Beschlussvorlage - 0407/2007
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge, 1. Änderung nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), hier:a) Beschluss über die Anwendung der geänderten Gesetzesgrundlage (Novellierung des Baugesetzbuches)b) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGBc) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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06.06.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.06.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.06.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren zur 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB.
Zu c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge nebst der Begründung vom 02.05.2007 nach § 3 Abs. 2. BauGB in der z. Z. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens liegt in Hagen-Hohenlimburg zwischen der BAB A 46, der Henkhauser Straße und der Straße Am Berge. Er umfasst die Flurstücke 432, 1012 und 1013 in der Flur 12 der Gemarkung Hohenlimburg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im Winter 2007/2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist wegen der Kürze der Begründung nicht erforderlich.
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge ist mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 14.12.2006 eingeleitet worden. Dieser Beschluss ist am 29.12.2006 ortsüblich bekanntgemacht worden.
Als nächster Verfahrensschritt hat die Abfrage des Umfangs und Detaillierungsgrades der umweltrelevanten Inhalte und der Umweltprüfung (Scopingtermin) in schriftlicher Form in der Zeit vom 20.01. bis 23.02.2007 stattgefunden.
Zu a)
Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung ist am 01.01.2007 in Kraft getreten.
Kernstück dieser Novelle ist die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB), also Pläne, die entsprechend der gesetzlichen Formulierung die Wiedernutzung von Brachen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innentwicklung zum Inhalt haben.
Das – in Anlehnung an die Regelung über die vereinfachte Änderung eines Bebauungsplanes (§ 13 BauGB) - eingeführte beschleunigte Verfahren kann bei diesem Verfahren angewendet werden, weil folgende Kriterien erfüllt sind:
§ Die Bebauungsplanänderung begründet keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben.
§ Es findet keine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b BauGB durch die Planung statt.
§ Die zulässige Grundfläche der überbaubaren Fläche liegt unter 20.000 qm.
Das im Dezember 2006 bereits eingeleitete Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 15 soll nach der Gesetzesnovellierung als vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB weitergeführt werden.
Durch die Überleitung auf die neue Gesetzeslage ergibt sich im Verfahren und in der späteren Umsetzung die Möglichkeit der Zeit- und Kostenersparnis, da die Erstellung eines detaillierten Umweltberichtes (inkl. Monitoring) nicht notwendig ist.
Zu c)
Nachdem mit den Fachämtern die inhaltlichen Fragen zur Straßen- und Kanalplanung bearbeitet wurden und die Lärmsituation wegen der Nähe zur BAB A 46 durch Lärmmessungen untersucht wurde, liegt jetzt der Bebauungsplanentwurf für den Änderungsbereich vor.
Mit diesem Beschluss könnte nach der Sommerpause die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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240,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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200,3 kB
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