Beschlussvorlage - 0407/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)      Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren zur 1.Änderung des Be­bauungsplanes Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.

 

Zu b)      Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB.

 

Zu c)      Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausge­hängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge nebst der Begründung vom 02.05.2007 nach § 3 Abs. 2. BauGB in der z. Z. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens liegt in Hagen-Hohenlim­burg zwischen der BAB A 46, der Henkhauser Straße und der Straße Am Berge. Er umfasst die Flurstücke 432, 1012 und 1013 in der Flur 12 der Gemar­kung Hohenlimburg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll im Winter 2007/2008 der Satzungsbe­schluss gefasst werden.

 

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Sachverhalt

Eine Kurzfassung ist wegen der Kürze der Begründung nicht erforderlich.


 
 


Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge ist mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 14.12.2006 eingeleitet worden. Dieser Beschluss ist am 29.12.2006 ortsüb­lich bekanntgemacht worden.

 

Als nächster Verfahrensschritt hat die Abfrage des Umfangs und Detaillie­rungsgrades der umweltrelevanten Inhalte und der Umweltprüfung (Sco­pingtermin) in schriftlicher Form in der Zeit vom 20.01. bis 23.02.2007 statt­gefunden.

 

 

Zu a)

 

Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwick­lung ist am 01.01.2007 in Kraft getreten.

Kernstück dieser Novelle ist die Einführung eines beschleunigten Verfah­rens für sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB), also Pläne, die entsprechend der gesetzlichen Formulierung die Wiedernutzung von Bra­chen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innentwicklung zum Inhalt haben.

Das – in Anlehnung an die Regelung über die vereinfachte Änderung eines Bebauungsplanes (§ 13 BauGB) - eingeführte beschleunigte Verfahren kann bei diesem Verfahren angewendet werden, weil folgende Kriterien erfüllt sind:

 

§               Die Bebauungsplanänderung begründet keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben.

§               Es findet keine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b BauGB durch die Planung statt.

§               Die zulässige Grundfläche der überbaubaren Fläche liegt unter 20.000 qm.

Das im Dezember 2006 bereits eingeleitete Änderungsverfahren des Be­bauungsplanes Nr. 15 soll nach der Gesetzesnovellierung als vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB weitergeführt werden.

 

Durch die Überleitung auf die neue Gesetzeslage ergibt sich im Verfahren und in der späteren Umsetzung die Möglichkeit der Zeit- und Kostenerspar­nis, da die Erstellung eines detaillierten Umweltberichtes (inkl. Monitoring) nicht notwendig ist.

 

 

Zu c)

 

Nachdem mit den Fachämtern die inhaltlichen Fragen zur Straßen- und Kanalplanung bearbeitet wurden und die Lärmsituation wegen der Nähe zur BAB A 46 durch Lärmmessungen untersucht wurde, liegt jetzt der Bebau­ungsplanentwurf für den Änderungsbereich vor.

 

Mit diesem Beschluss könnte nach der Sommerpause die öffentliche Aus­legung durchgeführt werden.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.06.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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12.06.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen