Beschlussvorlage - 0415/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hagen zum 31. Dezember 20062. Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Vorstand)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.05.2007
|
Beschlussvorschlag
1.
Der nach
Vorlage des Jahresabschlusses 2006 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von
10.845.467,87 € wird nach § 28 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz in voller
Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.
2.
Den Organen
der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Vorstand) wird Entlastung
nach § 27 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz erteilt.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
18.05.2007.
Sachverhalt
Mit der Vorlage soll der Beschluss über die
Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hagen sowie über die Entlastung
der Organe gefasst werden.
Verwendung des Jahresüberschusses
Der vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und
Giroverband geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene
Jahresabschluss 2006 ist vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 29.03.2007
festgestellt worden.
Der Jahresabschluss 2006 weist einen Überschuss in
Höhe von 10.845.467,87 € aus.
Nach § 27 Abs. 2 S. 2 Sparkassengesetz (SpkG)
beschließt der Rat der Stadt Hagen über die Zuführung des Überschusses nach §
28 Abs. 2 SpkG. Wenn die nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen
ermittelten und gewichteten Risikoaktiva zu weniger als 7 % durch die
Sicherheitsrücklage gedeckt sind, ist nach § 28 Abs. 2 SpkG der
Jahresüberschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Die Deckung durch die Sicherheitsrücklage
beläuft sich zum 31.12.2006 auf 7,81 %, so dass die Möglichkeit besteht, gemäß
§ 28 Abs. 2 a SpkG bis zu einem Zehntel des Jahresüberschusses dem Träger für
gemeinnützige Zwecke, der Sicherheitszulage oder der freien Rücklage zuzuführen.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in
seiner Sitzung beschlossen, dem Rat der Stadt Hagen zu empfehlen, den
ausschüttungsfähigen Teil aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 1.084.546,79 €
der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zuzuführen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen,
diesem Beschlussvorschlag des Verwaltungsrates zu folgen. Nach Abzug der
Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages beläuft sich die Nettoauszahlung
auf 862.214,70 €. Aus Sicht der Sparkasse ist die Zuführung des gesamten
Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage mit dem geringeren Aufwand nach
Steuern verbunden. Dadurch kann das Eigenkapital der Sparkasse gestärkt und die
Grundlage für weiteres Wachstum gelegt werden.
Entlastung
der Organe
Nach § 27 Abs. 2 SpkG ist der Rat der Stadt Hagen
für die Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen zuständig. Die Verwaltung der
Sparkasse ist ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Entlastung zu erteilen ist.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
