Beschlussvorlage - 0495/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt,

als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nr. 2 Herrn Hans-Jochen Vaupel zu wählen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis: 01.09.07

 

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Sachverhalt

Da die bisher amtierende Schiedsperson ihr Amt niederlegen möchte, wurde der Schiedsamtsbezirk 2 neu ausgeschrieben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Hans-Jochen Vaupel wählen, da er auf Grund seiner bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeit für diese Aufgabe geeignet erscheint.


Das Gebiet der Stadt Hagen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

 

Die bisher amtierende Schiedsperson möchte ihr Amt niederlegen.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 ( GV NW 1993 S. 32 ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 ( GV. NRW. S. 498 ) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Hagen-Mitte, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 2 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Hagen-Mitte überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer

 

1.      die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

2.      unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

1.      das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

2.      in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

3.      durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Hagen, die Leitung des Amtsgerichts Hagen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden mit Schreiben vom 21.02.07 gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Neubesetzung des Bezirks 2 zu benennen. Zudem wurde in den Hagener Tageszeitungen darauf hingewiesen, dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks 2 ( Altenhagen, Eckesey ) gesucht werden.

 

 

 

 

 

 

 

Es liegt folgende Bewerbung vor:

 

Herr Hans-Jochen Vaupel

Am Sportpark 2, 58097 Hagen

65 Jahre alt

Tel.: 02331/83237

Rentner

Schöffe

 

Eine zweite Bewerbung wurde am 07.05.07 zurück gezogen.

 

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 05.04.07 unter Bekanntgabe der Bewerber Gelegenheit gegeben, zur Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Stellung zu nehmen.

Die Bezirksvereinigung Hagen des BDS hat sich nicht geäußert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Hans-Jochen Vaupel wählen, da er auf Grund seiner bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeit für diese Aufgabe geeignet erscheint.

 
 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

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Beschlüsse

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30.05.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen