Beschlussvorlage - 0272/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
"100 Einfamilienhausgrundstücke"Entwicklung der Fläche Liebig-/Thaerstraße zu Baugrundstücken Abbruch der Gebäude Thaerstraße 1 und 1aHerstellung der Erschließungsanlagen / Abschluss eines Werkvertrages mit der HEG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; FB20 - Finanzen und Controlling; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.05.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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30.05.2007
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.05.2007
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der
Erschließung von Wohngrundstücken im Bereich Liebig-/Thaerstraße einen
Werkvertrag mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) über
den Abbruch der Gebäude Thaerstraße 1 und 1a sowie die Herstellung der erforderlichen
Erschließungsanlagen abzuschließen.
Die Kosten der Erschließung werden dem
Erschließungsträger von der Stadt Hagen erstattet. Im Rahmen des Verkaufs der
Baugrundstücke sollen die Erschließungskosten anteilig über die Verkaufserlöse
wieder vereinnahmt werden.
Realisierung:
- Der
Abschluss des Werkvertrages soll kurzfristig nach Beschlussfassung
erfolgen.
- Die
Herstellung der Erschließungsanlagen soll im Sommer 2007 erfolgen wobei
die endgültige Herstellung der Wegeflächen erst nach Abschluss der
Errichtung der mit dem jeweiligen Weg erschlossenen Wohnhäuser vorgenommen
wird.
- Die
Vermarktung der Baugrundstücke im
Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“ soll nach den Sommerferien aufgenommen
werden.
Sachverhalt
Das städtische Grundstück Liebig-/Thaerstraße
soll zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern erschlossen werden. Die
Grundstücke sollen im Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“ vermarktet werden.
Zur Baureifmachung der Fläche ist der Abbruch der
beiden aufstehenden Gebäude Thaerstraße 1 (ehem. Landwirtschaftsschule) und 1a
(ehem. Wohnhaus) erforderlich.
Außerdem ist die Herstellung von zwei privaten
Erschließungswegen sowie der entwässerungstechnischen Erschließung vorgesehen.
Diese Maßnahmen sollen von der Hagener
Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) durchgeführt werden. Hierzu
ist der Abschluss eines Werkvertrages zwischen der HEG und der Stadt Hagen
geplant.
Die Baureifmachung soll im Sommer erfolgen. Die
Vermarktung sollte im Anschluss daran nach den Sommerferien aufgenommen werden.
Das städtische
Grundstück Liebig-/Thaerstraße (Gemarkung Hagen, Flur 5/6, Flurstück 421/447) soll
zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern erschlossen und die
Grundstücke im Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“ vermarktet werden. In den Vorlagen 1082/2005 und
0659/2006 wurde die erste Planung bereits vorgestellt.
Nach diesem derzeitigen Bebauungskonzept sollen
12 Baugrundstücke in Größen von ca. 350 – 450 m² entstehen. Die
vorgesehene Aufteilung ist im beigefügten Lageplan ersichtlich. Aus
städtebaulicher Sicht ist es wünschenswert, dass bei der geringen Größe der
Baugrundstücke das Plangebiet nicht mit den unterschiedlichsten Gebäudetypen
überfrachtet wird. Daher ist die Vorgabe von zwei Grundtypen für die Wohnbebauung
vorgesehen, wobei jeweils die sechs unteren und sechs oberen Baugrundstücke mit
einem Grundtyp zu bebauen sind. Vorgesehen sind folgende städtebauliche Vorgaben:
- Eingeschossiges Wohnhaus mit Satteldach (ca. 45°),
GRZ = 0,3, GFZ
= 0,5, maximale Firsthöhe über vorhandenem Gelände = 9,00 m
- Zweigeschossiges Wohnhaus mit flach geneigtem Walmdach (ca. 30°),
GRZ = 0,3, GRZ
= 0,6, maximale Firsthöhe über vorhandenem Gelände = 9,00 m
Mit der Begrenzung der Bebauungsdichte soll
gewährleistet werden, dass ein gewisser Grünanteil im Baugebiet erhalten
bleibt. Auf den kleinsten Grundstücken könnten Bruttogeschoßflächen von 175 m²
(EG + DG) bzw. 210 m² (EG + OG) errichtet werden.
Sollte sich im Laufe der Vermarktung zeigen, dass
die Vorgaben, insbesondere die vorgesehenen Grundstücksaufteilungen und
–größen, nicht der Nachfrage entsprechen, könnte über eine andere
Aufteilung nachgedacht und z. B. größere Grundstücke angeboten werden.
Abbruch
Thaerstraße 1 und 1a
Zur Baureifmachung der Fläche ist der Abbruch der
beiden aufstehenden Gebäude Thaerstraße 1 und 1a erforderlich. Beim Gebäude
Thaerstraße 1a handelt es sich um ein abgängiges ehemaliges Wohnhaus.
Bei dem Gebäude Thaerstraße 1 handelt es sich um
die ehem. Landwirtschaftsschule. Nach dem vom Rat beschlossenen Konzept zur
Unterbringung der Verwaltung ist das Gebäude freigezogen worden. Parallel zur
Planung des Abbruchs und anschließender Wohnbebauung ist das Gebäude zum Kauf
angeboten worden. Der Verkehrswert beträgt lt. Wertermittlung 238.000 €.
Einige Interessenten waren zunächst an dem Objekt interessiert und haben es
mehrfach besichtigt. Letztlich wurde jedoch kein konkretes Angebot abgegeben.
Bei Gegenrechnung des Baulandwertes mit den
Abbruchkosten ist die Vermarktung der Fläche als Baugrundstück die
wirtschaftlich sinnvolle Alternative. Würde das Schulgebäude ungenutzt stehen
bleiben, wären die anderen Baugrundstücke dadurch negativ betroffen. Im Falle
des Abbruchs können im Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“ bis zu sechs weitere, also insgesamt zwölf,
Baugrundstücke angeboten werden.
Abschluss
eines Werkvertrages mit der HEG
Zur Erschließung der geplanten Baugrundstücke ist
die erstmalige Herstellung von zwei Wegeflächen sowie der Entwässerung und
Beleuchtung erforderlich.
Die Erschließung der Baugrundstücke (Abbruch der
vorhandenen Gebäude, Herstellung der Wegeflächen sowie der Beleuchtungsanlagen)
soll entsprechend des Ratsbeschlusses vom 11.05.2006 (Vorlagen 0353 und
0380/2006) durch die HEG erfolgen. Die Kosten betragen lt. HEG für den Kanalbau
45.600 € (zzgl. 7.001,94 € Ingenieurhonorare nach § 56.1 HOAI), für
den Straßenbau incl. Beleuchtung 40.600 € (zzgl. 6.362,46 € HOAI)
sowie für den Abbruch der Gebäude 160.000 € (zzgl. 9.649,82 € HOAI
sowie ggf. erforderlicher Mehrkosten für Altlastenentsorgung).
Die entwässerungstechnische Erschließung wird
durch die SEH sichergestellt.
Die geplanten Wegeflächen sollen nicht öffentlich
gewidmet werden, sondern anteilig in das Eigentum der Anlieger übergehen und
damit privat bleiben. Daher ist die Sicherung der Erschließungsmaßnahme durch
Abschluss eines Werkvertrages – und nicht durch Erschließungsvertrag
– vorgesehen. Die Kosten der Erschließung können vollständig an die
Grundstückserwerber weitergeleitet werden, die Stadt muss keinen Eigenanteil
aufbringen. Die spätere Unterhaltung der Wegeflächen fällt nicht in die
Zuständigkeit der Stadt Hagen sondern ist Sache der Eigentümer.
Der Abschluss des Werkvertrages ist kurzfristig
nach Beschlussfassung vorgesehen. Die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen
soll sich unmittelbar daran anschließen.
Die Vermarktung der Baugrundstücke könnte nach
den Sommerferien aufgenommen werden. Der Kaufpreis für die Grundstücke soll in
Anlehnung an den Bodenrichtwert 210 €/m² betragen. Aus den jeweils
eingenommenen Kaufpreisen werden die auf die entsprechenden Baugrundstücke
entfallenden Erschließungskostenanteile zzgl. der Vorfinanzierungskosten an die
HEG erstattet. Die Schlusszahlung an die HEG erfolgt unabhängig vom Verkauf der
letzten Grundstücke bis zum 15.12.2009.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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x |
Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
2007 |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
978.000,00 |
EUR |
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Sachkosten |
269.214,22 |
EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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2008 |
2009 |
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8810 340 1010x |
200.000 |
500.000 |
278.000 |
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Ausgaben: |
2007 |
2008 |
2009 |
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6300 950 10801 |
55.054,03 |
137.635,08 |
76.525,11 |
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Eigenanteil: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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2
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3
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(wie Dokument)
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08.05.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der
Erschließung von Wohngrundstücken im Bereich Liebig-/Thaerstraße einen
Werkvertrag mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG)
über den Abbruch der Gebäude Thaerstraße 1 und 1a sowie die Herstellung der
erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Die Kosten der Erschließung werden dem
Erschließungsträger von der Stadt Hagen erstattet. Im Rahmen des Verkaufs der
Baugrundstücke sollen die Erschließungskosten anteilig über die Verkaufserlöse
wieder vereinnahmt werden.
Realisierung:
- Der
Abschluss des Werkvertrages soll kurzfristig nach Beschlussfassung
erfolgen.
- Die
Herstellung der Erschließungsanlagen soll im Sommer 2007 erfolgen wobei
die endgültige Herstellung der Wegeflächen erst nach Abschluss der
Errichtung der mit dem jeweiligen Weg erschlossenen Wohnhäuser vorgenommen
wird.
- Die
Vermarktung der Baugrundstücke im
Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“ soll nach den Sommerferien aufgenommen
werden.
Zusatz:
Auf Seite 1 der Begründung werden die Absätze 2 und 3 gestrichen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
31.05.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der
Erschließung von Wohngrundstücken im Bereich Liebig-/Thaerstraße einen
Werkvertrag mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG)
über den Abbruch der Gebäude Thaerstraße 1 und 1a sowie die Herstellung der
erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Die Kosten der Erschließung werden dem Erschließungsträger
von der Stadt Hagen erstattet. Im Rahmen des Verkaufs der Baugrundstücke sollen
die Erschließungskosten anteilig über die Verkaufserlöse wieder vereinnahmt
werden.
Realisierung:
- Der
Abschluss des Werkvertrages soll kurzfristig nach Beschlussfassung
erfolgen.
- Die
Herstellung der Erschließungsanlagen soll im Sommer 2007 erfolgen wobei
die endgültige Herstellung der Wegeflächen erst nach Abschluss der
Errichtung der mit dem jeweiligen Weg erschlossenen Wohnhäuser vorgenommen
wird.
- Die
Vermarktung der Baugrundstücke im
Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“ soll nach den Sommerferien aufgenommen
werden.
Ergänzung:
Es werden keine Gebäudetypen
vorgegeben.
Auf Seite 1 der Begründung werden
die Absätze 2 und 3 gestrichen.
14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der
Erschließung von Wohngrundstücken im Bereich Liebig-/Thaerstraße einen
Werkvertrag mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG)
über den Abbruch der Gebäude Thaerstraße 1 und 1a sowie die Herstellung der
erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Die Kosten der Erschließung werden dem
Erschließungsträger von der Stadt Hagen erstattet. Im Rahmen des Verkaufs der
Baugrundstücke sollen die Erschließungskosten anteilig über die Verkaufserlöse
wieder vereinnahmt werden.
Realisierung:
- Der
Abschluss des Werkvertrages soll kurzfristig nach Beschlussfassung
erfolgen.
- Die
Herstellung der Erschließungsanlagen soll im Sommer 2007 erfolgen wobei
die endgültige Herstellung der Wegeflächen erst nach Abschluss der
Errichtung der mit dem jeweiligen Weg erschlossenen Wohnhäuser vorgenommen
wird.
- Die
Vermarktung der Baugrundstücke im
Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“ soll nach den Sommerferien aufgenommen
werden.
Es werden keine Gebäudetypen
vorgegeben.
Auf Seite 1 der Begründung werden
die Absätze 2 und 3 gestrichen
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |