Beschlussvorlage - 0403/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung - 6. Bericht zum Rückführungsmanagement für abgelehnte Asylbewerber
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; VB 2/KM Konsolidierungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.05.2007
|
Sachverhalt
Der Sozialausschuss hat sich zuletzt am 23.05.2006 mit der Haushaltskonsolidierungsmaßnahme 55 – M 14 befasst und einen weiteren Bericht zum Frühjahr 2007 angefordert.
Die positive Entwicklung der Jahre 2004 und 2005 setzte sich auch im Jahre 2006 bzw. im 1. Quartal 2007 fort. Der Vergleichswert von 108 Personen/Jahr aus 2003 konnte auch in diesem Zeitraum erreicht werden, obwohl u.a. im Vorgriff auf das angekündigte Bleiberecht Fälle zurückgestellt wurden. Die in den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zurückkehrenden Leistungsempfänger (z.B. Asylfolgeantragsteller, Verlust des Arbeitsplatzes) wurden bei der Berechnung berücksichtigt.
Durch die hohe Zahl der in den Jahren 2004 und 2005 ausgeschiedenen Leistungsempfänger errechnet sich unter Berücksichtigung der aufgewandten Personal- und Sachkosten nach dem aktuellen Stand ein auf das Haushaltsjahr bezogener Konsolidierungsbeitrag von 813.108 €.
Im Jahr 2006 und im
1. Quartal 2007 wurden insgesamt 134 Personen zurückgeführt bzw. sind aus dem
Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) herausgefallen.
Dabei wurden 23 Personen bereits berücksichtigt, die in früheren Berechnungen
aus dem Leistungsbezug ausschieden waren, im genannten Zeitraum aber wieder
erneut Leistungen erhielten. Der Vergleichswert des Jahres 2003 (27 Personen
pro Quartal), also vor Beginn der Konsolidierungsmaßnahme, konnte damit
erreicht werden, obwohl die Rückführung von Personen, die möglicherweise unter
die Bleiberechtsregelungen fallen konnten, seit Anfang 2006 zurückgestellt
wurde.
Im Einzelnen ergibt sich für den Berichtszeitraum folgendes Bild:
Grund |
I/2006 |
II/2006 |
III/2006 |
IV/2006 |
I/2007 |
|
Aufenthaltsrecht (grundsätzlich mit gesichertem Lebensunterhalt) |
17 |
0 |
14 |
12 |
9 |
|
Lebensunterhalt gesichert (ohne Aufenthaltsrecht) |
6 |
8 |
6 |
12 |
16 |
|
Verstorben |
0 |
0 |
0 |
1 |
0 |
|
Abgeschoben |
1 |
1 |
0 |
5 |
1 |
|
Untergetaucht |
4 |
10 |
2 |
1 |
1 |
|
Freiwillige Ausreise |
4 |
3 |
2 |
1 |
1 |
|
Fortzug Inland |
9 |
3 |
2 |
5 |
0 |
|
./. Personen mit erneutem Leistungsbezug |
6 |
2 |
7 |
7 |
1 |
Gesamt |
35 |
23 |
19 |
30 |
27 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Durchschnitt pro Quartal (Vergleichswert 2003) |
27 |
27 |
27 |
27 |
27 |
Über-/Unterschreitung |
+8 |
-4 |
-8 |
+3 |
0 |
Für die Berechnung des Konsolidierungseffektes werden die
durchschnittlich pro Person und Monat aufgewandten AsylbLG-Leistungen
ermittelt. Grundlage für die Ermittlung dieser Daten ist das jeweilige
Rechnungsergebnis des vorangegangenen Jahres sowie die durchschnittliche Zahl
der Leistungsempfänger. Für die vergangenen Jahre ergaben sich folgende Werte:
Durchschnittliche Aufwendungen für Leistungsempfänger AsylbLG |
|||
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
|
406,25 € |
383,11 € |
441,98 € |
455,23 € |
Der Anstieg der Aufwendungen für 2006 ist auf den gestiegenen Anteil an
Leistungsempfängern zurückzuführen, die Anspruch auf höhere Leistungen nach § 2
AsylbLG (analoge Leistungen nach SGB XII; i.d.R. nach 36 Monaten Aufenthalt)
hatten.
Auf das Haushaltsjahr 2007 bezogen ergibt sich unter Berücksichtigung der
aufgewandten Personal- und Sachkosten eine Minderausgabe von 813.108
€.
Aktuell befinden sich 559 Personen (davon 150 Minderjährige) im Leistungsbezug, von denen lediglich noch 51 Personen (21 Minderjährige) mit dem Land abgerechnet werden können. Ein Teil des verbleibenden Personenkreises ist bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und zählt daher nicht zum Personenkreis des Rückführungsmanagements. Für 136 Personen ist bisher ein Antrag auf Bleiberecht gestellt worden.
Die Konsolidierungsmaßnahme ist bis zum 31.12.2007 befristet. Nach Abschluss der Maßnahme wird dem Ausschuss ein Abschlussbericht vorgelegt.
