Beschlussvorlage - 0399/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbau von Verkehrsschildern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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16.05.2007
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Sachverhalt
Eine durch die BV Haspe initiierte Verkehrsschau hat für den Stadtbezirk
ergeben, dass mehr als 2.000 Verkehrsschilder abgebaut werden können,
ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. In mindestens 30 Fällen sind
Schilder zu entfernen. Diese Menge wird sich erhöhen um gleichartige Schilder,
deren Anzahl noch festgestellt werden muss.
Die weiteren Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde, auf wieviele
Schilder noch verzichtet werden soll, bleiben der Diskussion mit der
Bezirksvertretung vorbehalten.
Die BV Haspe hat am
09.08.2006 folgenden Beschluss gefasst:
“Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorsitzenden des ACE,
Herrn Wegener, Gespräche über eine evtl. Zusammenarbeit oder Kooperation zu
führen, um die Verkehrsschilder im Stadtbezirk Haspe zu reduzieren.”
Am 14. und 15.11.2006 hat eine Bereisung Haspes stattgefunden. Diese
wurde im Rahmen der regelmäßigen Verkehrsschauen mit der Bezirksregierung
Arnsberg durchgeführt. Teilgenommen haben Herr Ludwig von der Bezirksregierung
Arnsberg, als der für Hagen zuständige Verkehrsingenieur, die bei Anordnungen
der Straßenverkehrsbehörde als Straßenbaulastträger zu hörenden Fachbereiche
für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken (66) sowie Grünanlagen- und
Straßenbetrieb (67) und die Polizei sowie die Hagener Straßenbahn und Herr
Wegener vom ACE.
Zielsetzung der Verkehrsschau war es, Verkehrszeichen zu ermitteln, die
abgebaut werden müssen/können.
Mit der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften von 1997 wurde eine gesetzliche Anforderung für die Aufstellung
von Verkehrsschildern formuliert. § 39 Abs. 1 StVO führt dazu aus: “Angesichts
der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und
besonderen Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten,
werden örtliche Anordnungen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen
Umstände zwingend geboten ist.”
Absicht dieser Vorschrift ist es, erst gar keinen
“Schilderwald” entstehen zu lassen bzw. diesen abzubauen.
Die Verkehrsteilnehmer sind durch die Vielzahl der Verkehrszeichen oft
völlig überfordert, nehmen diese schon gar nicht mehr wahr und sind demzufolge
auch nicht mehr in der Lage, das von ihnen geforderte Fahrverhalten umzusetzen.
Darüber hinaus ist jedes Schild nur so viel wert, wie seine Beachtung durch
Kontrolle und ggfls. auch Sanktionen sichergestellt werden kann. Dies ist bei
der Vielzahl der im Stadtgebiet mittlerweile zigtausendfach installierten
Verkehrsschilder jedoch unmöglich und wird durch ständige Forderungen nach
immer noch mehr Schildern, auch für den letzten Sonderfall, zusehends
unmöglicher.
Die Straßenverkehrsbehörde wird daher in Zukunft noch mehr darauf achten,
Verkehrszeichen nur dort aufzustellen, wo sie wirklich sinnvoll und notwendig
sind. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren: So wenig Verkehrszeichen wie
möglich! Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben,
sind überflüssig. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen
einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes
vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen hiervon bedürfen nach
einer rechtsverbindlichen Anweisung zur Umsetzung der StVO der Zustimmung der
obersten Landesbehörde.
Das Gesamtergebnis der Bereisung zur Reduzierung von Verkehrsschildern im
Stadtbezirk Haspe kann dem beigefügten Protokoll (siehe Anlage) entnommen
werden. Danach könnten ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ca.
2.000 Verkehrsschilder abgebaut werden. Die mit einem x gekennzeichneten Positionen
hingegen sind auf jeden Fall umzusetzen. Dabei handelt es sich um
mindestens 30 Schilder, wahrscheinlich aber eher um mehr, da die Anzahl der
nicht-StVO-gemäßen Schilder erst festgestellt werden muss.
Jede Verkehrsregelung bedarf einer verkehrlichen Anordnung nach StVO
durch die Straßenverkehrsbehörde. Lediglich der Straßenbaulastträger und die
Polizei sind dazu zu hören. Diese Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde ist
gesetzlich festgelegt und wurde der Bezirksvertretung in anderen Zusammenhängen
auch in Vorlagen mehrfach ausführlich dargelegt, so dass sich weitere
Erläuterungen hierzu an dieser Stelle erübrigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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40,6 kB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
60,5 kB
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16.05.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe wählt eine
Verkehrskommission, die sich mit der Vorlage Abbau von Verkehrsschildern befasst.
Das Ergebnis wird zur Sitzung der Bezirksvertretung Haspe im August / September
2007 vorgestellt.
Die Kommission besteht aus.
Jochen Weber
Dietmar Thieser
Heiner Müller
Heike Bremser
Klaus Dietrich
Walter Geßler
Franco Flebus
Siegfried Hoffmann sowie
1 – 2 Vertreter der Fachverwaltung.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
12 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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