Beschlussvorlage - 0498/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung über die Parksituation in Wehringhausen (Buscheyviertel) wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Eine Zone mit Regelungen zum Bewohnerparken wird nicht eingerichtet.
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Sachverhalt

Bei einer Parkregelung für Bewohner im Buscheyviertel würden andere Dauerparker – insbesondere Beschäftigte des AKH – in benachbarte Bereiche von Wehringhausen verdrängt. Da zudem das Krankenhaus mit der Anmietung zusätzlicher Stellplätze im Parkhaus Mittelstadt auf die Bewirtschaftung des Stadtgarten-Parkplatzes reagiert hat, soll auf die Einrichtung einer Bewohnerparkzone verzichtet werden, zumal dem ein Ratsbeschluss entgegensteht.


 
Mit dem Beschluss vom 06.02. hat die Bezirksvertretung Mitte die Verwaltung beauftragt, ein Parkraumkonzept für das Buscheyviertel – von der Buscheystraße bis zum Stadtgarten und der Grünstraße bis zur Bachstraße – zu erarbeiten und dabei angemessene Regelungen für das Bewohnerparken vorzusehen.

 

 

Parksituation am Allgemeinen Krankenhaus

 

Die Parkplatzsituation in diesem Teil Wehringhausens wird wesentlich mitgeprägt von der großen Nachfrage des Allgemeinen Krankenhauses (AKH) und hat sich aktuell durch die seit Anfang 2007 geltende zeitlich beschränkte Nutzung des Parkplatzes am Stadtgarten verschärft.

Nach Gesprächen mit dem AKH am 02.05.2007 stellen sich Parkplatznachfrage und -angebot wie folgt dar:

 

Parkplatznachfrage der Beschäftigten

 

Etwa 1.000 Beschäftigte des AKH verteilen sich auf drei Schichten. Die Frühschicht (Beginn 6.00 Uhr, Ende 14.00 Uhr) mit ca. 500 Beschäftigten überwiegt dabei die Spät- und Nachschicht. Die Schichtwechsel überschneiden sich zeitlich wegen der erforderlichen Übergabe, so dass kurzfristig eine noch höhere Parkplatznachfrage auftritt.

 

Aufgrund des frühen Schichtbeginns und wechselnder Schichten – auch an Sonn- und Feiertagen – ist die Nutzung des ÖPNV nur sehr beschränkt (allenfalls für die Verwaltungsmitarbeiterinnen) möglich.

 

Parkplatzangebot für Beschäftigte

 

Den Beschäftigten steht durch eigene oder vom AKH angemietete Parkplätze ein Angebot von 285 Plätzen zur Verfügung (90 auf dem AKH-Gelände, 195 im Parkhaus Mittelstadt). Aus Anlass der Bewirtschaftung des Parkplatzes Stadtgarten hat das AKH die angemieteten Plätze im Parkhaus Mittelstadt um 40 auf 195 erhöht. Das verfügbare Kontingent im Parkhaus ist damit – nach Auskunft des Parkhausbetreibers – ausgeschöpft.

 

Aktuell liegen keine weiteren Anträge der Beschäftigten auf Ausstellung eines Parkausweises vor, ein Indiz dafür, dass keine Nachfrage nach weiteren – kostenpflichtigen – Parkplätzen besteht.

 

Parkplatzangebot für Besucher

 

Das hauseigene Parkhaus (Tiefgarage) des AKH ist ausschließlich für Besucher reserviert, darüber hinaus kann aufgrund der räumlichen Nähe des Parkhauses Mittelstadt auch hier von einem zumutbaren Angebot für Besucher ausgegangen werden. Auch der Parkplatz Stadtgarten mit der Zeitbeschränkung von drei Stunden steht derzeit Besuchern im Grundsatz zur Verfügung.

 

 

Fazit

 

Bei knapp 300 Beschäftigten-Parkplätzen und um die 500 Anwesenden (und mehr bei Schichtwechsel) in der Frühschicht reicht das Parkplatz-Angebot mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aus. Dies wird auch durch Momentaufnahmen (der parkenden Fahrzeuge im Umfeld des AKH) anhand von Kennzeichen bestätigt (s.: Ergebnis einer Stichproben-Erhebung zur Parksituation „oberes Wehringhausen“). Das Angebot für Besucher kann als ausreichend angesehen werden. Eine verstärkte Nutzung des ÖPNV zur Entlastung der Nachfrage (z. B. Firmenticket) scheidet aus.

 

Die Auslastung des Parkplatzes Stadtgarten mit 65 Plätzen liegt seit Einführung der 3-Stunden-Regelung bei durchschnittlich etwa 50%; dies steht in einem krassen Gegensatz zu der hohen Parkplatznachfrage im Umfeld. Unabhängig von der vertraglichen und eigentumsrechtlichen Situation besteht aus planerischer Sicht deshalb hier Handlungsbedarf.

 

Regelungen zugunsten von Bewohnern

 

Zum Grundsatz, ob und gegebenenfalls wo im Stadtgebiet Zonen für Bewohnerparken eingerichtet werden sollen, hat der Rat am 25.05.2005 einen Beschluss gefasst. Danach sollen in Hagen außerhalb der Innenstadt keine Regelungen für sogenanntes Bewohnerparken getroffen werden (in der Innenstadt gibt es mit den Parkzonen A bis E eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit Sonderregelungen für die Innenstadtbewohner).

 

Diese Entscheidung hat der Rat damit begründet, dass ausschließlich in der Innenstadt aufgrund der innenstadttypischen Nutzungsvielfalt ein erheblicher Konkurrenzdruck um Parkplätze im öffentlichen Straßenraum besteht. Um einerseits besonders den Gelegenheitsbesuchern der Innenstadt (Einzelhandelskunden usw.), andererseits den Bewohnern Parkraum in vertretbarem Umfang und zu den Zeiten der größten Nachfrage (Ladenöffnung) zur Verfügung zu stellen, wurden die nach Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung möglichen Regelungen getroffen. Dabei ist zu beachten, dass bei einer Ausdehnung der Parkzonen von bis zu 1.000 m es weder darum geht, den Bewohnern einen wohnungsnahen Parkplatz zu Verfügung zu stellen, noch einen solchen in Konkurrenz zu „Fremdparkern“ zu garantieren.

 

Unbestreitbar gibt es im gesamten Stadtgebiet in Einzelfällen eine erhebliche Konkurrenz um freie, d.h. kostenlos verfügbare Parkplätze im Straßenraum. Dies gilt vor allem auch für personal- (und besucher-) intensive Betriebe und Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, die fast ausschließlich in Wohngebieten liegen. Die Parkplatzkonkurrenz beschränkt sich hier also auf klar abgrenzbare Nachfragegruppen: Beschäftigte und Besucher des Krankenhauses auf der einen, Anwohner (Bewohner) auf der anderen Seite.

 

Selbst eine Parkraumbewirtschaftung einschließlich Sonderregelungen für Bewohner analog zur Innenstadt würde keinesfalls einen (Bewohner-)parkplatz in Wohnungsnähe sichern. Die so vorgenommene Verknappung des Parkplatzangebots für Beschäftigte und Besucher würde zudem zu einer Verlagerung dieser Nachfrage in benachbarte Wohngebiete führen usw.

 

Eine Einschränkung des Parkplatzangebots für „Fremdparker“ (i. d. R. AKH-Beschäftigte) in den Straßen rund um das AKH würde zwangsläufig zu einer Verdrängung der Nachfrage in andere Teile von Wehringhausen führen – hier insbesondere in die Quartiere beidseits der Lange Straße. Hier ist der quartiersbezogene Parkplatzbedarf aufgrund der dichteren Bebauung deutlich höher einzuschätzen als im oberen Teil Wehringhausens. Die Konfliktlage würde sich also in verschärfter Form verlagern.

 

Unter Berücksichtigung der erkennbaren geringen Handlungsspielräume für eine Bewirtschaftung des Straßenparkens im Bereich AKH / Buschey mit einer Bevorrechtigung der Bewohner und den negativen Effekten für die für die benachbarten Quartiere empfiehlt die Verwaltung, auf eine Bewohner-Parkregelung zu verzichten.

 

Mit der Anmietung von zusätzlichen 40 Plätzen im Parkhaus Mittelstadt hat das AKH bereits auf den Wegfall von Dauerparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz Stadtgarten reagiert, so dass zumindest der vorherige Zustand wieder hergestellt wurde.

 

 

Ergebnis einer Zufallserhebung: Parken im Bereich „oberes Wehringhausen“

(zwischen Buscheystraße, Allgemeines Krankenhaus, Stadtgarten, Bachstraße)

 

Ortsbesichtigung am 26. März 2007 in der Zeit von 10.00Uhr – 11.45Uhr

 

378 mögliche Stellplätze im Straßenraum, davon belegt durch…/bzw. frei:

 

198     52%    Hagener

129     34%    Auswärtige

  45      12%    freie Stellplätze

    5        1%    Taxen

    1        1%    Behindertenstellplatz

 

Grünstraße: 19 Stellplätze

11        Hagener

  3        Auswärtige

  5        Taxen

 

Christian- Rohlfs-Straße zw. Buscheystraße und Dömbergstraße: 15 Stellplätze

8                 Hagener

6                 Auswärtige

1         freier

 

Dömbergstraße zw. Grüntalstraße und Christian- Rohlfs- Straße: 16 Stellplätze

12               Hagener

4               Auswärtige

 

Christian- Rohlfs-Straße zw. Dömbergstraße und Stadtgarten: 45 Stellplätze

26               Hagener

18               Auswärtige

2               freie

 

Parkplatz Stadtgarten: 65 Stellplätze

28               Hagener

11               Auswärtige

26               freie

 

Schumannstraße zw. Christian- Rohlfs- Straße und Richard- Wagner- Straße:

32 Stellplätze

 

19        Hagener

11               Auswärtige

2               freie

 

Dömbergstraße zw. Christian- Rohlfs- Straße und Bachstraße: 49 Stellplätze

29             Hagener

16            Auswärtige

  4       freie

 

Richard- Wagner- Straße zw. Schumannstraße und Stadtgartenallee: 26 Stellplätze

11               Hagener

12               Auswärtige

3               freie

 

Richard- Wagner- Straße zw. Schumannstraße und Dömbergstraße: 9 Stellplätze

4               Hagener

  4        Auswärtige

  1        freier

 

Uhlandstraße zw. Buscheystraße und Dömbergstraße: 27 Stellplätze

15        Hagener

  8        Auswärtige

  4        freie

 

Schumannstraße zw. Richard- Wagner- Straße und Bachstraße: 42 Stellplätze

22        Hagener

20        Auswärtige

 

Schubertstraße: 6 Stellplätze

  3        Hagener

  2        Auswärtige

  1        Behindertenstellplatz

 

Stadtgartenallee: 26 Stellplätze

10        Hagener

14        Auswärtige

  2        freie

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.05.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.                  Der Bericht der Verwaltung über die Parksituation in Wehringhausen (Buscheyviertel) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.                  Eine Zone mit Regelungen zum Bewohnerparken wird zurzeit nicht eingerichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0