Beschlussvorlage - 0401/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbHVeräußerung der Anteile der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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31.05.2007
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Beschluss des Rates der Stadt Hagen herbeizuführen, dass die Anteile der Stadt Hagen an der MVG Märkischen Verkehrsgesellschaft GmbH an die Hagener Straßenbahn AG veräußert werden.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.06.2007.
Sachverhalt
In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 22.03.2007 wurde seitens der SPD-Fraktion gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses eine Vorlage zur Veräußerung der Anteile der Stadt Hagen an der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH an die Hagener Straßenbahn AG zu fertigen.
Mit dieser Vorlage wird dieser Bitte nachgekommen.
Die ehemals
selbständige Stadt Hohenlimburg war bis zu ihrer Eingemeindung in die Stadt
Hagen zum 01.01.1975 Mitgesellschafterin der Iserlohner Kreisbahn AG. Nach der
Eingemeindung übernahm die Stadt Hagen als Rechtsnachfolgerin diese Anteile. Im
Jahr 1977 wurde die Iserlohner Kreisbahn AG auf die MVG Märkische Verkehrsgesellschaft
GmbH verschmolzen, die Mehrheitsgesellschafterin der Iserlohner Kreisbahn AG
war.
Die Stadt Hagen hält 0,539 % der Anteile an der MVG.
Die Iserlohner Kreisbahn AG sowie die MVG waren bis ca. Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts für das ÖPNV-Angebot im Hohenlimburger Stadtgebiet zuständig. Danach erfolgte die weitestgehende Übernahme durch die Hagener Straßenbahn AG. Heute bedient die MVG in Hohenlimburg zwei Linien, die auf verschiedenen Routen über Letmathe nach Iserlohn verlaufen. Zwei weitere Linien der MVG verlaufen von Rummenohl nach Brügge und von Hagen nach Kierspe.
Nach § 5 Abs. 6 des z. Zt. noch gültigen Gesellschaftsvertrages der MVG bedarf die Veräußerung von Geschäftsanteilen des Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Diese Vorschrift ist im neuen Gesellschaftsvertrag in dieser Form ebenfalls enthalten.
Aufgrund dessen stellt sich die zeitliche Abfolge damit wie folgt dar:
14.06.2007: Beschluss des Rates der Stadt Hagen
anschließend Mitteilung an die MVG über die beabsichtigte Veräußerung an die Hagener Straßenbahn AG
14.08.2007: Gesellschafterversammlung der MVG
nach der voraussichtlichen Zustimmung der Gesellschafterversammlung der MVG erfolgt eine Sitzung des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
01.01.2008: Sinnvoller Zeitpunkt für den Übergang der Anteile von der Stadt Hagen auf die Hagener Straßenbahn AG
Für die Veräußerung der Anteile der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG ist nach § 41 GO NW ein Ratsbeschluss erforderlich. Darüber hinaus ist die Maßnahme nach § 115 GO NW bei der Bezirksregierung anzuzeigen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
