Beschlussvorlage - 0211/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Rat beschließt den Neubau eines Tierheimes an der Hasselstraße auf der Grundlage der beiliegenden Planung und Kostenschätzung.

 

  1. Der städt. Eigenanteil an den Baukosten wird auf 1 Mio. € brutto festgeschrieben.

 

  1. Der Differenzbetrag ist aus Spenden zu finanzieren. Die Verwaltung wird  beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Tierschutzverein zu führen.

 

  1. Der Bau des Tierheims ist in das Investitionsprogramm aufzunehmen, sobald die Finanzierung der Maßnahme insgesamt gesichert ist. Dabei ist die erforderliche Einstufung in die aufzustellende Prioritätenliste in die Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg einzubeziehen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 11.10.2007 einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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Sachverhalt

 

Aufgrund der Vorlage 1086/2005 fassten die Gremien den Beschluss, den Neubau eines Tierheimes auf dem städt. Grundstück „Hasselstraße“ zu verwirklichen. Mit Beschluss der Vorlage 0787/2006 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Tierheimneubau eine erste Stufe der Ausbauplanung mit Raumprogramm und Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.

 

Mit dieser Vorlage wird das Ergebnis der Ausbauplanung für den Neubau vorgestellt. Die Kosten der Maßnahme  wurden mit 1.941.958 € brutto ermittelt.


 
I. Ausgangslage

 

Die Situation im städtischen Tierheim Natorpstraße ist in verschiedener Hinsicht veränderungsbedürftig. Die vorhandenen Gebäude weisen bauliche Mängel auf, die Verhältnisse sind beengt. Durch Hinzufügen von einzelnen Kleingebäuden (Hütten) auf dem Grundstück ist eine ungeordnete Gebäudestruktur entstanden, die einen funktionellen und wirtschaftlichen Betrieb nur schwer ermöglicht. Auslaufflächen sind nur eingeschränkt vorhanden, zeitweise bestehen Unterbringungsengpässe. Das Tierschutzgesetz schreibt Mindestgrößen für die Hundeboxen vor, die in dem in den 50er Jahren errichteten Gebäude nicht eingehalten werden. Eine Erweiterung wurde mehrfach von der Bezirksvertretung Arnsberg eingefordert. Der infolgedessen notwendige und bereits durchgeführte Umbau ging zu Lasten der vorhandenen Anzahl der Boxen.

 

Das Tierheim ist nur ungünstig über schmale Anwohnerstraßen zu erreichen, die Parkmöglichkeiten sind unzureichend. Bei Eis und Schnee wird nicht geräumt und gestreut.

 

Die zu berücksichtigenden Lärmschutzanforderungen erschweren die Erweiterung der bestehenden Anlagen. Die Wohnbebauung befindet sich inzwischen in unmittelbarer Nähe, der Lärmschutz wird zu einem immer größeren Problem.

 

 

II. Beschlusslage

 

Aufgrund der Vorlage 1086/2005 wurde in den Gremien der Beschluss gefasst, die Neubaulösung eines Tierheimes an der Hasselstraße zu verwirklichen, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen dafür zu schaffen, das vorliegende Raumprogramm mit dem Ziel der Kostenreduzierung zu überarbeiten und die Haushaltsmittel unter Beachtung der genehmigten Kreditlinie zu einem haushaltsverträglichen Zeitpunkt im Jahr 2007, spätestens 2008 einzustellen.

 

Mit Beschluss der Vorlage 0787/2006 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Tierheimneubau an der Hasselstraße eine erste Stufe der Ausbauplanung mit Raumprogramm und Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.

 

 

III. Planungsgrundlagen/Planung

 

Als Grundlage zur Erstellung einer Planung wurde mit den Nutzern und der Verwaltung eine Konkretisierung des Raumprogramms erarbeitet. In diesem Raumprogramm wurden die zum Funktionieren notwendigen Flächen für ein Tierheim zusammengefasst und beschrieben. Hierbei mussten zusätzlich Räume berücksichtigt werden, die in der ersten Stufe des Raumprogramms noch nicht beschrieben waren, aber durch die Forderungen der Arbeitsstättenrichtlinien sowie durch Arbeitsabläufe und Lagerhaltung zwingend erforderlich sind.

 

Die Flächen des Grundstückes an der Hasselstraße, die für die Tierheimplanung sowie eine optionale Erweiterung zur Verfügung stehen sollen, wurden unter Berücksichtigung der städtebaulichen Anforderungen in Zusammenhang mit dem Programm „Stadtumbau West“ festgelegt. Hierbei soll entlang des Ostufers der Volme ein ca. 40 – 50 m breiter Uferstreifen als „Volmepark Hasselstraße“, mit Angeboten für Jugendliche und vernetzt durch ein öffentliches Wegesystem, entstehen.

 

Ebenso wurden bei der Festlegung der Erhalt genutzter Teilflächen (Hundeplatz) sowie die topografischen Gegebenheiten berücksichtigt. Die Topografie des Grundstückes  weist Höhendifferenzen von bis zu 5 Metern auf. Die oben gelegene Hauptbaufläche ist relativ eben und daher ohne große Geländebewegungen bebaubar. Sie liegt ca. 4 Meter höher als der vorhandene Hundeplatz. Das Gelände fällt zum Ostufer der Volme stark ab.

 

Als weitere Grundlage für eine Planung wurde die für eine Standortentscheidung erstellte Stellungnahme des Lärmschutzsachverständigen herangezogen. 

 

Die vorliegende Planung erfüllt das Raumprogramm und bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer Erweiterung. Auch die im Raumprogramm aufgeführten optionalen Flächen und Nutzungen sind im Rahmen dieser Planung nachgewiesen und könnten bei Bedarf und finanzieller Möglichkeit umgesetzt werden.

 

Der Nachweis einer ausreichenden Grundstücksgröße, unter Erhalt und Berücksichtigung vorhandener Nutzungen (Hundeplatz) und zukünftiger Planungen (Volmepark), wurde erbracht.  

 

Die Topografie des Geländes wurde bei der Anordnung der Baukörper berücksichtigt. An das kreisförmige Hauptgebäude mit dem Foyer, der Verwaltung und dem Katzenhaus schließen  sich auf selbem Niveau die mit ihrer organischen Anordnung dem zur Volme hin abfallenden Gelände folgenden Hundeboxen an. Der Platz für Einzelgebäude (Verwalterwohnung, Vogelvoliere, Kleintiere) wurde nachgewiesen, ebenso der Platz für die Errichtung einer Tierpension.

 

Ergänzend zu der vor Planungsbeginn vorliegenden Stellungnahme wurde der Lärmschutzsachverständige während der Planung hinzugezogen. Die Vorgaben sind in die Planung eingeflossen, die lärmrelevanten Hundeausläufe entsprechend angeordnet.

 

 

IV. Kosten

 

Die Kostenschätzung für die konkretisierte Planung des Tierheimes inklusive Herstellungskosten des Gebäudes, Außenanlagen, Regenwasserversickerung, Regenwassernutzung, Dachbegrünung, Hausanschlusskanal und verkehrlicher Erschließung  liegt mit 1,95 Mio. € brutto unter der Kostenschätzung der Grobplanung aus dem Jahre 2005 mit 2,17 Mio. €.

 

Die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 16 % auf 19 % sowie die unabweisbare Notwendigkeit, zusätzliche Flächen zur Erfüllung der Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien vorzusehen,  verhinderten eine umfangreichere Senkung der Kosten.

 

 

 

Kostenschätzung Tierheim Hasselstraße Grobplanung 2005

 

Herstellungskosten, Teile der Außenanlagen                    1.500.000 €

Außenanlagen                                                                           230.000 €

Regenwasser (Versickerung, Ableitung)                                 20.000 €

Kanal (Schmutzwasser)                                                           215.000 €

Lärmschutzmaßnahmen                                                           100.000 €

Verkehrliche Erschließung                                                       100.000 €

 

Einschließlich Planungskosten, 16% MWST                     2.165.000 €   brutto

 

 

Kostenschätzung Tierheim Hasselstraße Planung 2007

 

Herstellungskosten Neubau                                                 1.316.458 €

Außenanlagen                                                                          272.500 €

Regenwasser  (Rigole/Zisterne)                                              38.000 €

Kanal  (Schätzung 2005)                                                          215.000 €

zusätzl. Lärmschutzmaßnahmen (nicht erforderlich)                         0 €

Verkehrliche Erschließung  (Schätzung 2005)                      100.000 € 

 

Einschließlich Planungskosten, 19% MWST                     1.941.958 €    brutto

 

Die Herstellungskosten für den Neubau wurden anhand von Kennzahlen nach Quadratmetern ermittelt. Die in der Anlage dargestellte Bauweise ist nur beispielhaft.

 

 

V. Finanzierung

 

Fördermittel

 

Der Förderantrag im Rahmen des Programms Stadtumbau West wurde für einen 40-50 m breiten Streifen entlang des Ostufers der Volme gestellt. Der Antrag ist noch nicht beschieden. Es wurde geprüft, ob in diesem Rahmen auch eine Förderung der Maßnahme Tierheim möglich ist. Diese Möglichkeit ist  nur dann gegeben, wenn Teile der Außenanlagen des Tierheimes in die öffentliche Volmepark-Nutzung einbezogen werden könnten oder wenn sich Flächen des  Volmeparks bis auf das Tierheim-Gelände hin erweitern ließen. Damit würde es sich dann um die Herrichtung und Anlegung eines öffentlichen Grünbereiches handeln, die Flächen wären somit im Rahmen des Stadtumbaus förderfähig. Allerdings müssten diese Bereiche uneingeschränkt zugänglich sein, was bei einer für ein Tierheim notwendigen Umzäunung ausgeschlossen ist.

 

 

Finanzielle Beteiligung des Tierschutzvereins

 

Der Tierschutzverein hat ein Sonderkonto zum Sammeln von Spenden für den Neubau des Tierheimes eingerichtet.

 

Investitionsprogramm / Haushalt

 

Der städt. Eigenanteil an den Baukosten soll auf 1 Mio. € brutto begrenzt, der Differenzbetrag über Spenden finanziert werden. Die  Baumaßnahme soll erst dann in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, wenn die Finanzierung insgesamt gesichert ist.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt gelten die Bestimmungen über die vorläufige Haushaltsführung. Mit einer Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 ist nicht zu rechnen. Gemäß § 81 GO NRW dürfen nur Ausgaben geleistet werden, sofern eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist. Im Bereich der Investitionsmaßnahmen dürfen solche Maßnahmen fortgesetzt werden, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Haushaltsansätze oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Beginn neuer Maßnahmen ausgeschlossen ist. Ob sich diese Haushaltssituation durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ändern wird, ist zurzeit noch nicht absehbar. Sollte durch politische Beschlussfassung oder Verhandlungen mit der Bezirksregierung eine besondere Dringlichkeit gesehen werden und eine Aufnahme an eine der oberen Stellen der Prioritätenliste erfolgen, so steht diese Maßnahme dann in Konkurrenz zu anderen wichtigen Großprojekten.

 

 

 

Anlagen          Raumprogramm

                        Pläne

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Rat beschließt den Neubau eines Tierheimes an der Hasselstraße auf der Grundlage der beiliegenden Planung und Kostenschätzung.

 

3.      Der städt. Eigenanteil an den Baukosten wird auf 1,2 Mio.€ brutto festgeschrieben.

 

  1. Der Differenzbetrag ist aus Spenden zu finanzieren. Die Verwaltung wird  beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Tierschutzverein zu führen.

 

  1. Der Bau des Tierheims ist in das Investitionsprogramm aufzunehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 11.10.2007 einen Sachstandsbericht vorzulegen.

 

  1. Eine 40-Meter-Begrenzung zur Volme ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 0

 

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26.04.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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03.05.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Rat beschließt den Neubau eines Tierheimes an der Hasselstraße auf der Grundlage der beiliegenden Planung und Kostenschätzung.

 

  1. Der städt. Eigenanteil an den Baukosten wird auf 1,2 Mio. € brutto festgeschrieben.

 

  1. Der Differenzbetrag ist aus Spenden zu finanzieren. Die Verwaltung wird  beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Tierschutzverein zu führen.

 

  1. Der Bau des Tierheims ist in das Investitionsprogramm aufzunehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 11.10.2007 einen Sachstandsbericht vorzulegen.

 

  1. Eine 40-Meter-Begrenzung zur Volme ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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08.05.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der Neubau eines Tierheimes an der Hasselstraße ist angesichts der sich                 am bisherigen Standort Natorpstraße ständig verschlechternden Zustände          zeitnah zu realisieren.

 

2.         Die in der Vorlage 0211/2007 dargestellte Planung ist mit dem Ziel der             Kostenreduzierung nochmals zu überarbeiten, wobei insbesondere    folgende Punkte zu prüfen sind:

 

  • Reduzierung des Raumprogramms auf das absolut notwendige Maß
  • Errichtung in modularer Bauweise
  • Realisierung im Konzern Stadt

 

3.         Dem Rat ist in der nächsten Sitzung zu berichten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen