Beschlussvorlage - 0402/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich der Satzung "Mühlhauser Straße"hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.05.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.05.2007
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich der Satzung
„Mühlhauser Straße“ mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag
über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlage einschließlich deren Entwässerung und Beleuchtung abzuschließen.
Sämtliche Kosten der
Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.
Über die vom Erschließungsträger
aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Die entwässerungstechnische
Erschließung des Baugebietes erfolgt durch die SEH. Ein entsprechender
Kanalbauvertrag wird abgeschlossen.
Realisierung:
Der Erschließungsvertrag soll im
Juni 2007 unterschrieben werden.
Sachverhalt
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.09.2006 die Satzung
“Mühlhauser Straße” nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
beschlossen. Der Erschließungsträger beabsichtigt, ca. 14 Einfamilienhäuser zu
errichten und die Erschließung durchzuführen.
Aus diesem Grunde hat
der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der
Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage
einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung und für
alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind,
umfasst.
Der
Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen auf seine
Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll
zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.
Die
Herstellungskosten für die Erschließungsanlage einschließlich deren Entwässerung und Beleuchtung betragen ca. 95.000,-
EURO. In Höhe dieses Betrages muss der Erschließungsträger eine Sicherheit in
Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft vorlegen.
Die
entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes wird durch einen
Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger und der SEH sichergestellt.
Um die Erschließung
der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen
Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.
Der Entwurf des
Erschließungsvertrages ist als Anlage beigefügt.
