Beschlussvorlage - 0444/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Der Ratsbeschluss vom 22.02.2007 sah vor, dass Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis und Stadt sich in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co-Finanzierung bemühen. Ferner sollte die Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle ein jährliches Budget in Höhe von 50.000 € erhalten, um Reintegrationshilfen für Obdachlose bei der Arbeiterwohlfahrt in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der Wohnungswirtschaft sollte auf diesen Ansatz angerechnet werden.

 

Nach Gesprächen mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, insbesondere mit der Gemeinnützigen Wohnstätten Genossenschaft (GWG) kommt eine Beteiligung und Co-Finanzierung für die notwendigen Reintegrationshilfen für Obdachlose nicht in Betracht.


 
Nachdem mehrere Wohnungsgesellschaften der Arbeiterwohlfahrt bereits signalisiert hatten, dass eine Beteiligung an einem gemeinsamen Projekt nicht in Frage komme, fand Ende April ein Gespräch mit der Geschäftsführung der GWG statt. Dabei wurde deutlich, dass auch für die GWG eine Co-Finanzierung bei Anrechnung des eigenen Beitrages auf das geplante Budget der Zentralen Fachstelle ebenso wenig wie eine Kooperation im Aufgabenbereich “Reintegrationshilfen für Obdachlose” in Betracht kommt. 

 

Stattdessen wäre eine Beteiligung an einem von der Arbeiterwohlfahrt ins Auge gefassten Projekt aus dem Landesprogramm “Wohnungslosigkeit vermeiden - dauerhaftes Wohnen sichern” vorstellbar. Dieser konzeptionell noch zu entwickelnde Baustein sollte präventiven Charakter haben und ein Hilfeangebot für Mieter der GWG  darstellen, dass auch zum Erhalt vorhandenen Wohnraums beitragen soll.

 

Eine wie im Ratsbeschluss geforderte Beteiligung der Wohnungswirtschaft an dem Aufgabenbereich “Reintegrationshilfen für Obdachlose” kommt damit nicht zu Stande. Daraus ergeben sich für die Stadt 2 mögliche Handlungsoptionen:

 

1.      Die Zentrale Fachstelle erhält, wie im Ratsbeschluss vom 22.02.2007 vorgesehen, ein Budget in Höhe von 50.000 €, um weiter Reintegrationshilfen bei der Arbeiterwohlfahrt im Rahmen von Fachleistungsstunden in Auftrag zu geben. Unabhängig davon bemüht sich die Arbeiterwohlfahrt um eine Projektfinanzierung aus Landesmitteln für den Aufgabenbereich “ Wohnungslosigkeit vermeiden - dauerhaftes Wohnen sichern” und steuert hier eine Kooperation mit der GWG an. Auch diese auf 3 Jahre befristete Maßnahme würde im vorbeugenden Bereich Obdachlosigkeit entgegenwirken. Für diesen Fall müsste die Arbeiterwohlfahrt eine Ausweitung der vorhandenen personellen Ressourcen vornehmen.

 

2.      Die Zentrale Fachstelle erhält kein eigenes Budget zur Beauftragung Dritter im Arbeitsfeld “Reintegrationshilfen”. Durch personelle Umschichtungen innerhalb des Fachbereiches Jugend und Soziales wird versucht, diesen für die Bekämpfung von dauerhafter Obdachlosigkeit notwendigen Aufgabenbereich zumindest teilweise abzudecken. Die Arbeiterwohlfahrt würde sich in diesem Fall unabhängig davon um das bereits geschilderte Projekt in Zusammenarbeit mit der GWG bemühen.

 

In beiden Fällen könnte, sofern Reintegrationshilfen für Obdachlose weiterhin möglich sind, durch Abmietung von vorhandenen Notunterkünften eine Kostenersparnis von jährlich  55.000 € erzielt werden.

 

Der Sozialausschuss wird über den weiteren Fortgang der Angelegenheit unterrichtet.

 

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Beschlüsse

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24.05.2007 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen