Beschlussvorlage - 0234/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsberat beschließt eine Befreiung nach § 69 (1) b) LG NRW zur Beseitigung einer nach § 47 LG NRW geschützten Streuobstwiese für die Herstellung von Baugrundstücken im Rahmen der Satzung nach § 34 (4) Satz 1, Nr. 3 BauGB "Ergster Weg".

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Sachverhalt

Entfällt.


 
Im Rahmen der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB "Ergster Weg" wird eine nach § 47 LG NRW geschützte Streuobstwiese überplant (s. Anlage).

Dieser Eingriff wird durch die Neuanpflanzung einer Obstwiese westlich der vorgenannten Fläche mit 17 Obstgehölzen unterschiedlicher Sorten auf dem Flurstück Gem. Berchum, Flur 2, Flurstück 279 auf einer Fläche von 1750 qm ausgeglichen.

Nach Abs. 2 des § 47 LG NRW ist es verboten, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile zu beseitigen oder zu beschädigen.

Für das Abweichen von dem gesetzlichen Verbot des § 47 (2) LG NRW bedarf es einer Befreiung gem. § 69 LG NRW , für deren Erteilung die Zustimmung des Landschaftsbeirates notwendig ist. Widerspricht der Landschaftsbeirat der Befreiung, so ist der Umweltausschuss über diesen Widerspruch zu unterrichten.

Im Fall der Ablehnung durch den Beirat und der Zustimmung durch den Umweltausschuss kann die Befreiung nur durch die höhere Landschaftsbehörde erteilt werden. Lehnt auch der Umweltausschuss die Befreiung ab, ist diese zu versagen.

Die Hagener Naturschutzverbände sind im Rahmen der Offenlage der Satzung (vom 22.01. bis 22.02.07) beteiligt worden. Nach Auskunft des zuständigen Fachamtes haben die Verbände keine Stellungnahme abgegeben.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.05.2007 - Naturschutzbeirat - vertagt

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03.05.2007 - Umweltausschuss - vertagt

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05.06.2007 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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06.06.2007 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen