Beschlussvorlage - 0470/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
FNP-NeuaufstellungStadtbezirkskonzept Eilpe/Dahlhier: Kenntnisnahme der Anregungen zum Grundstück "Friedhof Dickerköppchen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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23.05.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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12.06.2007
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Sachverhalt
Kenntnisnahme der Anregungen zum Bereich „Friedhof
Dickerköppchen“
Vorlauf
Im Rahmen der Bearbeitung des Stadtbezirkskonzepts für den Stadtbezirk
Eilpe/Dahl sind folgende Anregungen für das Grundstück Gemarkung Dahl, Flur 6,
Flurstück 153 im Bereich „Dickerköppchen“ (siehe Anlage)
eingegangen:
Es wird angeregt, das im Grundbuch von Dahl, Blatt 769, als
„Begräbnisplatz Am Sundern“ ausgewiesene und im
bestattungsrechtlichen Sinne als Privatfriedhof zu bezeichnende Grundstück im
Flächennutzungsplan als Friedhof neu darzustellen. Mit Rücksicht auf die
Totenruhe wird verlangt, im Abstand von etwa 10 m um das Flurstück 153 herum
von der Darstellung von Wohnbauflächen insbesondere in Richtung des Flurstücks 1121
abzusehen.
Des Weiteren wird angeregt, die Denkmalwürdigkeit des Begräbnisplatzes,
der zum unter Denkmalschutz stehenden Rittergut „Haus Dahl“ gehört,
zu prüfen.
Stellungnahme der Verwaltung
Dieser Begräbnisplatz war im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt
Hagen bisher nicht dargestellt. Aufgrund der geringen Größe des Privatfriedhofs
ist er auf Flächennutzungsplanebene nicht flächenhaft darstellbar. Dieses ist
auch nicht notwendig, da der FNP die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nur in den Grundzügen darzustellen
hat.
Im Stadtbezirkskonzept ist das Flurstück 1121 als Flächenvorschlag für
eine neue Wohnbaufläche enthalten. Diese Fläche liegt außerhalb des
betreffenden Begräbnisplatzes. Sollte diese Fläche Eingang in den neuen FNP
finden, so wird in der weiteren städtebaulichen Planung (z. B. Aufstellung
eines Bebauungsplans) der erforderliche Abstand zwischen Begräbnisplatz und
Wohngebiet berücksichtigt werden.
Die Denkmalwürdigkeit des Begräbnisplatzes wird im weiteren Verfahren
geprüft.
Beschlussvorschlag
Die Anregung den Privatfriedhof im Bereich „Dickerköppchen“
als Friedhof im Flächennutzungsplan neu darzustellen, wird abgelehnt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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429 kB
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