Beschlussvorlage - 0273/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Ein in Auftrag gegebenes Gutachten zum baulichen Zustand der Kindertageseinrichtung “Am Jungfernbruch” hat ergeben, dass eine dauerhafte Sanierung des Gebäudes nicht möglich ist. Das Gebäude kann jedoch so saniert werden, dass es für die nächsten 2 Jahre nutzbar bleibt. Die Kinderzahlen im Grundschulbezirk Friedrich - Harkort sind auch in den nächsten Jahren weiter rückläufig. Ein Neubau der Kindertageseinrichtung am Quambusch kann aus Sicht der Verwaltung zur Zeit nicht vorgeschlagen werden.

 


 
 


1.      Zustand des Gebäudes Kindertageseinrichtung, Jungfernbruch 96

 

Wie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 07.03. 2007 mitgeteilt, handelt es sich bei der Konstruktion der Kindertageseinrichtung um ein auf eine Betonbodenplatte aufgestelltes Holzständerwerk. Teilweise wurde das Gebäude aufgrund der Topografie in den Hang eingegraben, es ist drückendem Wasser ausgesetzt. Die Bodenplatte ist durch aufsteigende Feuchtigkeit durchnässt, es gibt nur eine unzureichende, fehlende oder beschädigte Abdichtung. Die mangelhafte Abdichtung, sowie weitere konstruktive Mängel führen dazu, dass der Fußpunkt der Holzkonstruktion durchnässt ist und fault. Evtl. Undichtigkeiten des Daches sind nicht die Ursache von Feuchtigkeitsschäden, die Dämmung in den Leichtbauwänden ist trocken.

In der  “Roten Gruppe”, die nach Auftreten der Schäden unmittelbar geschlossen wurde, ist der Schaden im Bereich der Fußpunkte freigelegt und untersucht worden.

Es gibt weitere z.T. ältere Schadensbilder in anderen Räumen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Konstruktion der gesamten Kindertageseinrichtung im Bereich Bodenplatte/Fußpunkt Wand von diesem Schaden betroffen ist.

Die Standsicherheit des Gebäudes ist nicht gefährdet.

 

Ein in Auftrag gegebenes Gutachten hat ergeben, dass eine dauerhafte Sanierung des Gebäudes nicht möglich ist. Das Gebäude kann jedoch so saniert werden, dass es für die nächsten 2 Jahre nutzbar bleibt. Bei der Sanierung wird der verfaulte Fußpunkt der Wandkonstruktion, von dem die Gefährdung durch Schadstoffe ausgeht, durch ein Versiegeln der Fuge zwischen Wand und Fußboden zum Raum hin abgedichtet.

Zum Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung wird in den folgenden 2 Jahren die Raumluft durch regelmäßige Kontrollmessungen überwacht. 

Laut vorliegender Baukostenschätzung gemäß DIN 276 vom 20.03.2007 belaufen sich die Sanierungskosten für die gesamte Kindertageseinrichtung auf 30.200 €. Die Mittel stehen in der Bauunterhaltung der GWH zur Verfügung.

Damit ist der Kindergarten mit einem Betrieb von drei Betreuungsgruppen bis zum Kindergartenjahr 2009/2010 am jetzigen Standort gesichert.

 

 

2.      Perspektiven

 

Neben der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch 96 befinden sich im Grundschulbezirk Friedrich-Harkort noch drei weitere Kindertageseinrichtungen. Dabei handelt es sich um eine katholische und eine evangelische Einrichtung, die beide an der Enneper Straße liegen und den Waldorf- Kindergarten in der Louise-Märcker Straße. Insgesamt stehen zum kommenden Kindergartenjahr 270 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Kinderzahlen im Grundschulbezirk Friedrich - Harkort sind auch in den nächsten Jahren weiter rückläufig. Bei Zugrundelegung der vom Rat beschlossenen Versorgungsquote von 90% wird zum kommenden Kindergartenjahr 2007/2008 ein Platzüberhang von 85 Plätzen bestehen (bei 100% Versorgungsquote ein Überhang von 60 Plätzen). In den für die anstehende Entscheidung relevanten Daten zum Kindergartenjahr 2009/2010 ergibt sich unter Berücksichtigung der aktuellen Platzkapazitäten ein Überhang von 92 Plätzen bei 90% Versorgungsquote und 72 Plätzen bei einer 100% Versorgungsquote. Aufgrund dieser Entwicklung kann ein Neubau der Kindertageseinrichtung “Am Jungfernbruch” aus der Sicht der Verwaltung nicht vorgeschlagen werden.

 

Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern “Kinderbildungsgesetz – KiBiz” ist zur Zeit jedoch nicht absehbar, wie sich die Verteilung der neuen Gruppenformen ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 auf die zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten auswirken wird. Von daher kann es auch trotz sinkender Kinderzahlen zu einer verstärkten Nachfrage in Bezug auf das vorhandene Platzangebot kommen. Ein abschließender Vorschlag der Verwaltung zur Perspektive der Einrichtung kann somit erst nach Verabschiedung des Gesetzes und der Meinungsbildung der Freien Träger zur Umstrukturierung der bestehenden Kindertageseinrichtungen zum Jahresende 2007 erfolgen.

 

Bei der Gesamtbetrachtung der Versorgung mit Kindergartenplätzen in Haspe fällt seit Jahren die Unterversorgung im Grundschulbezirk Hestert auf. Aktuell fehlen in diesem Bereich 145 Kindergartenplätze (90% Versorgungsquote). Trotz sinkender Kinderzahlen wird dieser Fehlbedarf zum Kindergartenjahr 2009/2010 immer noch bei 131 Plätzen liegen. Aus Sicht der Verwaltung sollte ein erstes Augenmerk bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen im Stadtbezirk Haspe im Grundschulbezirk Hestert liegen. Eine Möglichkeit zur besseren Versorgung speziell auch mit Plätzen für Kinder unter 3 Jahren kann in der Nachfolgenutzung des in absehbarer Zeit leerstehenden Gebäudes Voerderstraße 33 liegen. Einer eventuellen Rückzahlungsverpflichtung an den Bund kann mit einer “sozialen Anschlussnutzung” entgegengewirkt werden. Grundsätzlich ist dieses Gebäude geeignet die Funktion eines Familienzentrums mit Kindertageseinrichtung zu erfüllen. Die Details einer solchen Nutzung wären noch zu prüfen. Im Anschluss wären die notwendigen Umbaukosten zu ermitteln und entsprechende Gespräche mit dem Vermieter zu führen.

 

 

Das KiBiz (Kinderbildungsgesetz), das zum 01. August 2008 in Kraft treten wird, erfordert eine vollständige Überarbeitung der Kindergarten – Bedarfsplanung. Wie in der Vergangenheit wird die Kindergarten – Bedarfsplanung allen Bezirksvertretungen zur Mitberatung vorgelegt.

 

 

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Auswirkungen

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 Die Mittel in Höhe von 30.200 € stehen im Wirtschaftsplan der GWH zur Verfügung.

 

 

 

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Beschlüsse

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25.04.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Überlegungen zur Voerder Straße 33 eingehend zu prüfen und der Bezirksvertretung Haspe einen Vorschlag zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

14

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0