Beschlussvorlage - 0380/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 04. Januar 1982 wird rückwirken zum 16. November 2006 aufgehoben.

 

Die Vorlage wird zum 18:05.2007 realisiert.

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Sachverhalt

Aufgrund einer Gesetzesänderung muss die Ordnungsbehördliche Verordnung aufgehoben werden.


 
Der Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen ist mit der Änderung des Ladenschlussgesetzes bzw. mit Verabschiedung des Ladenöffnungsgesetzes für die Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften und Back- und Konditorwaren generell und einheitlich geregelt worden. Die genannten Warengruppen dürfen an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden verkauft werden.

 

Da das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006 den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen regelt und dieses Gesetz als höherrangige und übergeordnete Regelung die Ordnungsbehördliche Verordnung überlagert, ist die Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung rückwirkend zu verfügen und hierbei auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des v. g. Gesetzes abzustellen.

 

Im Hinblick darauf, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung seinerzeit vom Rat beschlossen und danach öffentlich bekannt gemacht wurde und von der Verordnung daher bis heute ein Rechtsschein der Gültigkeit ausgeht, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten, die Aufhebung der Verordnung ebenfalls im Wege einer Ordnungsbehördlichen Verordnung vorzunehmen.

 

 

Anlage

 

Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 04. Januar 1982, zuletzt geändert durch die 3. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 15. April 1998 vom.......

 

Aufgrund der §§ 1, 30 und 35 des Gesetzes über Abbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG)   vom 13. Mai 1980 (GV NRW S. 528; SGV. NRW 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV NRW S. 274), wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .............. für das Gebiet der Stadt Hagen folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

Artikel I

 

Die vom Rat der Stadt Hagen beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf von bestimmten Waren an Sonn- und Feiertagen vom 04. Januar 1982 wird rückwirkend zum 17. November 2006 ersatzlos aufgehoben.

 

Artikel II

 

Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen