Beschlussvorlage - 0212/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Teiländerung Nr. 87 – Bahnhofshinterfahrung – 1. Teilabschnitt – zum Flä­chennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumli­chen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinter­fahrung nördlich der Ennepe zwischen der Weidestraße im Osten und deren Anschluss an die Nordumgehung Haspe im Westen. In Nord/Süd – Ausdehnung umfasst das Plan­gebiet den Bereich Wehringhausen zwischen der Ennepe im Norden und der Wehring­hauser Straße im Süden.

 

Weiteres Verfahren:

 

Die Planoffenlage soll im Herbst 2007 erfolgen. Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal 2008 angestrebt.

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Sachverhalt

Bahnhofshinterfahrung: Neudarstellung im FNP, 1. Teilabschnitt


1. Anlass

 

 
Die im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt Bahnhofshinterfahrung umfasst den Bereich zwischen der Nordumgehung Haspe und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße und sollte nördlich bzw. westlich der Ennepe entlang der DB – Güterverkehrsstrecke realisiert werden.

 

Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen neu aufgestellt. Die Bahnhofs­hinterfahrung ist bereits in diesem Aufstellungsverfahren und in den Entwürfen als rele­vante Straße (Straße mit hohem örtlichen Verkehrswert und regionaler Verkehrsbedeu­tung) in der aktuellen Linienführung enthalten.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der noch zu stellenden Zuschussanträge zur Realisierung der Bahnhofshinterfahrung muss das Planungsrecht früher als im FNP – Neuaufstel­lungsverfahren machbar, geschaffen werden.

 

Das FNP – Teiländerungsverfahren für die Trassenplanung der Bahnhofshinterfahrung wird in 2 Teilabschnitten durchgeführt, wobei der 1. Teilabschnitt des FNP – Änderungs­verfahrens den Bereich zwischen der Nordumgehung Haspe und der Weidestraße um­fasst und auf die bereits vorliegenden Planungen des verbindlichen Bauleitplanverfah­rens Nr. 9/00 – Wehringhauser Straße/Varta – unter Einschluss der benachbarten Pla­nungsflächen aufbauen kann.

 

2. Planungsziele

 

Mit der Bahnhofshinterfahrung zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Ecke­seyer Straße  verfolgt die Stadt Hagen bereits seit Jahrzehnten das Ziel, die Innenstadt und den Stadtteil Wehringhausen vom Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Vor allem soll der Verkehr auf dem Graf-von-Galen-Ring verringert und dadurch sowohl die Trennwirkung als auch die Umweltbelastung reduziert werden (Luftreinhalteplan Hagen).

 

Durch den ersten Abschnitt der  Bahnhofshinterfahrung soll der vorhandene Engpassbe­reich der Wehringhauser Straße zwischen der Dieckstraße und der Weidestraße (Stra­ßenschlucht) verkehrlich entlastet werden und dadurch die Wohnsituation sowie das Quartier verbessert und aufgewertet werden. Außerdem ist beabsichtigt, industriell ge­nutzte und teilweise bereits brachliegende Flächen besser zu erschließen und Nachfol­genutzungen zu ermöglichen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.05.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen