Beschlussvorlage - 0250/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan der Innenentwicklung.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/07 (592) Gartencenter Enneper Straße 131 hier:a) Einleitung des Verfahrens nach § 12 in Verb. mit § 13a BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung nach §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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25.04.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.05.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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Beschlussvorschlag
a)
Dem
Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/07 (592) Gartencenter Enneper Straße
131 gemäß §12 Abs. 2 in Verb. mit §13a Baugesetzbuch
(BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich /Plangebiet:
Das Plangebiet
liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und
umfasst die Flurstücke 7, 11, 464, 466, 467 und 1064.
In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan
im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt
den Verzicht auf die Bürgeranhörung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Als nächster Verfahrensschritt
soll die Offenlegung des Planes vor den Sommerferien 2007 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt.
Vorlauf
In der Sitzung am 17.07.2003 hat der Rat der Stadt Hagen die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/03 (558) - Enneper Straße - Bereich von der westlichen
Stadtgrenze bis zur Martinstraße beschlossen.
Damit soll insgesamt eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/07 (592)
Gartencenter Enneper Straße 131 soll in diesem Teilbereich die
planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Gartencenters geschaffen
werden.
Als
Instrument zur Beschleunigung des
Planverfahrens wird der § 13a BauGB gewählt. Auf eine vorzeitige Bürgeranhörung
wird verzichtet, eine Umweltprüfung ist nicht notwendig und da die Fläche
bereits zu 100% versiegelt ist, findet
kein kompensationspflichtiger Eingriff statt.
Das
städtebauliche Entwicklungskonzept für das Zentrum Hagen-Westerbauer wird im
Laufe des Planungsprozesses für diesen B- Plan überarbeitet.
Ein
getrenntes Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird nicht durchgeführt, der
Flächennutzungsplan wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Offenlage dieses Planes vor
der Sommerpause.
Anlass
Die Firma Augsburg Vermietung GmbH & Co. KG, Hörder Str.
119, 58239 Schwerte, hat mit Schreiben vom 03.03.2007 um Einleitung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebeten.
Für die Umgestaltung der vorhandenen Betriebs- und
Lagerstätte der Spedition Schmitz in ein Gartencenter sind folgende Arbeiten
geplant:
Die nordöstlich und südwestlich gelegenen vorhandenen
Gebäude sollen weiterhin als Sozialtrakt und Lager bzw. als Gartencenter
erhalten und umgenutzt / umgebaut werden.
Die vorhandenen Mittelteile des Gebäudes sollen abgerissen
und durch eine Gewächshauskonstruktion mit zumeist verglasten Dach- und
Wandflächen ersetzt werden.
Die Parkplatzanlage vor dem Gebäude wird gemäß den
Anforderungen erstellt und mit Begrünung und Bepflanzung ausgeführt.
Das Vorhaben umfasst eine überbaute Fläche von ca. 8.000 m²
auf dem ca. 16.000 m² großen Grundstück, das sich in Lager Warmhaus, Kalthaus,
Baumschule und Sozialräumen gliedert. Vor dem Gebäudekomplex an der Enneper
Straße werden ca. 175 Stellplätze geplant. Die Erschließung soll über 2 Ein-
und Ausfahrten erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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299,7 kB
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