Beschlussvorlage - 0399/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage mit einem x gekennzeichneten Positionen sind auf jeden Fall umzusetzen. Alle weiteren Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde bleiben der Diskussion mit der Bezirksvertretung vorbehalten.

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Sachverhalt

Eine durch die BV Haspe initiierte Verkehrsschau hat für den Stadtbezirk ergeben, dass mehr als 2.000 Verkehrsschilder abgebaut werden können, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. In mindestens 30 Fällen sind Schilder zu entfernen. Diese Menge wird sich erhöhen um gleichartige Schilder, deren Anzahl noch festgestellt werden muss.

 

Die weiteren Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde, auf wieviele Schilder noch verzichtet werden soll, bleiben der Diskussion mit der Bezirksvertretung vorbehalten.


 
Die BV Haspe hat am 09.08.2006 folgenden Beschluss gefasst:

 

“Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorsitzenden des ACE, Herrn Wegener, Gespräche über eine evtl. Zusammenarbeit oder Kooperation zu führen, um die Verkehrsschilder im Stadtbezirk Haspe zu reduzieren.”

 

Am 14. und 15.11.2006 hat eine Bereisung Haspes stattgefunden. Diese wurde im Rahmen der regelmäßigen Verkehrsschauen mit der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. Teilgenommen haben Herr Ludwig von der Bezirksregierung Arnsberg, als der für Hagen zuständige Verkehrsingenieur, die bei Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde als Straßenbaulastträger zu hörenden Fachbereiche für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken (66) sowie Grünanlagen- und Straßenbetrieb (67) und die Polizei sowie die Hagener Straßenbahn und Herr Wegener vom ACE.

 

Zielsetzung der Verkehrsschau war es, Verkehrszeichen zu ermitteln, die abgebaut werden müssen/können.

 

Mit der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften von 1997 wurde eine gesetzliche Anforderung für die Aufstellung von Verkehrsschildern formuliert. § 39 Abs. 1 StVO führt dazu aus: “Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.”

 

Absicht dieser Vorschrift ist es, erst gar keinen “Schilderwald” entstehen zu lassen bzw. diesen abzubauen.

 

Die Verkehrsteilnehmer sind durch die Vielzahl der Verkehrszeichen oft völlig überfordert, nehmen diese schon gar nicht mehr wahr und sind demzufolge auch nicht mehr in der Lage, das von ihnen geforderte Fahrverhalten umzusetzen. Darüber hinaus ist jedes Schild nur so viel wert, wie seine Beachtung durch Kontrolle und ggfls. auch Sanktionen sichergestellt werden kann. Dies ist bei der Vielzahl der im Stadtgebiet mittlerweile zigtausendfach installierten Verkehrsschilder jedoch unmöglich und wird durch ständige Forderungen nach immer noch mehr Schildern, auch für den letzten Sonderfall, zusehends unmöglicher.

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird daher in Zukunft noch mehr darauf achten, Verkehrszeichen nur dort aufzustellen, wo sie wirklich sinnvoll und notwendig sind. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren: So wenig Verkehrszeichen wie möglich! Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind überflüssig. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen hiervon bedürfen nach einer rechtsverbindlichen Anweisung zur Umsetzung der StVO der Zustimmung der obersten Landesbehörde.

 

Das Gesamtergebnis der Bereisung zur Reduzierung von Verkehrsschildern im Stadtbezirk Haspe kann dem beigefügten Protokoll (siehe Anlage) entnommen werden. Danach könnten ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ca. 2.000 Verkehrsschilder abgebaut werden. Die mit einem x gekennzeichneten Positionen hingegen sind auf jeden Fall umzusetzen. Dabei handelt es sich um mindestens 30 Schilder, wahrscheinlich aber eher um mehr, da die Anzahl der nicht-StVO-gemäßen Schilder erst festgestellt werden muss.

 

Jede Verkehrsregelung bedarf einer verkehrlichen Anordnung nach StVO durch die Straßenverkehrsbehörde. Lediglich der Straßenbaulastträger und die Polizei sind dazu zu hören. Diese Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde ist gesetzlich festgelegt und wurde der Bezirksvertretung in anderen Zusammenhängen auch in Vorlagen mehrfach ausführlich dargelegt, so dass sich weitere Erläuterungen hierzu an dieser Stelle erübrigen.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.05.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe wählt eine Verkehrskommission, die sich mit der Vorlage Abbau von Verkehrsschildern befasst. Das Ergebnis wird zur Sitzung der Bezirksvertretung Haspe im August / September 2007 vorgestellt.

 

Die Kommission besteht aus.

Jochen Weber

Dietmar Thieser

Heiner Müller

Heike Bremser

Klaus Dietrich

Walter Geßler

Franco Flebus

Siegfried Hoffmann sowie

1 – 2 Vertreter der Fachverwaltung.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

12

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0