Beschlussvorlage - 0232/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung des Elbers-Geländes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.04.2007
| |||
|
|
30.05.2007
|
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, das ehemalige Firmengelände der Fa.
Elbers
als Wohnplatz, begrenzt von der Elisabethstraße,
Frankfurter Straße, Tuchmacherstraße, Dödterstraße
und der Volme,
“ Elbershallen “
zu benennen.
Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk 1
zugeordnet.
Sachverhalt
Diese Anregung
fand unter der Betreibergesellschaft und der Politik Zustimmung.
Nach
ordnungsrechtlicher Prüfung und unter Berücksichtigung aller
entscheidungs-relevanten Benennungskriterien bestehen aus fachlicher Sicht
gegen den Beschluss-vorschlag keine Bedenken.
Mit Schreiben 31/00
vom 28.11.2006 an 62 über VB 5 wird die Verwaltung beauftragt, die
Voraussetzungen für die Benennung der Stichstraße von der Frankfurter Straße zu
den Parkplätzen “Elbershallen“ zu prüfen und der Bezirksvertretung
Mitte bis zu einer der nächsten Sitzungen einen geeigneten Namenvorschlag zu
unterbreiten, der im Zusammenhang mit dem ehemaligen Firmengelände der Fa.
Elbers steht.
Dieser Vorschlag ist ordnungsrechtlich auf
Eignung überprüft worden. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken.
Bei der fachlichen Untersuchung ergaben sich für
die Benennung nur dieser Stichstraße zu den Hallen Unstimmigkeiten. Die zur
vorgenannten Benennung anstehende städtische Fläche ist zwar im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan 6/99 (512), Bereich ehemalige Elbersdrucke,
als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Eine Orts-besichtigung am
29.11.2006 ergab jedoch, dass der provisorisch hergestellte Ausbaustand nach
Augenschein von der Darstellung im Bebauungsplan abweicht.
Danach kann z.Zt. nicht auf eine gesicherte Linienführung
zurückgegriffen werden.
Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, diesem
Ort den Charakter eines Wohnplatzes zu geben. Ein Wohnplatz verfügt über
dieselben Attribute wie eine Straße und würde in der Örtlichkeit gleichermaßen
ausgeschildert. In diesem Fall könnten die Darstellung des endgültigen Straßenverlaufs
und die konkrete Anbindungslinie zur Frankfurter Straße vernachlässigt werden.
Nachdem diese Alternative von der
Bezirksvertretung mitgetragen wurde, hat im Nachhinein die
Betreibergesellschaft Zustimmung signalisiert.
Mit der Benennung muss auch eine klare Abgrenzung
dieser Bezeichnung gefunden werden, um künftige Rechtsunsicherheiten zu
vermeiden. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan vom 15.03.2007
(gerastert dargestellt) kenntlich gemacht, und ist Bestandteil des zu fassenden
Beschlusses.
Gegen den Vorschlag in der Schreibweise
“Elbershallen“ bestehen insofern Bedenken, als die
Zusammenschreibung den heutigen Rechtschreibregeln entgegensteht. Wird dieser
Begriff unter dem Aspekt des historisch gewachsenen Eigennamen ausgelegt, kann
diese Regel umgangen werden.
Die Bezirksvertretung wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage: Übersichtsplan, Maßstab 1 : 1.800
Auswirkungen
X
|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
|
|
|
|
1. Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|
X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche Bindung |
|
|
Fiskalische Bindung |
|
X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
|
|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
|
|
Ohne Bindung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
602,3 kB
|
