Beschlussvorlage - 0249/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB Besonderes Vorkaufsrecht für einen Teilbereich des Geltungsbereiches des gemäß § 171b BauGB förmlich festgelegten Stadtumbaugebietes Oberhagen/Eilpe.

 

Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

 Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für einen Teilbereich des Geltungsbereiches des gemäß § 171 b BauGB festgelegten Stadtumbaugebietes Oberhagen / Eilpe eine Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB Besonderes Vorkaufsrecht erlassen werden.


 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 gemäß § 171 b BauGB die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes Oberhagen / Eilpe beschlossen. Weiterhin wurde vom Rat der Stadt das Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe einschließlich Erläuterungsbericht beschlossen.

Das Konzept gibt die Zielrichtung für alle zukünftigen und schon beantragten Maßnahmen des Stadtumbaus vor und stellt die Maßnahmenschwerpunkte vor.

(siehe Drucksachennr.: 987/2006)

 

Zur Sicherung und Gewährleistung der Umsetzung der Planungsziele ist es erforderlich, eine Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB  für einen Teilbereich des Geltungsbereiches des gemäß § 171b BauGB förmlich festgelegten Stadtumbaugebietes Oberhagen / Eilpe zu erlassen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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24.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.05.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen