Beschlussvorlage - 0415/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Der nach Vorlage des Jahresabschlusses 2006 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 10.845.467,87 € wird nach § 28 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

2.   Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Vorstand) wird Entlastung nach § 27 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz erteilt.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 18.05.2007.

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Sachverhalt

Mit der Vorlage soll der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hagen sowie über die Entlastung der Organe gefasst werden.


 
Verwendung des Jahresüberschusses

 

Der vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2006 ist vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 29.03.2007 festgestellt worden.

 

Der Jahresabschluss 2006 weist einen Überschuss in Höhe von 10.845.467,87 € aus.

 

Nach § 27 Abs. 2 S. 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt der Rat der Stadt Hagen über die Zuführung des Überschusses nach § 28 Abs. 2 SpkG. Wenn die nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen ermittelten und gewichteten Risikoaktiva zu weniger als 7 % durch die Sicherheitsrücklage gedeckt sind, ist nach § 28 Abs. 2 SpkG der Jahresüberschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Die Deckung durch die Sicherheitsrücklage beläuft sich zum 31.12.2006 auf 7,81 %, so dass die Möglichkeit besteht, gemäß § 28 Abs. 2 a SpkG bis zu einem Zehntel des Jahresüberschusses dem Träger für gemeinnützige Zwecke, der Sicherheitszulage oder der freien Rücklage zuzuführen.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung beschlossen, dem Rat der Stadt Hagen zu empfehlen, den ausschüttungsfähigen Teil aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 1.084.546,79 € der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zuzuführen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, diesem Beschlussvorschlag des Verwaltungsrates zu folgen. Nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages beläuft sich die Nettoauszahlung auf 862.214,70 €. Aus Sicht der Sparkasse ist die Zuführung des gesamten Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage mit dem geringeren Aufwand nach Steuern verbunden. Dadurch kann das Eigenkapital der Sparkasse gestärkt und die Grundlage für weiteres Wachstum gelegt werden.

 

 

 

Entlastung der Organe

 

Nach § 27 Abs. 2 SpkG ist der Rat der Stadt Hagen für die Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen zuständig. Die Verwaltung der Sparkasse ist ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Entlastung zu erteilen ist.

 

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen