Begleitplan Sport- und Freizeitbad
Ischeland“ (LPB), welcher die Eingriffsregelung enthält, erstellt.
· Zur Offenlegung des Bachlaufes des
Ischelandbaches innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteiles wurde vom
Büro Ökoplan, Essen im April 2007 eine „Potenzialermittlung zur
Anschüttung / Offenlegung des Ischelandbaches in Hagen“ erstellt.
·
Für das Sport-
und Freizeitbad Ischeland wurde von der Planungsgruppe MWM, Aachen, am 21.07.2006
eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Darin werden die zu erwartenden
Besucherzahlen prognostiziert, sowie die verkehrlichen Auswirkungen.
·
Das
Gutachten vom 21.07.2006 wurde von der Planungsgruppe MWM am 08.05.2007 durch
die „Verkehrsuntersuchung Sport- und Freizeitbad im Zusammenhang mit der
Nutzung der bestehenden Ischelandhalle und dem Stadion“ ergänzt.
·
Das
Ing.-Büro für Akustik und Lärmissionsschutz Buchholz, Hagen, hat ein Geräusch-
Immissionsschutzgutachten erstellt (16.08.2006). Das Gutachten behandelt sowohl
die direkte Geräuscheinwirkungen des Bades auf die Nachbarschaft als auch die
indirekte Einwirkung durch die Verkehrserzeugung. Dieses Gutachten wird bis zum
30.05.2007 vorliegen (an die Bezirksvertretung Mitte als Tischvorlage nachgereicht).
In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/06 vom 16.05.2007 wird auf den
Landschaftspflegerischen Begleitplan und auf die genannten Gutachten Bezug
genommen. Sie sind Anlage und Bestandteil dieser Begründung und damit
Bestandteil des Bebauungsplanes.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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47,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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178,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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29,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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855,9 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
9 MB
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7
|
(wie Dokument)
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769,3 kB
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8
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(wie Dokument)
|
3,3 MB
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|
9
|
(wie Dokument)
|
547 kB
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10
|
(wie Dokument)
|
800,9 kB
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