Beschlussvorlage - 0212/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt - zum Flächen-nutzungsplan der Stadt Hagen hier: Einleitung gem. § 1, Abs. 8 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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24.04.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.05.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 87 – Bahnhofshinterfahrung –
1. Teilabschnitt – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat
vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten
Bahnhofshinterfahrung nördlich der Ennepe zwischen der Weidestraße im Osten
und deren Anschluss an die Nordumgehung Haspe im Westen. In Nord/Süd –
Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich Wehringhausen zwischen der
Ennepe im Norden und der Wehringhauser Straße im Süden.
Weiteres Verfahren:
Die Planoffenlage soll im Herbst 2007 erfolgen. Der Verfahrensabschluss
wird im 1. Quartal 2008 angestrebt.
Sachverhalt
Bahnhofshinterfahrung: Neudarstellung im FNP, 1. Teilabschnitt
1. Anlass
Die im gültigen Flächennutzungsplan
dargestellt Bahnhofshinterfahrung umfasst den Bereich zwischen der Nordumgehung
Haspe und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße und sollte
nördlich bzw. westlich der Ennepe entlang der DB – Güterverkehrsstrecke realisiert
werden.
Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen neu aufgestellt. Die Bahnhofshinterfahrung ist bereits in diesem Aufstellungsverfahren und in den Entwürfen als relevante Straße (Straße mit hohem örtlichen Verkehrswert und regionaler Verkehrsbedeutung) in der aktuellen Linienführung enthalten.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit der noch zu stellenden Zuschussanträge zur Realisierung der Bahnhofshinterfahrung muss das Planungsrecht früher als im FNP – Neuaufstellungsverfahren machbar, geschaffen werden.
Das FNP – Teiländerungsverfahren für die Trassenplanung der
Bahnhofshinterfahrung wird in 2 Teilabschnitten durchgeführt, wobei der 1.
Teilabschnitt des FNP – Änderungsverfahrens den Bereich zwischen der
Nordumgehung Haspe und der Weidestraße umfasst und auf die bereits
vorliegenden Planungen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens Nr. 9/00
– Wehringhauser Straße/Varta – unter Einschluss der benachbarten Planungsflächen
aufbauen kann.
2. Planungsziele
Mit der Bahnhofshinterfahrung
zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Eckeseyer Straße verfolgt die Stadt Hagen bereits seit
Jahrzehnten das Ziel, die Innenstadt und den Stadtteil Wehringhausen vom
Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die innerstädtischen
Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Vor allem soll der Verkehr auf dem
Graf-von-Galen-Ring verringert und dadurch sowohl die Trennwirkung als auch die
Umweltbelastung reduziert werden (Luftreinhalteplan Hagen).
Durch den ersten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung soll der vorhandene Engpassbereich der Wehringhauser Straße zwischen der Dieckstraße und der Weidestraße (Straßenschlucht) verkehrlich entlastet werden und dadurch die Wohnsituation sowie das Quartier verbessert und aufgewertet werden. Außerdem ist beabsichtigt, industriell genutzte und teilweise bereits brachliegende Flächen besser zu erschließen und Nachfolgenutzungen zu ermöglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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609,5 kB
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