Beschlussvorlage - 0321/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Kulturausschuss und im Rechts- und Verfassungsausschuss des Städtetages NRW und im Rechts- und Verfassungsausschuss des Deutschen Städtetages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.06.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
a) Herrn
Karl-Josef Ludwig, Erster Beigeordneter, als Mitglied des Kulturausschusses und
des Rechts- und Verfassungsausschusses des Städtetages NRW zu benennen
b) Frau
Annekathrin Grehling, Stadtkämmerin und Beigeordnete, dem Deutschen Städtetag
als Mitglied des dortigen Rechts- und Verfassungsausschusses vorzuschlagen.
Sachverhalt
A) Städtetag NRW
Jeder
Mitgliedsstadt des nordrhein-westfälischen Städtetages steht ein Sitz in jedem
Fachausschuss NRW zu.
Beim
Städtetag NRW bestehen folgende Ausschüsse (rechts ausgeworfen die Mitglieder
der Stadt Hagen):
a) Rechts- und Verfassungsausschuss
b) Schulausschuss Herr
Ludwig (Erster Beigeordneter und VB4)
c) Kulturausschuss
d) Sportausschuss Herr
Ludwig (Erster Beigeordneter und VB4)
e) Sozial- und Jugendausschuss Herr
Dr. Schmidt (VB 3)
f) Gesundheitsausschuss Herr Dr. Hild (Amtsleiter des Chem.
UA)
g) Bau- und Verkehrsausschuss Herr
Grothe (VB 5)
h) Wirtschaftsausschuss Herr Dr. Schmidt (VB 3)
i) Umweltausschuss Herr Dr. Schmidt (VB 3)
j) Finanzausschuss Frau
Grehling (Stadtkämmerin und VB 2)
k) Personal- und Organisationsauss. Frau Grehling (Stadtkämmerin und VB 2)
Somit können
von der Stadt Hagen noch Mitglieder in folgende Ausschüsse entsandt werden:
a) Rechts- und
Verfassungsausschuss,
b) Kulturausschuss.
Die
Benennung der Städte erfolgt laut Beschluss des Vorstandes des Städtetages NRW
mindestens auf Beigeordnetenebene. (Ausnahme Herr Dr. Hild, der bereits vor
Beschlussfassung 2003 langjähriges Mitglied des Gesundheitsausschusses war und
daher keine personelle Änderung vorgenommen werden muss).
Es
wird daher von der Verwaltung vorgeschlagen, Herrn Ersten Beigeordneten
Karl-Josef Ludwig als Mitglied der beiden o.a. Ausschüsse zu benennen.
B) Deutscher Städtetag
Während die
Benennung in einen Ausschuss des Städtetages NRW direkt von den
Mitgliedsstädten vorgenommen werden kann, verhält es sich bei den beim
Deutschen Städtetag gebildeten Ausschüssen anders. Dort steht jedem Bundesland
entsprechend der Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl von Sitzen zu. Das Land
NRW kann 9 Sitze besetzen.
Die
Vorschläge der Mitgliedsstädte werden vom Vorstand beraten. Von dort erfolgt
die Benennung.
Beim
DST wäre noch in einem Fachausschuss ein Sitz vakant, der mit einem Vertreter
der Stadt Hagen besetzt werden könnte.
Es handelt sich um den Rechts- und
Verfassungsausschuss.
Die
Verwaltung schlägt vor, Frau Grehling, Stadtkämmerin und Beigeordnete, dem
Deutschen Städtetag als Mitglied dieses Ausschusses vorzuschlagen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um die
entsprechenden Beschlüsse gebeten.
