Beschlussvorlage - 0365/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 3. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung der Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Mitte anlässlich eines verkaufsoffenen Sonntags und der damit verbundenen Veranstaltung City Autosalon, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist, wird erlassen.

 

 

Die Vorlage wird zum 21.09.2007 realisiert.

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Sachverhalt

Die Hagen City Gemeinschaft beantragt die Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages.


 
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 07.09.2004 ist im Rahmen der 2. Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 04.07.1996 festgesetzt worden, dass die Verkaufsstellen im Innenstadtbereich Hagen - Mitte aus Anlass der Veranstaltung “City Autosalon” an jedem 1. Sonntag im Oktober eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Sollte der 1. Sonntag im Oktober auf den Tag der Deutschen Einheit  fallen, gilt die Regelung für den 10. Oktober.

 

Die Hagen City Gemeinschaft beantragt, den verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr auf den 30.09.2007 zu verlegen, da die Veranstaltung “City Autosalon” ebenfalls  verlegt worden ist. Da der verkaufsoffene Sonntag an diese Veranstaltung gekoppelt werden, muss die Ordnungsbehördliche Verordnung für das laufende Jahr entsprechend geändert werden.

 

Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.


 

 

Anlage

 

3. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen -Mitte vom 04.07.1996, zuletzt geändert durch Ordnungsbehördliche Verordnung vom 07.09.2004

 

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zu Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25. Januar 2000 (SGV. NW. S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV. NRW. S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom ................ folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

Artikel I

 

Nach § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten vom 04.07.1996, zuletzt geändert durch die 2. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 07.09.2004, wird folgt geändert:

 

Verkaufsstellen im Innenstadtbereich des Stadtteils Hagen – Mitte dürfen am 30.09.2007 in der Zeit von 13. 00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

Artikel II

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.05.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen