Beschlussvorlage - 0135/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landeszuschuss für das gemeinsam von der Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis und der Stadt Hagen betriebene Projekt Haftentlassenenhilfe wird ab 2004 im Verhältnis 2 : 1 aufgeteilt unter der Voraussetzung, dass Kosten in entsprechender Höhe nachgewiesen werden.

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Sachverhalt

Das Land fördert seit 1981 Maßnahmen zur Resozialisierung von Haftentlassenen. Ursprünglich waren neben der Stadt noch 3 weitere Träger ( Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und Arbeiterwohlfahrt) beteiligt. Seit 1991 sind lediglich Arbeiterwohlfahrt (Wohnheim Eckeseyer Str. 85) und Stadt Hagen (Beratungsstelle) noch an dem Projekt beteiligt. Durch diese Beteiligung ist die Stadt in der Lage, Hilfeangebote für Haftentlassenen anzubieten, die ohne Landesförderung im Rahmen der “Hilfe für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten” (§ 72 BSHG) auch aus kommunalen Mitteln zu finanzieren wären.

 

Nachdem in früheren Jahren der Gesamtförderungsbetrag mehrfach erhöht wurde, erfolgte erstmals im Jahr 2003 eine Reduzierung um 27 % von 176.170 € auf 128.500 €. In den Jahren 2004 und 2005 sind nach bisher vorliegenden Informationen keine weiteren Kürzungen zu erwarten. Als Reaktion auf diese Mittelreduzierung hat die Arbeiterwohlfahrt in Absprache mit der Verwaltung 2003 einen Teil ihrer Einrichtung in eine teilstationäre Einrichtung  umgewandelt. 8 von 26 Plätzen im Wohnheim für Haftentlassene sind als teilstationäre Einrichtung vom Landschaftsverband anerkannt und werden entsprechend gefördert. Diese Plätze stehen weiterhin dem Personenkreis der Haftentlassenen zur Verfügung.

 

Bisherige Grundlage für die Aufteilung der Landesförderung war ein 1993 gefasster Ratsbeschluss, der als Bemessungsgrundlage die vorhandenen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte vorsah.  Danach wurde der Landeszuschuss zwischen Arbeiterwohlfahrt und Stadt Hagen in den vergangenen Jahren im Verhältnis 2 : 1 aufgeteilt. Dieser Verteilungsmaßstab soll nach Auffassung der Arbeiterwohlfahrt und der Verwaltung auch in Zukunft erhalten bleiben. Dennoch ist ein erneuter Ratsbeschluss aus folgenden Gründen erforderlich:

 

1.       Der bisherige Ratsbeschluss stand unter dem Vorbehalt, dass das Land das Projekt Haftentlassenenhilfe mit jährlich 325.000 DM oder höher bezuschusst. Für eine Reduzierung des Zuschusses waren keine Regelungen vorgesehen.

 

2.       Die Arbeiterwohlfahrt hat den Personalanteil für den vom Landeszuschuss erfassten Teil des Wohnheimes (18 Plätze) reduziert. Dies hätte unter Zugrundelegung des bisherigen Ratsbeschlusses (Bemessungsgrundlage: Verhältnis der sozialpädagogischen Fachkräfte) eine weitere, über die Reduzierung des Landeszuschusses hinausgehende Kürzung des Anteils der Arbeiterwohlfahrt  bedeutet. Die Arbeiterwohlfahrt sieht sich aber nur bei Beibehaltung der bisherigen Aufteilung der Fördermittel im Verhältnis 2 : 1 in der Lage, die Einrichtung bei einem Eigenanteil von 10 % weiterzuführen.

 

Die Aufteilung des Landeszuschusses im Verhältnis 2 : 1, allerdings unabhängig von der Zahl des eingesetzten Fachpersonals bietet jetzt und auch in Zukunft die Möglichkeit, flexibel auf mögliche Änderungen des Landeszuschusses zu reagieren.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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13.05.2004 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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19.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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03.06.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen