Beschlussvorlage - 0444/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Reintegration von Obdachlosen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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24.05.2007
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Sachverhalt
Der Ratsbeschluss vom 22.02.2007 sah vor, dass Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer
Kreis und Stadt sich in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine
Co-Finanzierung bemühen. Ferner sollte die Zentrale Fachstelle für
Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle ein jährliches Budget in Höhe von 50.000
€ erhalten, um Reintegrationshilfen für Obdachlose bei der
Arbeiterwohlfahrt in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der
Wohnungswirtschaft sollte auf diesen Ansatz angerechnet werden.
Nach Gesprächen mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, insbesondere mit
der Gemeinnützigen Wohnstätten Genossenschaft (GWG) kommt eine Beteiligung und
Co-Finanzierung für die notwendigen Reintegrationshilfen für Obdachlose nicht
in Betracht.
Nachdem mehrere
Wohnungsgesellschaften der Arbeiterwohlfahrt bereits signalisiert hatten, dass
eine Beteiligung an einem gemeinsamen Projekt nicht in Frage komme, fand Ende
April ein Gespräch mit der Geschäftsführung der GWG statt. Dabei wurde
deutlich, dass auch für die GWG eine Co-Finanzierung bei Anrechnung des eigenen
Beitrages auf das geplante Budget der Zentralen Fachstelle ebenso wenig wie
eine Kooperation im Aufgabenbereich “Reintegrationshilfen für
Obdachlose” in Betracht kommt.
Stattdessen wäre eine Beteiligung an einem von der Arbeiterwohlfahrt ins
Auge gefassten Projekt aus dem Landesprogramm “Wohnungslosigkeit
vermeiden - dauerhaftes Wohnen sichern” vorstellbar. Dieser konzeptionell
noch zu entwickelnde Baustein sollte präventiven Charakter haben und ein
Hilfeangebot für Mieter der GWG
darstellen, dass auch zum Erhalt vorhandenen Wohnraums beitragen soll.
Eine wie im Ratsbeschluss geforderte Beteiligung der Wohnungswirtschaft
an dem Aufgabenbereich “Reintegrationshilfen für Obdachlose” kommt
damit nicht zu Stande. Daraus ergeben sich für die Stadt 2 mögliche Handlungsoptionen:
1.
Die Zentrale
Fachstelle erhält, wie im Ratsbeschluss vom 22.02.2007 vorgesehen, ein Budget
in Höhe von 50.000 €, um weiter Reintegrationshilfen bei der
Arbeiterwohlfahrt im Rahmen von Fachleistungsstunden in Auftrag zu geben.
Unabhängig davon bemüht sich die Arbeiterwohlfahrt um eine Projektfinanzierung
aus Landesmitteln für den Aufgabenbereich “ Wohnungslosigkeit vermeiden -
dauerhaftes Wohnen sichern” und steuert hier eine Kooperation mit der GWG
an. Auch diese auf 3 Jahre befristete Maßnahme würde im vorbeugenden Bereich
Obdachlosigkeit entgegenwirken. Für diesen Fall müsste die Arbeiterwohlfahrt
eine Ausweitung der vorhandenen personellen Ressourcen vornehmen.
2.
Die Zentrale
Fachstelle erhält kein eigenes Budget zur Beauftragung Dritter im Arbeitsfeld
“Reintegrationshilfen”. Durch personelle Umschichtungen innerhalb
des Fachbereiches Jugend und Soziales wird versucht, diesen für die Bekämpfung
von dauerhafter Obdachlosigkeit notwendigen Aufgabenbereich zumindest teilweise
abzudecken. Die Arbeiterwohlfahrt würde sich in diesem Fall unabhängig davon um
das bereits geschilderte Projekt in Zusammenarbeit mit der GWG bemühen.
In beiden Fällen könnte, sofern Reintegrationshilfen für Obdachlose
weiterhin möglich sind, durch Abmietung von vorhandenen Notunterkünften eine
Kostenersparnis von jährlich 55.000
€ erzielt werden.
Der Sozialausschuss wird über den weiteren Fortgang der Angelegenheit
unterrichtet.
