Beschlussvorlage - 0408/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der dargestellten technischen und finanziellen Rahmenbedingungen den Zuschussantrag für den 1. Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen und entsprechende Finanzierungsraten ab 2009 in das Investitionsprogramm einzustellen.

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Sachverhalt

ie Konkretisierung der Maßnahmenplanung für den Zuschussantrag führt zu einer erheblichen Erhöhung der Gesamtkosten von 9.797.000,00 €  in der Zuschussanmeldung 2004 auf heute 20.983.000,00 €.

Dazu geführt haben, neben der allgemeinen Kostenentwicklung und der Mehrwertsteuererhöhung, Planungsänderungen unter städtebaulichen Gesichtspunkten, sowie konkretere Planungsgrundlagen im Bereich Grunderwerb, Altlasten und Hochwasserschutz.

 


 
 Zum 01.06.2004 wurde der 1. Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung zur Aufnahme in das mittelfristige Straßenbauprogramm des Landes angemeldet.

Grundlage der Zuschussanmeldung war die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Planung einer Ortsumgehung Wehringhausen über das Gelände des ehemaligen Batterieherstellers Varta. Die Straßentrasse kreuzte im Zuge des 1.BA nicht die Ennepe, sondern verlief bis zur Weidestraße östlich des Flusses. Die Anbindung der Weidestraße sollte erst im Rahmen des 2.BA mittels einer neuen Ennepekreuzung realisiert werden. Hochwasserschutzmaßnahmen blieben seinerzeit unberücksichtigt.

Die Gesamtkosten wurden in der Anmeldung mit rd. 9,8 Mio. € beziffert.

Die Maßnahme wurde seinerzeit, aufgrund der unklaren Realisierungsperspektive, vom Zuschussgeber in den Anhang zum Programm aufgenommen.

 

Unter Berücksichtigung des Zeitbedarfs für die Schaffung von Planungsrecht und erforderlicher Grunderwerbsverhandlungen, sah der Zeitplan einen Baubeginn des 1.BA Bahnhofshinterfahrung für das Jahr 2009 vor. Der förmliche Zuschussantrag sollte in 2008 eingereicht werden.

 

In der Diskussionen im Zusammenhang mit der Feinstaubproblematik und entsprechenden EU-Gesetzgebungen wurde die Bahnhofshinterfahrung als Entlastung der hochbelasteten Hagener Innenstadtstraßen gesehen und vor diesem Hintergrund auch seitens des Landes und der Bezirksregierung als prioritär eingestuft. Letztendlich führten Änderungen in der Zuschussgesetzgebung (Gespräch am 01.03.2007 mit der BR Arnsberg, Dezernat 66) dazu, dass das Land und die Bezirksregierung der Stadt Hagen eine frühere Zuschussantragsvorlage nahelegten (01.06.2007), um entsprechende Fördermittel für diese Maßnahme zu sichern. Der Baubeginn ist weiterhin für das Jahr 2009 vorgesehen.

 

Die Weiterentwicklung der Planung erfolgte vor diesem Hintergrund mit höchster Priorität. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans für den 1.BA wurde die Lage der Straße im Vergleich zur Zuschussanmeldung dahingehend verändert, dass die angrenzenden Grundstücke für eine städtebauliche Entwicklung nutzbar gemacht werden können.

Zum einen wurde die Straßentrasse, zur besseren Entwicklung der Flächen zwischen Bahnhofshinterfahrung und Wehringhauser Straße, an das Ostufer der Ennepe gelegt, zum anderen kreuzt die Anbindung des Kuhlerkamp die Ennepe mit einer neuen Brücke, und dient über einen Kreisverkehr gleichzeitig als Erschließungsmöglichkeit der sog. „Varta-Insel“.

In diesem Zusammenhang musste die Hochwasserproblematik aufgegriffen werden, da das Varta-Gelände im Überschwemmungsgebiet der Ennepe liegt.

Die Erhöhung und wasserdichte Ausbildung der Ufermauern resultieren zum einen aus der Lage der Straße am Ennepeufer und der dadurch entstehenden höheren statischen Belastung. Zum anderen muss jedoch aufgrund der Altlasten (Grundwasserbelastung durch Schwermetalle) verhindert werden, dass durch die Entsiegelung der Flächen ein Eintrag von belastetem Grundwasser in die Ennepe erfolgt.

Diese Maßnahmen führen zu erheblichen Kosten für den hochwassersicheren Ausbau des Gewässers.

Darüber hinaus wurden die Planungen bzgl. Grunderwerb/Entschädigungen, Gebäudeabbruch, Altlasten etc. dahingehend vertieft, dass im Rahmen von örtlichen Aufnahmen und Gesprächen mit den Grundstückseigentümern der entsprechende derzeitige Kostenaufwand abgeschätzt werden kann. Ein spezifiziertes Abbruchkonzept kann jedoch noch nicht vorgelegt werden, da dem beauftragten Gutachter das Betreten des entsprechenden Grundstücks verweigert wird.

 

Weiterhin werden im Zuge des 1.BA im Zusammenhang bebaute Flächen erworben, die zuschussrechtlich dem 2. Bauabschnitt zuzuordnen sind. Die Kosten für Erwerb, Gebäudeabbruch und Versiegelung aufgrund der Altlastenproblematik werden als sog. „Vorsorgemaßnahme“ beim Zuwendungsgeber angemeldet, sie sind dann mit Realisierung des 2.BA zuschussfähig.

 

Auf dieser Grundlage wurde die Kostenschätzung an die aktuellen Planungsvorgaben angepasst. Die Gesamtsumme beträgt rd. 21,0 Mio. €.

 

Die nachfolgende tabellarische Aufstellung zeigt die Veränderung der einzelnen Kostenblöcke im Vergleich zur Anmeldung von 2004.

 

 

 

Gegenstand

Kosten 2004

Kosten 2007

1

Grunderwerbskosten einschl. Entschädigungen

1.070.000

2.295.000

2

Gebäudeabbruch

2.485.100

1.500.000

3

Straßenbau einschl. Entwässerung

4.092.500

4.610.000

4

Brücken

 

2.215.000

5

Ausstattung

1.617.000

3.185.000

6

Altlasten

532.400

930.000

7

Hochwasserschutz

 

3.548.000

8

Vorsorgemaßnahme 2.BA

 

2.700.000

 

 

9.797.000

20.983.000

 

 

zu 1./2.    Grunderwerbs- und Abbruchkosten sind als Summe betrachtet vergleichbar, wobei in 2004 die höheren Kosten dem Abbruch zugeordnet wurden. Die aktuelle Straßenplanung umfasst einen um 70% höheren Flächenbedarf im Vergleich zur Anmeldung 2004.

 

zu 3.         Berücksichtigt man bei allen Kosten aus 2004 eine 2%ige Preissteigerung pro Jahr und die Mehrwertsteuererhöhung auf 19%, so sind die Straßenbaukosten von 2004 und 2007 vergleichbar.

 

zu 4.         Wie oben beschrieben, wurde in der Anmeldung 2004 die Brücke Weidestraße dem 2. Bauabschnitt zugeordnet und nicht berücksichtigt.

 

zu 5.         Die Kostendifferenz in Bereich der Ausstattungskosten ist auf die grundsätzliche Änderung der Straßenplanung zwischen der Zuschussanmeldung und heute zurückzuführen. Zu den Ausstattungskosten zählen Lärmschutzanlagen und Bepflanzung, Beleuchtung, Verkehrstechnik und Leitungsmaßnahmen. Speziell die Umlegung der Versorgungsleitungen verursachen in der Planung 2007 Mehrkosten in Höhe von 700.000,00 €.

 

zu 6.         Die Kostenkalkulation erfolgte in 2004 „vom grünen Tisch“, ohne die heute vorliegenden Daten aus Beständen der Varta bzw. Hawker. Die heutigen Kosten basieren auf Ersteinschätzungen der beauftragten Gutachter, abschließende Gutachten mit entsprechenden Kosten liegen noch nicht vor.

 

zu 7.         Der Hochwasserschutz hätte auch 2004 berücksichtigt werden müssen, allerdings in geringerem Umfang. Die jetzt kalkulierten Maßnahmen resultieren aus der oben beschriebenen veränderten Planung unter städtebaulichen Gesichtspunkten und der festgestellten Altlastenproblematik.

 

zu 8.         Die Vorsorgemaßnahme betrifft das Pertrix-Grundstück entlang der Weidestraße, das heute mit einem großflächigen Hallengebäude bebaut ist. Teile des Gebäudes sind für den 1. Bauabschnitt abzubrechen. Ob ein Teilabbruch des Gebäudes (nur die für den 1.BA benötigten Flächen) technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird das beauftragte Abbruchkonzept zeigen. Der Kostenblock wird jedoch zur Sicherheit bei der Antragstellung berücksichtigt.

 

Kosten, Zuwendungen, Eigenmittel

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme teilen sich in Kostenanteile, die dem Straßenbau zuzurechnen sind und Kostenanteile, die durch die Aufbereitung der Grundstücke für die geplante städtebauliche Nutzung der angrenzenden Flächen bzw. der „Varta-Insel“ entstehen. Mit dem Zuwendungsgeber wurde vereinbart, dass die Kosten für Grunderwerb, Gebäudeabbruch und Hochwasserschutz im Verhältnis der entsprechenden Flächen aufgeteilt werden.

Die Verteilung sieht wie folgt aus:

 

Gesamtkosten                                     20.983.000 €

Straßenbau 1.BA                                17.222.600 €

Städtebau 1.BA                                    1.026.400 €

Straßenbau Vorsorgemaßnahme       2.357.400 €

Städtebau Vorsorgemaßnahme             376.600 €

 

 

 

 

Die Kosten „Städtebau 1.BA“ und die gesamte Vorsorgemaßnahme sind im Rahmen des 1. Bauabschnitts nicht zuwendungsfähig.

 

Gesamtkosten                                     20.983.000 €

Zuwendungsfähige Kosten                17.222.600 €

Nicht zuwendungsfähige Kosten         3.760.400 €

 

Für die zuwendungsfähigen Kosten wird ein Zuschuss in Höhe von 75% bewilligt.

 

Gesamtkosten                                                   20.983.000 €

Zuwendungsfähige Kosten                              17.222.600 €

Zuschuss 75%                                                   12.916.950 €

Eigenanteil (= Gesamtkosten - Zuschuss)       8.066.050 €

 

Im Eigenanteil enthalten ist die Vorsorgemaßnahme, deren Straßenbaukosten im Rahmen des 2. Bauabschnitts gefördert werden.

 

Der Baubeginn ist, vorbehaltlich der Prüfung und Bewilligung durch die BR Arnsberg, für den Herbst 2009 vorgesehen, da eine Bewilligung nicht vor der Sommerpause erfolgen wird.

Der Mittelabfluss ist wie folgt geplant:

 

2009                 4.000.000 €                   vorwiegend Grunderwerbsausgaben

2010                 6.000.000 €

2011                 5.600.000 €

2012           rd. 5.400.000 €

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 2009 ff

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

12.916.950

 EUR

 

 Sachkosten

20.983.000

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

2009

2010

2011

2012

    

6600

2.457.250

2.759.550

3.712.550

3.987.600

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

6600

4.000.000

6.000.000

5.600.000

5.400.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

1.542.750

3.240.450

1.887.450

1.412.400

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

x

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

x

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

08.05.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen