Beschlussvorlage - 0286/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/68 - Industriegelände Aske - 1. und 2. Nachtrag, 3. und 4. Änderung gemäß dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan mit dem darin eingetragenen Plangebiet nach §2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Westerbauer die Fläche, entlang der ehemaligen Kipperstraße bis zur Deutschen Bahn AG (Rheinisch-Märkische-Strecke), entlang der Bahnlinie nach Westen bis zur verlegten Asker Straße, von hier nach Norden unter Ausschluss einer Fläche südlich der Neue Straße in einer Tiefe von ca. 50m und einer Fläche nördlich der Neue Straße in einer Tiefe von ca. 40m und einer Länge von ca. 65m bis zur Bahnlinie Deutsche Bahn AG, von hier entlang der Bahnlinie nach Osten zum Ausgangspunkt Kipperstraße.

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Vorlauf:

Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 12/68 - Industriegelände Aske - wurde am 04.11.1969 als Satzung rechtskräftig. In der Folgezeit wurde diese Satzung mehrfach geändert/ergänzt. So wurden mit dem 1. Nachtrag/Änderung (Rechtskraft 14.02.1973), dem 2. Nachtrag/Änderung (Rechtskraft 06.07.1983)der Bebauungsplan an die veränderte Straßenführung sowie an eine erforderliche Erweiterung einer überbaubaren Fläche angepasst.

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde auf den geänderten Verlauf der Asker Straße reagiert. Durch die veränderte Lage der Verkehrsfläche im Kreuzungsbereich Asker Str./Neue Str./Am Sinnerhoop wurde ein Teil der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche in Anspruch genommen. Für die danach noch verbleibenden Flächen südlich und nördlich der Neuen Str. wurden neben Grünflächen zur Asker Straße hin Gewerbegebiete festgesetzt.

Am 31.10.1998 wurde dieses Änderungsverfahren rechtskräftig.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes befasste sich mit der Zulässigkeit von Verkaufsflächen für den Einzelhandel und wurde am 17.06.2000 rechtskräftig.

 

Darüber hinaus gibt es noch eine im Verfahren befindliche Änderung.

Nördlich der 3. Änderung besteht weiterhin noch die Festsetzung Grünfläche. Da der dort im Nordosten der Grünfläche angrenzende Betrieb Erweiterungsflächen benötigt, soll mit dem 5. Änderungsverfahren auch hier der Bebauungsplan geändert werden. Ziel des Verfahrens ist es, die gewerbliche Baufläche zu erweitern. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

Anlass:

Bei dem hier vorliegenden Gebiet handelt es sich um das einzige über einen Bebauungsplan gesicherte Industriegebiet in Hagen Haspe und Westerbauer.

Originär dienen Industriegebiete der Ansiedlung/Unterbringung von Gewerbebetrieben die aufgrund ihres mit der Nutzung verbundenen Nutzungscharakters/Störgrades in anderen Baugebieten unzulässig sind.

 

Ziel diese Änderungsverfahren ist es, einen "Negativkatalog" zu erstellen,

damit dieses Industriegebiet für Betriebe vorgehalten werden kann, deren Unterbringung in anderen Baugebieten nicht möglich ist.

 

Bereits mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/68 - Industriegelände Aske - wurde die städtebauliche Zielsetzung formuliert, die Nutzung in diesem Gebiet auf eine technisch gewerbliche Nutzung zu beschränken. Dieses Ziel soll mit der beabsichtigten Änderung näher definiert werden.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.05.2004 - Bezirksvertretung Haspe

Erweitern

02.06.2004 - Stadtentwicklungsausschuss

Erweitern

03.06.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen