Beschlussvorlage - 0286/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 12/68 - Industriegelände Aske - 1. und 2. Nachtrag, 3. und 4. Änderunghier:Einleitung des 6. Änderungsverfahrens nach §2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.06.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung der 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/68 - Industriegelände Aske - 1. und 2.
Nachtrag, 3. und 4. Änderung gemäß dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan mit
dem darin eingetragenen Plangebiet nach §2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
z. Z. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der
Gemarkung Westerbauer die Fläche, entlang der ehemaligen Kipperstraße bis zur
Deutschen Bahn AG (Rheinisch-Märkische-Strecke), entlang der Bahnlinie nach
Westen bis zur verlegten Asker Straße, von hier nach Norden unter Ausschluss
einer Fläche südlich der Neue Straße in einer Tiefe von ca. 50m und einer
Fläche nördlich der Neue Straße in einer Tiefe von ca. 40m und einer Länge von
ca. 65m bis zur Bahnlinie Deutsche Bahn AG, von hier entlang der Bahnlinie nach
Osten zum Ausgangspunkt Kipperstraße.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil
des Beschlusses.
Sachverhalt
Vorlauf:
Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 12/68 -
Industriegelände Aske - wurde am 04.11.1969 als Satzung rechtskräftig. In der
Folgezeit wurde diese Satzung mehrfach geändert/ergänzt. So wurden mit dem 1.
Nachtrag/Änderung (Rechtskraft 14.02.1973), dem 2. Nachtrag/Änderung
(Rechtskraft 06.07.1983)der Bebauungsplan an die veränderte Straßenführung
sowie an eine erforderliche Erweiterung einer überbaubaren Fläche angepasst.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde auf
den geänderten Verlauf der Asker Straße reagiert. Durch die veränderte Lage der
Verkehrsfläche im Kreuzungsbereich Asker Str./Neue Str./Am Sinnerhoop wurde ein
Teil der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche in Anspruch genommen. Für
die danach noch verbleibenden Flächen südlich und nördlich der Neuen Str.
wurden neben Grünflächen zur Asker Straße hin Gewerbegebiete festgesetzt.
Am 31.10.1998 wurde dieses Änderungsverfahren
rechtskräftig.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes befasste sich
mit der Zulässigkeit von Verkaufsflächen für den Einzelhandel und wurde am
17.06.2000 rechtskräftig.
Darüber hinaus gibt es noch eine im Verfahren
befindliche Änderung.
Nördlich der 3. Änderung besteht weiterhin noch die
Festsetzung Grünfläche. Da der dort im Nordosten der Grünfläche angrenzende
Betrieb Erweiterungsflächen benötigt, soll mit dem 5. Änderungsverfahren auch
hier der Bebauungsplan geändert werden. Ziel des Verfahrens ist es, die
gewerbliche Baufläche zu erweitern. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Anlass:
Bei dem hier vorliegenden Gebiet handelt es sich um
das einzige über einen Bebauungsplan gesicherte Industriegebiet in Hagen Haspe
und Westerbauer.
Originär dienen Industriegebiete der
Ansiedlung/Unterbringung von Gewerbebetrieben die aufgrund ihres mit der
Nutzung verbundenen Nutzungscharakters/Störgrades in anderen Baugebieten
unzulässig sind.
Ziel diese Änderungsverfahren ist es, einen
"Negativkatalog" zu erstellen,
damit dieses Industriegebiet für Betriebe
vorgehalten werden kann, deren Unterbringung in anderen Baugebieten nicht
möglich ist.
Bereits mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
12/68 - Industriegelände Aske - wurde die städtebauliche Zielsetzung
formuliert, die Nutzung in diesem Gebiet auf eine technisch gewerbliche Nutzung
zu beschränken. Dieses Ziel soll mit der beabsichtigten Änderung näher
definiert werden.
