Beschlussvorlage - 0234/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung gem. § 69 LG NRW zur Verlegung einer Obstwiese im Satzungsbereich "Ergster Weg".
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.05.2007
| |||
|
|
05.06.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Anhörung
|
|
|
|
03.05.2007
| |||
|
|
06.06.2007
|
Sachverhalt
Entfällt.
Im Rahmen der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB "Ergster Weg" wird eine nach § 47 LG NRW geschützte
Streuobstwiese überplant (s. Anlage).
Dieser Eingriff wird durch die Neuanpflanzung einer Obstwiese westlich der vorgenannten Fläche mit 17 Obstgehölzen unterschiedlicher Sorten auf dem Flurstück Gem. Berchum, Flur 2, Flurstück 279 auf einer Fläche von 1750 qm ausgeglichen.
Nach Abs. 2 des § 47 LG NRW ist es verboten, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile zu beseitigen oder zu beschädigen.
Für das Abweichen von dem gesetzlichen Verbot des § 47 (2) LG NRW bedarf es einer Befreiung gem. § 69 LG NRW , für deren Erteilung die Zustimmung des Landschaftsbeirates notwendig ist. Widerspricht der Landschaftsbeirat der Befreiung, so ist der Umweltausschuss über diesen Widerspruch zu unterrichten.
Im
Fall der Ablehnung durch den Beirat und der Zustimmung durch den
Umweltausschuss kann die Befreiung nur durch die höhere Landschaftsbehörde
erteilt werden. Lehnt auch der Umweltausschuss die Befreiung ab, ist diese zu
versagen.
Die Hagener Naturschutzverbände sind im Rahmen der Offenlage der Satzung (vom 22.01. bis 22.02.07) beteiligt worden. Nach Auskunft des zuständigen Fachamtes haben die Verbände keine Stellungnahme abgegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
405,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
69,9 kB
|
