Beschlussvorlage - 0232/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte  beschließt,  das  ehemalige  Firmengelände  der  Fa. Elbers

als Wohnplatz, begrenzt von der Elisabethstraße, Frankfurter Straße, Tuchmacherstraße,  Dödterstraße  und  der  Volme,

 

“ Elbershallen “

 

zu benennen.

 

 

Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk  1  zugeordnet.

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Sachverhalt

Im Umfeld des Fun-Parks wird von Anwohnern die schlechte Ausschilderung der Parkplätze “Elbershallen“ bemängelt. Zur Verbesserung dieser beschwerdeanfälligen Situation waren Voraussetzungen für eine Benennung zu prüfen, die an das ehemalige Elbersgelände erinnert.

 

Diese Anregung fand unter der Betreibergesellschaft und der Politik Zustimmung.

 

Nach ordnungsrechtlicher Prüfung und unter Berücksichtigung aller entscheidungs-relevanten Benennungskriterien bestehen aus fachlicher Sicht gegen den Beschluss-vorschlag keine Bedenken.


 
Mit Schreiben 31/00 vom 28.11.2006 an 62 über VB 5 wird die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Benennung der Stichstraße von der Frankfurter Straße zu den Parkplätzen “Elbershallen“ zu prüfen und der Bezirksvertretung Mitte bis zu einer der nächsten Sitzungen einen geeigneten Namenvorschlag zu unterbreiten, der im Zusammenhang mit dem ehemaligen Firmengelände der Fa. Elbers steht.

 

Dieser Vorschlag ist ordnungsrechtlich auf Eignung überprüft worden. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken.

 

 

Bei der fachlichen Untersuchung ergaben sich für die Benennung nur dieser Stichstraße zu den Hallen Unstimmigkeiten. Die zur vorgenannten Benennung anstehende städtische Fläche ist zwar im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 6/99 (512), Bereich ehemalige Elbersdrucke, als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Eine Orts-besichtigung am 29.11.2006 ergab jedoch, dass der provisorisch hergestellte Ausbaustand nach Augenschein von der Darstellung im Bebauungsplan abweicht.

 

Danach kann z.Zt. nicht auf eine gesicherte Linienführung zurückgegriffen werden.

 

 

Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, diesem Ort den Charakter eines Wohnplatzes zu geben. Ein Wohnplatz verfügt über dieselben Attribute wie eine Straße und würde in der Örtlichkeit gleichermaßen ausgeschildert. In diesem Fall könnten die Darstellung des endgültigen Straßenverlaufs und die konkrete Anbindungslinie zur Frankfurter Straße vernachlässigt werden.

 

Nachdem diese Alternative von der Bezirksvertretung mitgetragen wurde, hat im Nachhinein die Betreibergesellschaft Zustimmung signalisiert.

 

Mit der Benennung muss auch eine klare Abgrenzung dieser Bezeichnung gefunden werden, um künftige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan vom 15.03.2007 (gerastert dargestellt) kenntlich gemacht, und ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Gegen den Vorschlag in der Schreibweise “Elbershallen“ bestehen insofern Bedenken, als die Zusammenschreibung den heutigen Rechtschreibregeln entgegensteht. Wird dieser Begriff unter dem Aspekt des historisch gewachsenen Eigennamen ausgelegt, kann diese Regel umgangen werden.

 

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Anlage: Übersichtsplan,  Maßstab 1 : 1.800

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

 

     

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

Erweitern

30.05.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen