Beschlussvorlage - 0330/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd. I. Nachtrag, 3. Änderunghier:a) Einleitung des 3. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß§ 3 Abs. 1 Punkt 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.04.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.05.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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Beschlussvorschlag
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt
die Einleitung des 3. Änderungsverfahrens nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung für den
Bebauungsplan Nr. 4/63 – Bathey–Süd – I. Nachtrag.
Geltungsbereich
:
Die
Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63
– Bathey–Süd – I. Nachtrag sowie der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4/63 – Bathey–Süd –.
Der
Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen der
Dortmunder Straße, einer etwa 25 m bis 85 m vor- und zurückspringenden Linie
nördlich parallel zur Kabeler Straße über die Straße "Auf dem
Graskamp" hinweg bis zur DB – Trasse Schwerte – Siegen, dieser
DB – Trasse, der BAB A1 (Bremen – Köln) und der Wandhofener Straße.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Punkt 1
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die
öffentliche Auslegung der Änderung ist im Spätherbst 2007 zu erwarten
Sachverhalt
Um die Ansiedlung weiteren Einzelhandels in Bathey steuern
zu können, besteht Bedarf zur Änderung des
rechtskäftigen Bebauungsplans Nr. 4/63 – Bathey–Süd – I. Nachtrag.
Anlass:
Im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 – Bathey–Süd –I.
Nachtrag plant ein Investor die Errichtung eines großflächigen
Lebensmitteleinzelhandels (ca. 950 m2 Verkaufsfläche sowie eines
kleinflächigen Einzelhandels mit ca. 300 m2 ).
Dem rechtskräftigen Bebauungsplan liegt die BauNVO von 1962
zugrunde. Die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs wäre daher
im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans mit dieser Fassung der Bauordnung
zulässig, könnte aber den Zielen der Stadt Hagen zur Entwicklung des
Einzelhandels im Stadtgebiet entgegenlaufen.
Zur
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Sinne des in Aufstellung befindlichen
Einzelhandelskonzepts der Stadt Hagen stellt sich die Frage, ob weitere
Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich Batheys angesiedelt werden sollten. Der
Standort Bathey gilt in diesem Konzept ausschließlich als Ergänzungsstandort
für großflächigen Einzelhandel.
Um die
geplanten Ziele zur Steuerung des Einzelhandels im Sinne einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung zu erreichen, sollen mit diesem Änderungsverfahren die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Planungsrecht:
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans größtenteils als "Gewerbliche Baufläche" dargestellt,
der bestehende, großflächige Einzelhandel "real" zwischen Dortmunder
Straße, Kabeler Straße, alter Batheyer Straße (die Bebauung westlich der Alten
Batheyer Straße ausschließend) und Wandhofener Straße als Sonderbaufläche SO
"Großflächiger Einzelhandelsbetrieb".
Der Bebauungsplan Nr. 4/63 –Bathey
Süd- I. Nachtrag ist rechtsverbindlich seit dem 17.05.1968. Er setzt für die
Art der baulichen Nutzung "Gewerbegebiet" fest. Dem Bebauungsplan
liegt die BauNVO von 1962 zugrunde.
Für einen Teilbereich des Bebauungsplans
Nr. 4/63 –Bathey Süd- I. Nachtrag ersetzt die 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4/63 –Bathey Süd- den angeführten Bebauungsplan. Die
2. Änderung ist rechtsverbindlich seit dem 08.01.2005.
Der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/63
–Bathey Süd- liegt die BauNVO von 1990 zugrunde.
Verfahren:
Das
Änderungsverfahren wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung
mit § 1 Abs. 8 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung durchgeführt.
Die
Änderung wirkt sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur
unwesentlich aus, da der Bestand im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/63
– Bathey–Süd –I. Nachtrag der beabsichtigten Änderung bereits
entspricht. Das Planungsziel "Gewerbegebiet" bleibt überwiegend
erhalten, eine Anpassung im Sinne des bestehenden großflächigen Einzelhandels
erfolgt in Übereinstimmung mit den Darstellungen des rechtsverbindlichen
Flächennutzungsplans der Stadt Hagen durch die Festsetzung eines Sondergebietes
für großflächigen Einzelhandel.
Auf
eine Bürgeranhörung kann daher verzichtet werden.
Der für
die durchzuführende Umweltprüfung festzulegende Umfang und Detaillierungsgrad
wird im Laufe des weiteren Verfahrens bestimmt.
Aus der
Bebauungsplanänderung ergeben sich keine Auswirkungen in Bezug auf den Bedarf
von Ausgleich und Ersatz, da sich keine Veränderung der überbaubaren Flächen
ergibt.
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 4/63 – Bathey–Süd –
I. Nachtrag,
3.Änderung
sowie die Beteiligung der Behörden soll im Spätherbst 2007 durchgeführt werden.
Sofern sich aus öffentlicher Auslegung und Beteiligung keine Änderungen
ergeben, ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren in der
1.
Jahreshälfte 2008 herbeizuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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