Beschlussvorlage - 0384/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Werkhof gem. GmbH und Hagener Werk- und Dienstleistungs GmbH (HaWeD)Umstrukturierungsmaßnahmen im Gesellschafterkreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.04.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
I. 26 % der Anteile an der Werkhof gem. GmbH zum Nennwert von 13.293,59 € an die HVG zu verkaufen.
II. Herrn/ Frau
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu den noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlungen der HaWeD GmbH, der Werkhof gem. GmbH sowie der Hagener Versorgungs- und Verkehrs mbH (HVG) zu entsenden.
Er/ Sie wird beauftragt,
1. in der Gesellschafterversammlung der HaWeD GmbH dem Verkauf des 51 %- igen Anteils des Werkhof Hohenlimburg e. V. an der HaWeD GmbH zum Nennwert von 12.750,- € an die HVG zuzustimmen,
2. in der Gesellschafterversammlung der HVG dem Kauf des Gesellschaftsanteils des Werkhof Hohenlimburg e. V. an der HaWeD GmbH in Höhe von 51 % zum Nennwert von 12.750,- € zuzustimmen sowie dem Kauf von 26 % Anteilen der Stadt Hagen an der Werkhof gem. GmbH zum Nennwert von 13.293,59 € zuzustimmen. Darüber hinaus wird dem Kauf der 25 %-Punkte der Anteile der Werkhof Hohenlimburg e. V. an der Werkhof gem. GmbH zum Nennwert von 12.782,30 € zugestimmt,
3. in der Gesellschafterversammlung der Werkhof gem. GmbH der Übertragung von 26 % Anteilevon der Stadt Hagen an der Werkhof gem. GmbH zum Nennwert von 13.293,59 € an die HVG zuzustimmen. Darüber hinaus der Veräußerung von 25 % der Anteile der Werkhof Hohenlimburg e.V. an der Werkhof gem. GmbH zum Nennwert von 12.782,30 € ebenfalls an die HVG zuzustimmen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg durchzuführen.
Die Beschlüsse sind bis zum 30.09.2007 umzusetzen.
Sachverhalt
Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten beabsichtigt die Geschäftsführung der Werkhof gem. GmbH und der HaWeD GmbH Umstrukturierungen im Gesellschafterkreis beider Gesellschaften durchzuführen, um so einer drohenden Insolvenz zu entgehen. Dies soll durch eine Einbindung in den HVG-Konzern geschehen. Zu den Einzelheiten wird auf die Begründung verwiesen.
1. Vorbemerkungen
1. Zwingende Voraussetzung für die Umsetzung dieser Beschlüsse/ Maßnahmen ist, dass die Arbeitsverträge der aus der Werkhof gem. GmbH in die HaWeD GmbH wechselnden Mitarbeiter rechtswirksam befristet werden.
2. Zudem soll eine Fortführung der gewählten Umstrukturierung davon abhängig gemacht werden, dass der Jahresabschluss 2008 und der Wirtschaftsplan 2009 der HaWeD GmbH ein mindestens ausgeglichenes Ergebnis aufweist.
3. Weiter soll der Erhalt der HaWeD GmbH insbesondere auch dem Zweck dienen, die Werkhof gem. GmbH und den mit ihr verfolgten gemeinnützigen Zweck zu stützen.
Deswegen soll die Fortführung weiter davon abhängig gemacht werden, dass es gelingt, diese gemeinnützigen Aspekte ohne zusätzliche Belastung der Stadt dauerhaft zu sichern.
2. Problemlage
Der „Werkhof“ besteht aus drei rechtlich eigenständigen juristischen Personen:
- dem Werkhof Hohenlimburg e. V.,
- der Werkhof gem. GmbH und
- der Hagener Werk- und Dienstleistungs- GmbH (HaWeD).
Eine tabellarische Übersicht der jeweiligen Aufgaben ist beigefügt.
Der Werkhof Hohenlimburg e.V. ist Verpächter verschiedener Immobilien an die Werkhof gem. GmbH zur Durchführung gemeinnütziger Arbeitslosenprojekte. Da im Gegensatz zu den Finanzierungskosten von Immobilien (Zins und Tilgung) Miet- und Pachtaufwendungen förder- und zuschussrechtlich anrechenbare Kosten sind, werden auf diese Weise auch größere Investitionen für Arbeitslosenprojekte finanzierbar. Daneben betreibt der Werkhof e.V. das Kulturzentrum in Hohenlimburg und verpachtet im selben Gebäudekomplex ein Restaurant.
Die Werkhof gem. GmbH arbeitet in den engen Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts und des Gesellschaftsvertrages. Sie tritt insbesondere nicht in den Wettbewerb mit Betrieben des 1. Arbeitsmarktes. Kerngeschäft der Werkhof gem. GmbH ist die Beschäftigung und Qualifizierung und Berufsausbildung von Arbeitslosen. Daher ist die gemeinnützige GmbH angewiesen auf die entsprechenden öffentlichen Förderprogramme und Fördermittel.
Bis zur Einführung des SGB II konnte die Werkhof gem. GmbH eine Vielzahl von Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes NRW, der Arbeitsverwaltung und nicht zuletzt der Stadt Hagen nutzbar machen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Werkhof gem. GmbH regelmäßig wirtschaftlich erfolgreich.
Mit Einführung des SGB II reduzierten sich die Instrumente zur Förderung von Arbeitslosen im Kern auf die sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH). Die auch noch angebotenen Berufsbildungsmaßnahmen wurden überregional ausgeschrieben, dies führte ohne ausreichende Berücksichtigung von Qualitätsstandards zu einem teilweise ruinösen Wettbewerb unter den Bildungsträgern.
(vgl. Ziffer 1 in der nicht-öffentlichen Vorlage Drucksachen-Nr.
0387/2007)
Die HaWeD GmbH ist als Ergänzung zur Schwester Werkhof gem. GmbH gegründet worden. Sie soll zur Unterstützung der Qualifizierung, Beschäftigung und Integration von Langzeitarbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt außerhalb der eng gesetzten Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts auch wirtschaftliche Tätigkeitsfelder insbesondere für die Gesellschafterin Stadt Hagen erschließen. Bisher wurde die HaWeD GmbH nur in geringfügigem Umfang tätig.
3. Notwendige Umstrukturierungen:
Ziele:
Die nachfolgend dargelegten Umstrukturierungsmaßnahmen orientieren sich an folgenden Zielsetzungen:
- Erhaltung der Strukturen und der personellen Ressourcen zur Beschäftigung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen,
- Nutzung von Synergien im „Konzern Stadt“,
- Bestandssicherung und weiterhin sinnvolle Nutzung der Werkhof eigenen Immobilien für kommunale Zwecke,
- Bestandssicherung und Weiterentwicklung des Kompetenzzentrums „Regenerative Energien“,
- Bestandssicherung des Standorts Obernahmer als Zentrum für Elektro- und Elektronikschrott-Recycling,
- Ordnungsgemäße Vollendung des Bauvorhabens „Sonderschule Obernahmer“ durch den Werkhof (Bauabschluss Ende 2007),
- Ordnungsgemäße Umsetzung des Renaturierungsprojekts „Königsee“ (Beginn Oktober 2007),
- Sicherstellung der Sonderausbildungsprogramme,
- Bestandssicherung und Weiterentwicklung des Bereichs „Soziales Kaufhaus“,
- Verhinderung von Rückzahlungsforderungen projektbezogener Fördermittel von Land, Bund und EU,
- Sicherstellung der Liquidität und Verhinderung betriebsbedingter Kündigungen.
Im Falle einer Insolvenz der Werkhof gem. GmbH wäre auch der Werkhof e.V. nicht überlebensfähig, damit dienen die Umstrukturierungen auch dem Ziel:
- Bestandssicherung des Kulturzentrums Werkhof.
Maßnahmen:
Zur Behebung der strukturellen Unterdeckung der Werkhof gem. GmbH sollen über die HaWeD GmbH neue Tätigkeitsfelder erschlossen werden, die nicht zwingend den engen Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen müssen. Hierzu bieten sich insbesondere folgende Tätigkeitsfelder an:
1. Perspektivisch kann die HaWeD GmbH in der wirtschaftlichen Erschließung und Verwertung der kommunalen Holzbestände ein ertragsstarkes Betätigungsfeld finden, das an den bestehenden Aktivitäten der Gewinnung von Biomasse der Werkhof gem. GmbH anknüpft und diese weiter entwickelt. Aus Sicht des Forstamtes der Stadt Hagen bestehen nennenswerte Vermarktungsmöglichkeiten
- im Bereich von Holzhackschnitzeln: so sollen die neu zu erstellenden Feuerwehrgerätehäuser zukünftig mit Biomasse beheizt werden,
- im Bereich von Edellaubschnitthölzern,
- im Bereich Eichenkanthölzern,
- im Bereich von Brenn-/Kaminholz.
Der Standort Obernahmer mit seinen ausgedehnten Freiflächen und Industriehallen und der über den Energiepark geschaffenen Infrastruktur für die Verwertung nachwachsender Rohstoffe bietet hierzu gute Lager- und Produktionsflächen. Auch könnte am Standort Obernahmer neben der vorhandenen Holzhackschnitzelproduktion eine Holzpelletproduktion aufgebaut werden.
2. Ein weiteres Tätigkeitsfeld für die HaWeD GmbH liegt in der Vorbereitung kommunaler Brachflächen und Immobilien zur Erschließung und ihrer Vermarktung. Auch hier hat die Werkhof gem. GmbH über lange Jahre eine entsprechende Infrastruktur und das notwendige know-how aufgebaut, um in der HaWeD GmbH wirtschaftlich genutzt werden zu können.
3. Zur weiteren Stützung der Werkhof gem. GmbH sollen Leistungen für die Gesellschafterin Stadt und ihre 100%igen Töchter im Rahmen von Inhouse-Geschäften über die HaWeD GmbH erbracht werden. So wurden in den Jahren vor „Hartz IV“ einvernehmlich mit Handwerk und Gewerbe im Auftrag für die Stadt Projekte im Bereich Abriss, Entkernung und Brachensanierung abgewickelt.
(vgl. Ziffer 2 und 3 in der nicht-öffentlichen Vorlage Drucksachen-Nr.
0387/2007)
Zu Punkt 3) Mögliche Partner/ Beteiligungsverhältnisse im Konzern Stadt
Hagen (vgl. nicht-öffentliche Vorlage Drucksachen-Nr. 0387/2007))
Über eine zusätzliche Beteiligung der HVG an der HaWeD GmbH wird die Möglichkeit eröffnet, nicht nur für die Stadt Hagen, sondern darüber hinaus für den Konzern Stadt tätig zu werden. Möglichkeiten zur Auftragsvergabe der HVG an die HaWeD GmbH, ohne die Tätigkeitsbereiche der HVG Belegschaft und ihrer Töchter zu gefährden, liegen im Bereich der Bäder und der Straßenbahn. Erst durch die weitere Integration der Werkhof gem. GmbH lassen sich umfangreiche Synergien im Verbund der HVG umsetzen:
Kaufmännische Verwaltung:
- Bündelung der Geschäftsbuchhaltung und des Controllings
- Gemeinsame personalwirtschaftliche Maßnahmen innerhalb des gesamten Verbundes
- Nutzung von SAP
- Vereinheitlichung von Jahresabschlüssen (auch vor dem Hintergrund NKF)
- Gemeinsames cash management
- Nutzung der HVG-Funktionen (Recht, Einkauf, Revision, IT, Versicherungen)
- Nutzung des Beauftragtenwesens der HVG (Datenschutz, Arbeitssicherheit)
Nutzung einer gemeinsamen Werkstatt.
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Steuerung der HaWeD GmbH und der Werkhof gem. GmbH sollte die HVG Mehrheitsgesellschafterin beider Gesellschaften werden, wobei gleichzeitig die Interessenlagen der bisherigen Gesellschafter zu wahren sind. Hierzu
- veräußert der Werkhof Hohenlimburg e. V. seinen 51 % Anteil an der HaWeD GmbH zum Nennwert von 12.750,- € an die HVG,
- überträgt die Stadt Hagen 26 % der Anteile an der Werkhof gem. GmbH zum Nennwert von 13.293,59 € an die HVG. Der Werkhof Hohenlimburg e. V. veräußert 25 %-Punkte seiner Anteile zum Nennwert von 12.782,30 € an der Werkhof gem. GmbH ebenfalls an die HVG.
4) Nächste Schritte und zeitliche Umsetzung
Nach dem Ratsbeschluss wird das erforderliche Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. Sobald das Anzeigeverfahren erfolgreich abgeschlossen ist, können die drei Gesellschafterversammlungen einberufen werden und dort die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.
Im Anschluss müssen die
Änderungen der Gesellschaftsverträge notariell beurkundet werden und die
Änderungen im Gesellschafterkreis formell vollzogen werden.
Auswirkungen
X
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Es ergibt sich eine Einnahme für die Stadt
Hagen in Höhe von 13.293, 59 € durch den Verkauf von Es entstehen keine
unmittelbaren finanziellen und personellen Auswirkungen. |
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Von 26 % der Anteile an der
Werkhof gem. GmbH. |
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Darüber hinaus entstehen
keine unmittelbaren finanziellen und personellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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