Beschlussvorlage - 0135/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Haftentlassenenhilfe - Aufteilung des Landeszuschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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13.05.2004
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.05.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.06.2004
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Sachverhalt
Das Land fördert seit 1981 Maßnahmen zur
Resozialisierung von Haftentlassenen. Ursprünglich waren neben der Stadt noch 3
weitere Träger ( Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und
Arbeiterwohlfahrt) beteiligt. Seit 1991 sind lediglich Arbeiterwohlfahrt
(Wohnheim Eckeseyer Str. 85) und Stadt Hagen (Beratungsstelle) noch an dem
Projekt beteiligt. Durch diese Beteiligung ist die Stadt in der Lage, Hilfeangebote
für Haftentlassenen anzubieten, die ohne Landesförderung im Rahmen der Hilfe
für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 72 BSHG) auch aus
kommunalen Mitteln zu finanzieren wären.
Nachdem in früheren Jahren der Gesamtförderungsbetrag
mehrfach erhöht wurde, erfolgte erstmals im Jahr 2003 eine Reduzierung um 27 %
von 176.170 € auf 128.500 €. In den Jahren 2004 und 2005 sind nach bisher
vorliegenden Informationen keine weiteren Kürzungen zu erwarten. Als Reaktion
auf diese Mittelreduzierung hat die Arbeiterwohlfahrt in Absprache mit der
Verwaltung 2003 einen Teil ihrer Einrichtung in eine teilstationäre
Einrichtung umgewandelt. 8 von 26
Plätzen im Wohnheim für Haftentlassene sind als teilstationäre Einrichtung vom
Landschaftsverband anerkannt und werden entsprechend gefördert. Diese Plätze
stehen weiterhin dem Personenkreis der Haftentlassenen zur Verfügung.
Bisherige Grundlage für die Aufteilung der
Landesförderung war ein 1993 gefasster Ratsbeschluss, der als Bemessungsgrundlage
die vorhandenen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte vorsah. Danach wurde der Landeszuschuss zwischen
Arbeiterwohlfahrt und Stadt Hagen in den vergangenen Jahren im Verhältnis 2 : 1
aufgeteilt. Dieser Verteilungsmaßstab soll nach Auffassung der
Arbeiterwohlfahrt und der Verwaltung auch in Zukunft erhalten bleiben. Dennoch
ist ein erneuter Ratsbeschluss aus folgenden Gründen erforderlich:
1.
Der bisherige Ratsbeschluss stand unter dem Vorbehalt,
dass das Land das Projekt Haftentlassenenhilfe mit jährlich 325.000 DM oder
höher bezuschusst. Für eine Reduzierung des Zuschusses waren keine Regelungen
vorgesehen.
2.
Die Arbeiterwohlfahrt hat den Personalanteil für den vom
Landeszuschuss erfassten Teil des Wohnheimes (18 Plätze) reduziert. Dies hätte
unter Zugrundelegung des bisherigen Ratsbeschlusses (Bemessungsgrundlage:
Verhältnis der sozialpädagogischen Fachkräfte) eine weitere, über die
Reduzierung des Landeszuschusses hinausgehende Kürzung des Anteils der
Arbeiterwohlfahrt bedeutet. Die Arbeiterwohlfahrt
sieht sich aber nur bei Beibehaltung der bisherigen Aufteilung der Fördermittel
im Verhältnis 2 : 1 in der Lage, die Einrichtung bei einem Eigenanteil von 10 %
weiterzuführen.
Die Aufteilung des Landeszuschusses im Verhältnis 2 : 1,
allerdings unabhängig von der Zahl des eingesetzten Fachpersonals bietet jetzt
und auch in Zukunft die Möglichkeit, flexibel auf mögliche Änderungen des
Landeszuschusses zu reagieren.
