Beschlussvorlage - 0413/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Die Maßnahmen zur Absenkung der Kosten der Erziehung im Fachdienst für Pflegekinder sind weiter umzusetzen.

 

2.      Über den Erfolg der Maßnahme wird in 2008 im Jugendhilfeausschuss und

Haupt- und Finanzausschuss berichtet.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Ratsbeschluss vom 15.07.2004 zum Ausbau der Bereitschaftspflege und Sonderpflege wurde ab 2005 umgesetzt.

Die Bereitschaftspflegestellen konnten von 4 auf 10 Pflegestellen ausgebaut werden. In der Sonderpflege wurden 10 Pflegestellen eingerichtet.

 

Durch die Umsetzung des Konzeptes konnte das pädagogische Ziel “Kein Kind unter 6 Jahren im Heim” für Neufälle im Jahr 2006 zu 96 % erreicht werden. Für die Kinder zwischen 6 und 10 Jahren betrug der Anteil 15 %.

 

Die Einsparungen im Rahmen der Erziehungshilfe betrugen im Jahr 2006 ca. 246.000,00 €. Für 2007 und 2008 ist mit einer weiteren Steigerung der Einsparungen zu rechnen.

 

Die Gewinnung geeigneter Pflegefamilien gestaltet sich schwierig, sodass der Ausbau der Bereitschaftspflege sich langsamer vollzog als angenommen.

Aktuell ist im Bereich der Sonderpflege ein Ausbaustand erreicht, mit dem das vorgesehene Personal ausgelastet ist.

 


1.     

 
Ausgangssituation

 

Am 15.07.2004 hat der Rat der Stadt beschlossen:

 

1.      Der Maßnahme “Absenkung der Kosten für Erziehungshilfe” wird im Bereich “Pflegekinderdienst” zugestimmt.

2.      Neben der Verlagerung einer Planstelle aus dem ASD (Stellenplan Nr. 55/105/03) ist im Stellenplan 2005 zusätzlich eine 0,5 Stelle nach Vergütungsgruppe V b / VI b BAT einzurichten.

3.      Die zusätzlichen Sach- und Pflegekosten sind in Höhe von 167.202,00 € anteilig im Haushaltsplan bei den sachlich zutreffenden HHSt. zu veranschlagen.

4.      Der Erfolg der Maßnahme wird jährlich im Jugendhilfeausschuss und Haupt- und Finanzausschuss überprüft. Das Ergebnis bildet die Grundlage zu einem ggf. erforderlichen Ausbau bis zum Jahr 2007.

 

2.      Zielerreichung:

 

Die Maßnahme M-05 hat u. a. zum Inhalt, dass durch den Ausbau der Vollzeitzeitpflege Kosteneinsparungen im Bereich der Heimerziehung erzielt werden

 

Seit 2004 ist die Bereitschaftspflege ausgebaut worden von 4 auf 10 Plätze, nämlich

           im Bereich der 0 –   6-jährigen von ursprünglich 4 auf 8 Plätze und

           im Bereich der 6 – 10-jährigen von ursprünglich 0 auf 2 Plätze.

 

Daneben wurden im Bereich der Sonderpflege 10 Plätze neu aufgebaut.

 

Nach dem ursprünglichen Konzept sollten bis Ende 2006 bei den Bereitschaftspflegen 12 und bei den Sonderpflegen 20 Plätze erreicht sein. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden, da sich die Gewinnung von geeigneten Pflegefamilien trotz aller Maßnahmen zur Akquise (siehe unter 3.) als ausgesprochen schwierig erweist.

 

Damit konnte auch das ursprüngliche, sehr ehrgeizige Finanz-Etappenziel für 2006 nicht vollständig erreicht werden. Von den geplanten 580.000,00 € wurden lediglich 246.000,00 € eingespart. Dieser Betrag berücksichtigt allerdings schon die mit dieser Maßnahme verknüpften zusätzlichen Personalkosten für 1,5 Mitarbeiter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.         Maßnahmen zur Zielerreichung:

 

Im Jahr 2005 wurden konzeptionelle Überlegungen zur Bereitschafts- und Sonderpflege entwickelt und fortgeschrieben. Zur effektiven Nutzung fachlicher Kompetenzen wurden im Team des Fachdienstes fachliche Schwerpunkte in der pädagogischen Betreuung von Bereitschafts- und Sonderpflegefamilien, der Schulung und Qualifizierung von Pflegeeltern, der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung gesetzt.

Zur positiv-wertschätzenden Anerkennung der Aufgabe als Pflegeeltern wurde das Konzept aufklärender und informierender Öffentlichkeitsarbeit aus dem Jahre 2005 fortgesetzt.

Ergänzt wurde dieses Konzept durch ein VHS-Seminar zu “Anforderungen an Pflegeeltern”, eine Vortragsreihe zu Erziehungsfragen in Kooperation mit der Stadtbücherei Hagen-Medien und zweier Filmpräsentationen zum Thema “Pflege- und Adoptivkinder” in Kooperation mit dem Kino BABYLON.

Der Informationsfluss in die Pflegefamilie wird seit Mitte 2006 durch einen Rundbrief ergänzt, der pädagogische, rechtliche und organisatorische Themen der Vollzeitpflege aufgreift.

Insgesamt erschienen 22 Presseberichte und Werbeanzeigen in den örtlichen Print-Medien und ein Radiobeitrag, die positiv über die Situation von Pflegekindern berichteten oder auf Veranstaltungen hinwiesen. Durch unterstützende und motivierende Angebote konnten aktive Pflegeeltern bei der Gewinnung neuer Pflegefamilien als Multiplikatoren gewonnen werden.

Seit März 2006 beteiligt sich der Fachdienst für Pflegekinder der Stadt Hagen neben anderen Ruhrgebietsstädten an einer Langzeitstudie der Universität Dortmund zum “Einfluss psycho-sozialer Risiko- und Schutzfaktoren auf die psychische Gesundheit von Pflegekindern.” Aus Hagen nehmen insgesamt 25 Pflegekinder an der über 3 Jahre geplanten Studie teil.

Die Gewinnung von neuen Pflegeeltern gestaltet sich aufwendig und erfordert im Interesse der Kinder eine besondere Sorgfalt. So konnten 2006 aus über 60 interessierten Bewerbern, mit denen individuelle Informationsgespräche stattfanden, 12 Bewerber in Bewerberseminaren für die Aufgabe qualifiziert vorbereitet werden. Die Bewerberunterlagen von 11 auswärtigen Bewerbern, die bereits durch ihre Heimatjugendämter überprüft wurden, wurden in die Liste der potenziellen Pflegeeltern aufgenommen.

 

 

Im Rahmen der Pflegeelternfortbildung fanden 8 themenbezogene Elternabende statt. Die Bereitschaftspflegeeltern treffen sich neben der individuellen Beratung alle 4 Wochen zum fachlichen Austausch und zur kollegialen Beratung mit der verantwortlichen Fachkraft.

3.1 Ausbau Bereitschaftspflege

Das angestrebte Ausbauziel von 8 Bereitschaftspflegestellen für Kinder von 0 – 6 Jahren wurde in 2006 erreicht. Für Kinder von 6 – 10 Jahren konnten 2 der geplanten 4 Bereitschaftspflegestellen eingerichtet werden. Durch den Wechsel in Dauerpflege oder durch Beendigung haben 3 Pflegefamilien diese Tätigkeit in 2006 aufgegeben, und 4 neue Pflegefamilien wurden gefunden. Im Jahresmittel standen damit 9,25 Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.

Abb. 1: Kinder in Bereitschaftspflege

Abb. 2: Verbleib nach Bereitschaftspflege

 

In der Bereitschaftspflege wurden in 2006 insgesamt 30 Kinder mit 1944 Betreuungstagen gezählt.

6 Kinder wurden mit Jahreswechsel in das Jahr 2006 übernommen, 24 weitere Kinder wurden neu aufgenommen. Aus der Bereitschaftspflege wurden 10 Kinder in den elterlichen Haushalt zurückgeführt, 7 Kinder in andere Pflegefamilien vermittelt. Von den 5 sonstigen Beendigungen wechselte 1 Kind in eine Adoption, 1 Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung, 1 Kind in ein Heim und 2 Kinder in die Zuständigkeit eines anderen Jugendamtes. Zum Jahresende befanden sich noch 8 Kinder in Bereitschaftspflege.

Der durchschnittliche Verbleib in Bereitschaftspflege betrug 65 Tage. Die Betreuungsdichte aller Bereitschaftspflegen betrug durchschnittlich 211 Tage im Jahr pro Bereitschaftspflegestelle. Damit wurden die angestrebten 200 Belegtage übertroffen. Auf die neu eingerichteten Bereitschaftspflegestellen entfielen anteilig 1.141 Belegungstage.


Abb. 3: Durchschnittliche Verweildauer in Bereitschaftspflege

Abb. 4: Betreuungstage in Bereitschaftspflege

 

3.2. Ausbau / Differenzierung der Vollzeitpflegen

Der Ausbau der Sonderpflege in der Stadt Hagen gestaltet sich zögerlich, da die Gewinnung und Schulung geeigneter Familien sehr aufwändig ist. Im Jahr 2006 konnten insgesamt 4 Kinder in diese Pflegeform neu vermittelt werden. Eine Sonderpflege konnte durch Rückführung ins Elterhaus beendet werden. Dadurch ergaben sich zum 31.12.2006 insgesamt 10 Sonderpflegen mit insgesamt 2.659 Betreuungstagen.

Abb. 5:  Anzahl der Vermittlungen

Im gleichen Zeitraum wurden 3 Kinder (2006) in Westfälische Pflegefamilien vermittelt. Die Vermittlung in allg. Vollzeitpflege lag 2006 mit 20 Pflegekindern im langjährigen Mittel. Den 27 Neuvermittlungen standen insgesamt 26 Beendigungen entgegen, von denen 12 aufgrund einer besonderen Regelung im SGB VIII  in die örtliche Zuständigkeit in eine andere Kommune wechselten. Die letztendliche Kostenträgerschaft bleibt aber für diese auswärtigen Pflegefälle weiterhin erhalten.



Abb. 6: Begonnene Hilfen für Kinder von 0 – 6 Jahren

Abb. 7: Begonnene Hilfen für Kinder von 0 – 6 Jahren / Betreuungstage

In 2006 konnte durch den Ausbau der Bereitschafts- und Sonderpflege das Ziel “Kein Kind unter 6 Jahren im Heim” zu 96 % erreicht werden. Von 25  Inobhutnahmen  und 23 begonnenen Hilfen zur Erziehung  außerhalb des Elternhauses  wurden nur 2 Kinder an insgesamt 214 Betreuungstagen im Heim untergebracht. 46 begonnene Inobhutnahmen und Hilfen zur Erziehung mit insgesamt 3963 Betreuungstagen wurden in Pflegefamilien geleistet.



Abb. 8: Begonnene Hilfen für Kinder von 6 - 10 Jahren

Abb. 9: Begonnene Hilfen für Kinder von 6 - 10 Jahren /  Betreuungstage

 

Für die Kinder von 6 – 10 Jahren standen seit Mai 2006 zwei Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung. In dieser Altergruppe wurden insgesamt 19 Kinder außerhalb des Elternhausens untergebracht. Drei Kinder davon fanden an 270 Betreuungstagen  Aufnahme in einer Pflegestelle, 16 Kinder wurden an 1591 Betreuungstagen im Heim aufgenommen. Dies entspricht einem Anteil von 15 % in Pflegefamilien. Auch wenn die Aufnahme eines Kindes von 6 – 10 Jahren in eine Pflegefamilie nicht in jedem Fall pädagogisch geeignet ist, so ist hier noch Ausbaubedarf.

Abb. 10: Entwicklung  Vollzeitpflegen

Die Gesamtzahl der Vollzeitpflegen in Zuständigkeit der Stadt Hagen hat sich nur unwesentlich auf 132 Vollzeitpflegen erhöht, wobei sich der Anteil der Betreuungsfälle im Fachdienst für Pflegekinder um 5 Fälle erhöht hat, während die Westfälischen Pflegefamilien um 4 Fälle zurück gingen. Beim Rückgang der Westfälischen Pflegefamilien handelt es sich jedoch überwiegend um einen Wechsel der örtlichen Zuständigkeit wegen Dauerhaftigkeit des Pflegeverhältnisses.

Abb. 11: Vollzeitpflege in Kostenträgerschaft der Stadt Hagen

Um die Entwicklung der Vollzeitpflegen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung verzerrungsfrei abzubilden, sind Pflegeverhältnisse einzubeziehen, für die die Stadt Hagen letztendlich kostenverantwortlich ist. Die Gesamtzahl dieser Vollzeitpflegen gibt die eigentliche Entwicklung der Vollzeitpflege im Vergleich zur Heimerziehung wieder.   Hier zeigt sich ein konstanter Anstieg der Vollzeitpflegen in Kostenträgerschaft der Stadt Hagen. In den letzten 6 Jahren stieg diese Zahl der Pflegekinder von 149 auf 208 Fälle an. Seit Ausbau des Fachdienstes für Pflegekinder im Jahr 2005  hat sich die Anzahl von 174 Pflegekindern um 34 Pflegefälle gesteigert. Hier zeigt sich die hohe Vermittlungsintensität des Fachdienstes auch über Hagens Stadtgrenzen hinweg. Ohne geeignete Vermittlung in Vollzeitpflege bliebe für viele Kinder nur die Betreuung in entsprechenden Heimeinrichtungen.

Abb. 12: Begleiteter Umgang

Der erhöhte Personalbedarf für die intensive Beratung und Begleitung der Bereitschaftspflegefamilien begründet die kurzen Verweilzeiten in den Bereitschaftspflegestellen, den hohen Beratungs- und Abstimmungsbedarf der Pflegeeltern und Fachkräfte, die notwendigen diagnostischen Abklärungen und der Gestaltung der Umgangskontakte mit der Ursprungsfamilie. Der Umgang mit der Ursprungsfamilie gewinnt  aber auch in der allgemeinen Betreuung von Pflegeverhältnissen zunehmend an Bedeutung, da sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht für das Kind der Erhalt familiärer Beziehungen notwendig ist. Da Pflegeeltern und Kind in dieser Situation häufig Unterstützung benötigen, ist der Anteil der begleitenden Umgangskontakte ab 2005 sprunghaft angestiegen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Durch den Ausbau der Bereitschafts- und Sonderpflege konnten zusätzliche 3800 Pflegetage in diesen Pflegeformen geleistet werden. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Personal- und Sachkosten im Bereich des Fachdienstes für Pflegekinder ergab sich für 2006 gegenüber der Heimerziehung (120,00 €/Tagessatz) ein Kostenvorteil in Höhe von 245.801 Euro. Der Ausbau des Fachdienstes für Pflegekinder hat bis auf zwei Bereitschaftspflegestellen für ältere Kinder das Ziel der ersten Ausbaustufe erreicht. Damit wurde das Einsparziel der ersten Ausbaustufe mit einer Verzögerung von einem Jahr erreicht.

Die Suche und Schulung weiterer Bereitschaftspflegefamilien für Kinder von 6 – 10 Jahren hält an. Die Erweiterung um eine Bereitschaftspflege in 2007 und eine weitere in 2008 ist realistisch.

In der Sonderpflege konnte zum Ende 2006 die angestrebten 10 Pflegeverhältnisse erreicht werden. Zur Betreuung weiterer Sonderpflegestellen ist der notwendige personelle Ausbau des Fachdienstes für Pflegekinder mit 2,5 Wochenstunden pro Sonderpflegestelle erforderlich. Dieser Ausbau war bereits Grundlage in der  Ratsvorlage vom 19.05.2004. Für 2007 ist die Erweiterung um 3 Sonderpflegegestellen, in 2008 weitere 4 vorstellbar. Durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Fachbereiches wurden  im Jahr 2006 zusätzlich drei Kinder in Westfälische Pflegefamilien vermittelt, wodurch zusätzliche Heimkosten gespart wurden.

Ein Blick auf das geplante und erzielte Einsparvolumen durch den Ausbau der Vollzeitpflege lässt erkennen, dass die ursprüngliche Zielsetzung zu optimistisch war. Insgesamt jedoch ist durch den Ausbau der Vollzeitpflegen ein erhebliches anhaltendes Einsparpotential ersichtlich.

Die korrigierte Einsparerwartung für 2007 und 2008 beruht auf den weiteren Ausbau der Bereitschaftspflegen und Sonderpflegen wie oben beschrieben.

 

2005

2006

2007

2008

Einsparziel

246.154,00 €

579.547,00 €

754.940,00 €

754.940,00 €

Ist-Einsparung

143.354,00 €

245.801,00 €

 

 

Korrigiertes Einsparziel

----

----

383.500,00 €

463.000,00

Für wegfallende Erfolge werden VB2-KM  gegenüber Ersatzmaßnahmen benannt.

5. Bewertung

Der Ausbau der Bereitschaftspflegestellen für Kinder von 0 – 6 Jahren  auf 8 Bereitschaftspflegestellen hat sich als bedarfsgerecht und notwendig herausgestellt. Bis auf zwei Fälle konnten alle Kinder in diesem Alter in Pflegefamilien Aufnahme finden. Damit war der Bedarf zu 96 % abgedeckt. Auch die angestrebten Betreuungstage pro Bereitschaftspflegefamilie lagen um 11 Tage über den erwarteten 200 Belegtagen im Jahr. Damit konnte sowohl das pädagogische Ziel, kleinen Kindern einen Schutzraum in einer familiären Atmosphäre zu bieten, als auch das finanzielle Einsparziel in diesem Segment erreicht werden.

In der Bereitschaftspflege für Kinder von 6 – 10 Jahren besteht weiterhin Ausbaubedarf. Hier fanden lediglich 15 % aller Kinder dieser Altersgruppe Aufnahme in einer Bereitschaftspflegestelle. In diesem Bereich zeigt sich, dass nicht alle Kinder dieser Altersgruppe aufgrund ihres Störungsbildes für die Betreuung in einem Familiensetting geeignet sind. Mit 1591 Heimbelegungstagen in 2006 ist hier jedoch noch Einsparpotential durch den angestrebten Ausbau der Bereitschaftspflegestellen gegeben. Der Ausbau auf 4 Bereitschaftspflegestellen für Kinder von 6 – 10 Jahren mit ca. 800 Jahresbetreuungstagen ist weiterhin als bedarfsgerecht anzusehen.

Die erste Ausbaustufe der Sonderpflege wurde mit 10 Sonderpflegestellen erreicht. Durch die kontinuierliche Betreuung dieser Kinder in den Familien, wird sich die Anzahl der Jahresbetreuungstage in 2007 und den Folgejahren auf ca. 3600 erhöhen. 

Durch die Regelungen des § 86 Abs. 6 SGB VIII zum Wechsel der Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers an den Wohnort des Pflegekindes, ist allerdings bei auswärtigen Sonderpflegestellen die intensive Betreuung und Zahlung des erhöhten Pflegegeldes beim Zuständigkeitswechsel nicht ausreichend sichergestellt. Daher reduziert sich die Gruppe der potentiellen Pflegeltern. Ein weiterer jährlicher Ausbau um 3 – 4 Sonderpflegestellen in Hagen sind daher eher realistisch.

Für besonders belastete Kinder und Jugendliche wird auch weiterhin die Kooperation mit dem System der Westfälischen Pflegefamilien, besonders bei auswärtiger Unterbringung, erforderlich bleiben.

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.05.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.05.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen