Beschlussvorlage - 0532/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängertunnel Im Langenkamp/Oege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Fachverwaltung wird beauftragt, für die Dauer von 30 Monaten die voraussichtlichen Kosten für die Unterhaltung der Beleuchtungsanlage, die Reinigung des Fußgängertunnels einschließlich der erforderlich werdenden Winterwartung sowie für die Verkehrssicherung (Haftpflicht) zu ermitteln und der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Hohenlimburg alsbald mitzuteilen.
Ein Beschluss über die
Bewilligung von bezirksbezogenen Mitteln bleibt vorbehalten.
Sachverhalt
siehe Begründung
Begründung:
Die DB Netz ist
Eigentümerin des Fußgängertunnels Im Langenkamp/Oege parallel zur Lenne.
Verkehrssicherungspflichtige war viele Jahre die Hoesch Werke AG Hohenlimburg.
Aufgrund des seit längerem gekündigten Vertrages drohte zum Jahreswechsel die
Schließung des Fußgängertunnels. Maßnahmen zur Verkehrssicherung wurden
eingestellt. Das vor kurzem im Rathaus geführte Verhandlungsgespräch mit den
Verantwortlichen der DB Netz und der Hoesch Hohenlimburg GmbH hat ergeben, dass
beide Seiten keine Verkehrssicherung und Unterhaltung zu ihren Lasten mehr übernehmen
können. Die Tunnel-Querung sei weder für die Bahn noch für Hoesch erforderlich.
Eine rechtlich wirksame
Übernahme hat die Stadtverwaltung Hagen bislang abgelehnt.
Aufgrund der Tatsache, dass
durch die jetzt anstehende Realisierung des Brückenbauprojektes über den
Bahnhof Hohenlimburg bald die Fußwegeverbindung über die Fläche der
Güterabfertigung entfallen wird, könnte der Fußgängertunnel als direkte
Wegebeziehung zur Stadtbücherei und zur Fußgängerzone Bedeutung erhalten. Eine
vorzeitige Schließung des Tunnels – bis zur Benutzung der neuen Brücke
– sollte deshalb im Interesse des Gemeinwohls vermieden werden.
Bevor eine Auftragserteilung
an Dritte z.B. HEB, Reinigungs- oder Landschaftsbaufirmen oder ggfs. Werkhof in
Erwägung gezogen werden sollte, sind die erforderlichen Kosten zum Zwecke der
Finanzierung zu ermitteln.
Die
Angelegenheit ist eilbedürftig, da Eigentümer und ehemaliger Betreiber sich bis
Mitte Juni 2007 gedulden werden.
