Beschlussvorlage - 0380/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 04. Januar 1982 zuletzt geändert durch die 3. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 15. April 1998
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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Sachverhalt
Aufgrund einer Gesetzesänderung muss die Ordnungsbehördliche Verordnung aufgehoben werden.
Der Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen
ist mit der Änderung des Ladenschlussgesetzes bzw. mit Verabschiedung des
Ladenöffnungsgesetzes für die Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und
Zeitschriften und Back- und Konditorwaren generell und einheitlich geregelt
worden. Die genannten Warengruppen dürfen an Sonn- und Feiertagen für die Dauer
von fünf Stunden verkauft werden.
Da das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006 den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen regelt und dieses Gesetz als höherrangige und übergeordnete Regelung die Ordnungsbehördliche Verordnung überlagert, ist die Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung rückwirkend zu verfügen und hierbei auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des v. g. Gesetzes abzustellen.
Im Hinblick darauf, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung seinerzeit vom Rat beschlossen und danach öffentlich bekannt gemacht wurde und von der Verordnung daher bis heute ein Rechtsschein der Gültigkeit ausgeht, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten, die Aufhebung der Verordnung ebenfalls im Wege einer Ordnungsbehördlichen Verordnung vorzunehmen.
Anlage
Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 04. Januar 1982, zuletzt geändert durch die 3. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 15. April 1998 vom.......
Aufgrund der §§ 1, 30 und 35 des Gesetzes über Abbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S. 528; SGV. NRW 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV NRW S. 274), wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .............. für das Gebiet der Stadt Hagen folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
Artikel I
Die vom Rat der Stadt Hagen beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf von bestimmten Waren an Sonn- und Feiertagen vom 04. Januar 1982 wird rückwirkend zum 17. November 2006 ersatzlos aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
