Beschlussvorlage - 0402/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich der Satzung „Mühlhauser Straße“ mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlage einschließlich deren Entwässerung und  Beleuchtung abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

 

Über die vom Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Die entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes erfolgt durch die SEH. Ein entsprechender Kanalbauvertrag wird abgeschlossen.

 

Realisierung:

Der Erschließungsvertrag soll im Juni 2007 unterschrieben werden.

 

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.09.2006 die Satzung “Mühlhauser Straße” nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB beschlossen. Der Erschließungsträger beabsichtigt, ca. 14 Einfamilienhäuser zu errichten und die Erschließung durchzuführen.

 

Aus diesem Grunde hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung und für alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.

 

 

 


 
 

 


Der Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.

 

Die Herstellungskosten für die Erschließungsanlage einschließlich deren Entwässerung und  Beleuchtung betragen ca. 95.000,- EURO. In Höhe dieses Betrages muss der Erschließungsträger eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft vorlegen.

 

Die entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger und der SEH sichergestellt.

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.05.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.05.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen