Beschlussvorlage - 0248/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als Vertreter der Stadt Hagen in der Einigungsstelle nach § 45 SGB II werden Herr Städt. Verwaltungsrat Peter Fiedler und zu seinem Vertreter Herr Stadtamtmann Martin Piepenstock bestellt.

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Sachverhalt

Benennung der Vertreter der Stadt Hagen in der Einigungsstelle gem. § 45 SGB II


 
Durch die Einführung des Sozialgesetzbuchs II und XII zum 1.1.2005 ist es zu einer unterschiedlichen Zuständigkeit bei der Gewährung von Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes gekommen: Für erwerbsfähige bedürftige Personen ist die ARGE Hagen zuständig, für voll Erwerbsgeminderte und Personen ab 65 Jahre ohne ausreichende Einkünfte die Stadt Hagen. Damit verbunden sind auch die entsprechenden finanziellen Belastungen (Bundesmittel – kommunale Aufwendungen), soweit es die Regelleistungen betrifft.

 

Insbesondere hinsichtlich der Frage, ob eine Bürgerin oder ein Bürger erwerbsfähig oder erwerbsgemindert ist, kommt es zu unterschiedlichen Beurteilungen. Die medizinische Begutachtung erfolgt auf Veranlassung der ARGE. Bei einem Wechsel in den Bereich des SGB XII muss die Stadt eine Einschätzung der Erwerbsfähigkeit beim Rententräger vornehmen lassen. Die Ergebnisse dieser Gutachten sind nicht immer deckungsgleich. Sofern sich keine einheitliche Auffassung herstellen lässt, ist die Einschaltung der Einigungsstelle vorgeschrieben.

 

Diese Einigungsstelle ist jetzt errichtet worden und hat die Aufgabe, eine Entscheidung zur Zuständigkeit zu treffen. Die Geschäftsführung der Einigungsstelle liegt bei der ARGE Hagen.

Sowohl die ARGE als auch die Stadt können die Einigungsstelle anrufen; dieses Recht steht auch der Krankenkasse zu, die Krankenversicherungsleistungen zu erbringen hat. Die Einigungsstelle besteht aus einem neutralen Vorsitzenden und jeweils einem Vertreter der örtlichen Agentur für Arbeit und der Stadt. Als Vorsitzender konnte Herr Michael Hermund, Regionalvorsitzender des DGB Ruhr-Mark, in Abstimmung mit den beiden Trägern der ARGE (Arbeitsagentur Hagen und Stadt) gewonnen werden.

 

Herr Fiedler ist Leiter der Abteilung wirtschaftliche Hilfen, Beratung und Betreuung im Fachbereich Jugend und Soziales und Herr Piepenstock der zuständige Gruppenleiter für die Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.

 

Bei der Benennung der Vertreter der Stadt Hagen für die Einigungsstelle handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, so dass gem. § 41 GO NRW die Entscheidung des Rates erforderlich ist.

 

Die konstituierende Sitzung ist für Mai 2007 vorgesehen.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.04.2007 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen