Beschlussvorlage - 0413/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Hagenhier: Absenkung der Kosten der Erziehungshilfe 55-M 05
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anita Lückel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.05.2007
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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31.05.2007
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Sachverhalt
Der Ratsbeschluss vom 15.07.2004 zum Ausbau der Bereitschaftspflege und Sonderpflege wurde ab 2005 umgesetzt.
Die Bereitschaftspflegestellen konnten von 4 auf 10 Pflegestellen ausgebaut werden. In der Sonderpflege wurden 10 Pflegestellen eingerichtet.
Durch die Umsetzung des Konzeptes konnte das pädagogische Ziel “Kein Kind unter 6 Jahren im Heim” für Neufälle im Jahr 2006 zu 96 % erreicht werden. Für die Kinder zwischen 6 und 10 Jahren betrug der Anteil 15 %.
Die Einsparungen im Rahmen der Erziehungshilfe betrugen im Jahr 2006 ca. 246.000,00 €. Für 2007 und 2008 ist mit einer weiteren Steigerung der Einsparungen zu rechnen.
Die Gewinnung geeigneter Pflegefamilien gestaltet sich schwierig, sodass der Ausbau der Bereitschaftspflege sich langsamer vollzog als angenommen.
Aktuell ist im Bereich der Sonderpflege ein Ausbaustand erreicht, mit dem das vorgesehene Personal ausgelastet ist.
1.
Ausgangssituation
Am 15.07.2004 hat der Rat der Stadt beschlossen:
1. Der Maßnahme “Absenkung der Kosten für Erziehungshilfe” wird im Bereich “Pflegekinderdienst” zugestimmt.
2. Neben der Verlagerung einer Planstelle aus dem ASD (Stellenplan Nr. 55/105/03) ist im Stellenplan 2005 zusätzlich eine 0,5 Stelle nach Vergütungsgruppe V b / VI b BAT einzurichten.
3. Die zusätzlichen Sach- und Pflegekosten sind in Höhe von 167.202,00 € anteilig im Haushaltsplan bei den sachlich zutreffenden HHSt. zu veranschlagen.
4. Der Erfolg der Maßnahme wird jährlich im Jugendhilfeausschuss und Haupt- und Finanzausschuss überprüft. Das Ergebnis bildet die Grundlage zu einem ggf. erforderlichen Ausbau bis zum Jahr 2007.
2. Zielerreichung:
Die Maßnahme M-05 hat u. a. zum Inhalt, dass durch den Ausbau der Vollzeitzeitpflege Kosteneinsparungen im Bereich der Heimerziehung erzielt werden
Seit 2004 ist die
Bereitschaftspflege ausgebaut worden von 4 auf 10 Plätze, nämlich
• im Bereich der 0 – 6-jährigen von ursprünglich 4 auf 8 Plätze
und
• im Bereich der 6 – 10-jährigen
von ursprünglich 0 auf 2 Plätze.
Daneben wurden im
Bereich der Sonderpflege 10 Plätze neu aufgebaut.
Nach dem ursprünglichen Konzept sollten bis Ende 2006 bei den Bereitschaftspflegen 12 und bei den Sonderpflegen 20 Plätze erreicht sein. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden, da sich die Gewinnung von geeigneten Pflegefamilien trotz aller Maßnahmen zur Akquise (siehe unter 3.) als ausgesprochen schwierig erweist.
Damit konnte auch das ursprüngliche, sehr ehrgeizige Finanz-Etappenziel für 2006 nicht vollständig erreicht werden. Von den geplanten 580.000,00 € wurden lediglich 246.000,00 € eingespart. Dieser Betrag berücksichtigt allerdings schon die mit dieser Maßnahme verknüpften zusätzlichen Personalkosten für 1,5 Mitarbeiter.
3. Maßnahmen zur Zielerreichung:
Im Jahr 2005 wurden konzeptionelle Überlegungen zur Bereitschafts- und Sonderpflege entwickelt und fortgeschrieben. Zur effektiven Nutzung fachlicher Kompetenzen wurden im Team des Fachdienstes fachliche Schwerpunkte in der pädagogischen Betreuung von Bereitschafts- und Sonderpflegefamilien, der Schulung und Qualifizierung von Pflegeeltern, der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung gesetzt.
Zur
positiv-wertschätzenden Anerkennung der Aufgabe als Pflegeeltern wurde das
Konzept aufklärender und informierender Öffentlichkeitsarbeit aus dem Jahre
2005 fortgesetzt.
Ergänzt wurde dieses
Konzept durch ein VHS-Seminar zu “Anforderungen an Pflegeeltern”,
eine Vortragsreihe zu Erziehungsfragen in Kooperation mit der Stadtbücherei
Hagen-Medien und zweier Filmpräsentationen zum Thema “Pflege- und
Adoptivkinder” in Kooperation mit dem Kino BABYLON.
Der Informationsfluss in
die Pflegefamilie wird seit Mitte 2006 durch einen Rundbrief ergänzt, der
pädagogische, rechtliche und organisatorische Themen der Vollzeitpflege
aufgreift.
Insgesamt erschienen 22
Presseberichte und Werbeanzeigen in den örtlichen Print-Medien und ein
Radiobeitrag, die positiv über die Situation von Pflegekindern berichteten oder
auf Veranstaltungen hinwiesen. Durch unterstützende und motivierende Angebote konnten
aktive Pflegeeltern bei der Gewinnung neuer Pflegefamilien als Multiplikatoren
gewonnen werden.
Seit März 2006 beteiligt
sich der Fachdienst für Pflegekinder der Stadt Hagen neben anderen
Ruhrgebietsstädten an einer Langzeitstudie der Universität Dortmund zum
“Einfluss psycho-sozialer Risiko- und Schutzfaktoren auf die psychische
Gesundheit von Pflegekindern.” Aus Hagen nehmen insgesamt 25 Pflegekinder
an der über 3 Jahre geplanten Studie teil.
Die Gewinnung von neuen
Pflegeeltern gestaltet sich aufwendig und erfordert im Interesse der Kinder
eine besondere Sorgfalt. So konnten 2006 aus über 60 interessierten Bewerbern,
mit denen individuelle Informationsgespräche stattfanden, 12 Bewerber in
Bewerberseminaren für die Aufgabe qualifiziert vorbereitet werden. Die
Bewerberunterlagen von 11 auswärtigen Bewerbern, die bereits durch ihre
Heimatjugendämter überprüft wurden, wurden in die Liste der potenziellen
Pflegeeltern aufgenommen.
Im Rahmen der
Pflegeelternfortbildung fanden 8 themenbezogene Elternabende statt. Die
Bereitschaftspflegeeltern treffen sich neben der individuellen Beratung alle 4
Wochen zum fachlichen Austausch und zur kollegialen Beratung mit der
verantwortlichen Fachkraft.
3.1 Ausbau
Bereitschaftspflege
Das angestrebte Ausbauziel
von 8 Bereitschaftspflegestellen für Kinder von 0 – 6 Jahren wurde in
2006 erreicht. Für Kinder von 6 – 10 Jahren konnten 2 der geplanten 4
Bereitschaftspflegestellen eingerichtet werden. Durch den Wechsel in
Dauerpflege oder durch Beendigung haben 3 Pflegefamilien diese Tätigkeit in
2006 aufgegeben, und 4 neue Pflegefamilien wurden gefunden. Im Jahresmittel
standen damit 9,25 Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.
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Abb. 1: Kinder in Bereitschaftspflege |
Abb. 2: Verbleib nach Bereitschaftspflege |
In
der Bereitschaftspflege wurden in 2006 insgesamt 30 Kinder mit 1944
Betreuungstagen gezählt.
6
Kinder wurden mit Jahreswechsel in das Jahr 2006 übernommen, 24 weitere Kinder
wurden neu aufgenommen. Aus der Bereitschaftspflege wurden 10 Kinder in den
elterlichen Haushalt zurückgeführt, 7 Kinder in andere Pflegefamilien
vermittelt. Von den 5 sonstigen Beendigungen wechselte 1 Kind in eine Adoption,
1 Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung, 1 Kind in ein Heim und 2 Kinder in die
Zuständigkeit eines anderen Jugendamtes. Zum Jahresende befanden sich noch 8
Kinder in Bereitschaftspflege.
Der
durchschnittliche Verbleib in Bereitschaftspflege betrug 65 Tage. Die
Betreuungsdichte aller Bereitschaftspflegen betrug durchschnittlich 211 Tage im
Jahr pro Bereitschaftspflegestelle. Damit wurden die angestrebten 200 Belegtage
übertroffen. Auf die neu eingerichteten Bereitschaftspflegestellen entfielen
anteilig 1.141 Belegungstage.
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Abb. 3: Durchschnittliche Verweildauer in
Bereitschaftspflege |
Abb. 4: Betreuungstage in Bereitschaftspflege |
3.2. Ausbau /
Differenzierung der Vollzeitpflegen
Der Ausbau der
Sonderpflege in der Stadt Hagen gestaltet sich zögerlich, da die Gewinnung und
Schulung geeigneter Familien sehr aufwändig ist. Im Jahr 2006 konnten insgesamt
4 Kinder in diese Pflegeform neu vermittelt werden. Eine Sonderpflege konnte
durch Rückführung ins Elterhaus beendet werden. Dadurch ergaben sich zum
31.12.2006 insgesamt 10 Sonderpflegen mit insgesamt 2.659 Betreuungstagen.
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Abb. 5: Anzahl
der Vermittlungen |
Im gleichen Zeitraum wurden 3 Kinder (2006) in Westfälische
Pflegefamilien vermittelt. Die Vermittlung in allg. Vollzeitpflege lag 2006 mit
20 Pflegekindern im langjährigen Mittel. Den 27 Neuvermittlungen standen
insgesamt 26 Beendigungen entgegen, von denen 12 aufgrund einer besonderen Regelung im SGB VIII in die örtliche Zuständigkeit in eine andere
Kommune wechselten. Die letztendliche Kostenträgerschaft bleibt aber für diese
auswärtigen Pflegefälle weiterhin erhalten.
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Abb. 6: Begonnene Hilfen für Kinder von 0 – 6
Jahren |
Abb. 7: Begonnene Hilfen für Kinder von 0 – 6
Jahren / Betreuungstage |
In 2006 konnte durch den
Ausbau der Bereitschafts- und Sonderpflege das Ziel “Kein Kind unter 6
Jahren im Heim” zu 96 % erreicht werden. Von 25 Inobhutnahmen
und 23 begonnenen Hilfen zur Erziehung
außerhalb des Elternhauses wurden
nur 2 Kinder an insgesamt 214 Betreuungstagen im Heim untergebracht. 46
begonnene Inobhutnahmen und Hilfen zur Erziehung mit insgesamt 3963
Betreuungstagen wurden in Pflegefamilien geleistet.
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Abb. 8: Begonnene Hilfen für Kinder von 6 - 10 Jahren |
Abb. 9: Begonnene Hilfen für Kinder von 6 - 10 Jahren
/ Betreuungstage |
Für die Kinder von 6
– 10 Jahren standen seit Mai 2006 zwei Bereitschaftspflegefamilien zur
Verfügung. In dieser Altergruppe wurden insgesamt 19 Kinder außerhalb des
Elternhausens untergebracht. Drei Kinder davon fanden an 270
Betreuungstagen Aufnahme in einer
Pflegestelle, 16 Kinder wurden an 1591 Betreuungstagen im Heim aufgenommen.
Dies entspricht einem Anteil von 15 % in Pflegefamilien. Auch wenn die Aufnahme
eines Kindes von 6 – 10 Jahren in eine Pflegefamilie nicht in jedem Fall
pädagogisch geeignet ist, so ist hier noch Ausbaubedarf.
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Abb. 10:
Entwicklung Vollzeitpflegen |
Die Gesamtzahl der
Vollzeitpflegen in Zuständigkeit der Stadt Hagen hat sich nur unwesentlich auf
132 Vollzeitpflegen erhöht, wobei sich der Anteil der Betreuungsfälle im
Fachdienst für Pflegekinder um 5 Fälle erhöht hat, während die Westfälischen
Pflegefamilien um 4 Fälle zurück gingen. Beim Rückgang der Westfälischen
Pflegefamilien handelt es sich jedoch überwiegend um einen Wechsel der
örtlichen Zuständigkeit wegen Dauerhaftigkeit des Pflegeverhältnisses.

Abb. 11: Vollzeitpflege
in Kostenträgerschaft der Stadt Hagen
Um die Entwicklung der
Vollzeitpflegen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung verzerrungsfrei abzubilden,
sind Pflegeverhältnisse einzubeziehen, für die die Stadt Hagen letztendlich
kostenverantwortlich ist. Die Gesamtzahl dieser Vollzeitpflegen gibt die
eigentliche Entwicklung der Vollzeitpflege im Vergleich zur Heimerziehung
wieder. Hier zeigt sich ein konstanter
Anstieg der Vollzeitpflegen in Kostenträgerschaft der Stadt Hagen. In den
letzten 6 Jahren stieg diese Zahl der Pflegekinder von 149 auf 208 Fälle an.
Seit Ausbau des Fachdienstes für Pflegekinder im Jahr 2005 hat sich die Anzahl von 174 Pflegekindern um
34 Pflegefälle gesteigert. Hier zeigt sich die hohe Vermittlungsintensität des
Fachdienstes auch über Hagens Stadtgrenzen hinweg. Ohne geeignete Vermittlung
in Vollzeitpflege bliebe für viele Kinder nur die Betreuung in entsprechenden
Heimeinrichtungen.

Abb. 12: Begleiteter
Umgang
Der erhöhte Personalbedarf
für die intensive Beratung und Begleitung der Bereitschaftspflegefamilien
begründet die kurzen Verweilzeiten in den Bereitschaftspflegestellen, den hohen
Beratungs- und Abstimmungsbedarf der Pflegeeltern und Fachkräfte, die
notwendigen diagnostischen Abklärungen und der Gestaltung der Umgangskontakte
mit der Ursprungsfamilie. Der Umgang mit der Ursprungsfamilie gewinnt aber auch in der allgemeinen Betreuung von
Pflegeverhältnissen zunehmend an Bedeutung, da sowohl aus fachlicher als auch
aus rechtlicher Sicht für das Kind der Erhalt familiärer Beziehungen notwendig
ist. Da Pflegeeltern und Kind in dieser Situation häufig Unterstützung
benötigen, ist der Anteil der begleitenden Umgangskontakte ab 2005 sprunghaft
angestiegen.
4. Finanzielle
Auswirkungen
Durch den Ausbau der
Bereitschafts- und Sonderpflege konnten zusätzliche 3800 Pflegetage in diesen
Pflegeformen geleistet werden. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen
Personal- und Sachkosten im Bereich des Fachdienstes für Pflegekinder ergab
sich für 2006 gegenüber der Heimerziehung (120,00 €/Tagessatz) ein
Kostenvorteil in Höhe von 245.801 Euro. Der Ausbau des Fachdienstes für
Pflegekinder hat bis auf zwei Bereitschaftspflegestellen für ältere Kinder das
Ziel der ersten Ausbaustufe erreicht. Damit wurde das Einsparziel der ersten
Ausbaustufe mit einer Verzögerung von einem Jahr erreicht.
Die Suche und Schulung
weiterer Bereitschaftspflegefamilien für Kinder von 6 – 10 Jahren hält
an. Die Erweiterung um eine Bereitschaftspflege in 2007 und eine weitere in
2008 ist realistisch.
In der Sonderpflege konnte
zum Ende 2006 die angestrebten 10 Pflegeverhältnisse erreicht werden. Zur
Betreuung weiterer Sonderpflegestellen ist der notwendige personelle Ausbau des
Fachdienstes für Pflegekinder mit 2,5 Wochenstunden pro Sonderpflegestelle
erforderlich. Dieser Ausbau war bereits Grundlage in der Ratsvorlage vom 19.05.2004. Für 2007 ist die
Erweiterung um 3 Sonderpflegegestellen, in 2008 weitere 4 vorstellbar. Durch
den Allgemeinen Sozialen Dienst des Fachbereiches wurden im Jahr 2006 zusätzlich drei Kinder in
Westfälische Pflegefamilien vermittelt, wodurch zusätzliche Heimkosten gespart
wurden.
Ein Blick auf das geplante
und erzielte Einsparvolumen durch den Ausbau der Vollzeitpflege lässt erkennen,
dass die ursprüngliche Zielsetzung zu optimistisch war. Insgesamt jedoch ist
durch den Ausbau der Vollzeitpflegen ein erhebliches anhaltendes
Einsparpotential ersichtlich.
Die korrigierte
Einsparerwartung für 2007 und 2008 beruht auf den weiteren Ausbau der
Bereitschaftspflegen und Sonderpflegen wie oben beschrieben.
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2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
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Einsparziel |
246.154,00
€ |
579.547,00
€ |
754.940,00
€ |
754.940,00
€ |
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Ist-Einsparung |
143.354,00
€ |
245.801,00
€ |
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Korrigiertes Einsparziel |
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383.500,00
€ |
463.000,00 |
Für wegfallende Erfolge
werden VB2-KM gegenüber Ersatzmaßnahmen
benannt.
5. Bewertung
Der Ausbau der
Bereitschaftspflegestellen für Kinder von 0 – 6 Jahren auf 8 Bereitschaftspflegestellen hat sich als
bedarfsgerecht und notwendig herausgestellt. Bis auf zwei Fälle konnten alle
Kinder in diesem Alter in Pflegefamilien Aufnahme finden. Damit war der Bedarf
zu 96 % abgedeckt. Auch die angestrebten Betreuungstage pro
Bereitschaftspflegefamilie lagen um 11 Tage über den erwarteten 200 Belegtagen
im Jahr. Damit konnte sowohl das pädagogische Ziel, kleinen Kindern einen
Schutzraum in einer familiären Atmosphäre zu bieten, als auch das finanzielle
Einsparziel in diesem Segment erreicht werden.
In der Bereitschaftspflege
für Kinder von 6 – 10 Jahren besteht weiterhin Ausbaubedarf. Hier fanden
lediglich 15 % aller Kinder dieser Altersgruppe Aufnahme in einer
Bereitschaftspflegestelle. In diesem Bereich zeigt sich, dass nicht alle Kinder
dieser Altersgruppe aufgrund ihres Störungsbildes für die Betreuung in einem
Familiensetting geeignet sind. Mit 1591 Heimbelegungstagen in 2006 ist hier
jedoch noch Einsparpotential durch den angestrebten Ausbau der
Bereitschaftspflegestellen gegeben. Der Ausbau auf 4 Bereitschaftspflegestellen
für Kinder von 6 – 10 Jahren mit ca. 800 Jahresbetreuungstagen ist
weiterhin als bedarfsgerecht anzusehen.
Die erste Ausbaustufe der
Sonderpflege wurde mit 10 Sonderpflegestellen erreicht. Durch die
kontinuierliche Betreuung dieser Kinder in den Familien, wird sich die Anzahl
der Jahresbetreuungstage in 2007 und den Folgejahren auf ca. 3600 erhöhen.
Durch die Regelungen des §
86 Abs. 6 SGB VIII zum Wechsel der Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers an den
Wohnort des Pflegekindes, ist allerdings bei auswärtigen Sonderpflegestellen
die intensive Betreuung und Zahlung des erhöhten Pflegegeldes beim
Zuständigkeitswechsel nicht ausreichend sichergestellt. Daher reduziert sich
die Gruppe der potentiellen Pflegeltern. Ein weiterer jährlicher Ausbau um 3
– 4 Sonderpflegestellen in Hagen sind daher eher realistisch.
Für besonders belastete
Kinder und Jugendliche wird auch weiterhin die Kooperation mit dem System der
Westfälischen Pflegefamilien, besonders bei auswärtiger Unterbringung,
erforderlich bleiben.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
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Sachkosten |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.










