Beschlussvorlage - 0261/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückerwerb des Freibades Kirchenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Angela Thomas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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26.04.2007
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Beschlussvorschlag
Das Recht der Stadt auf Rückerwerb des Freibades Kirchenberg von der
Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH – HVG wird nicht
ausgeübt. Es wird eine Löschungsbewilligung der im Grundbuch eingetragenen
Rückauflassungsvormerkung erteilt.
Dieser Beschluss ist bis zum 31.5.2007 umzusetzen.
Sachverhalt
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH – HVG bietet der Stadt das Kirchenbergfreibad dem Kaufvertrag aus dem
Jahre 1999 entsprechend zum Rückerwerb an, weil die dauerhafte Schließung des
Freibades beschlossen wurde. Als Kaufpreis ist der zum Rückerwerbszeitpunkt zu
ermittelnde Verkehrswert anzusetzen. Die städtische Bewertungsstelle hat den
aktuellen Wert für das Freibadgelände und das aufstehende Gebäude zu
1.360.000,- € ermittelt. Allerdings hat die HVG bereits signalisiert,
dass ein externes Wertgutachten verlangt wird, falls die Stadt ernsthaftes
Interesse am Rückerwerb hat. Hinzu kämen Kosten für den Rückbau des Freibades
in Höhe von ca. 510.000,- € und Kosten für die laufende Unterhaltung.
Für eine Wohnnutzung kommt die Fläche nicht in
Frage, sondern sollte auch weiterhin der Freizeit- und Erholungsnutzung dienen.
Konkrete Nutzungskonzepte liegen aber zur Zeit nicht vor. Wegen der
Haushaltslage der Stadt wird daher vorgeschlagen, das Angebot zum Rückerwerb
nicht anzunehmen.
Durch
Grundstückskaufvertrag vom 29.1.1999 wurden sämtliche Hallen- und Freibäder der
Stadt Hagen an die Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH –
HVG verkauft. In dem Kaufvertrag sind für die verschiedenen Bäder keine
Einzelpreise genannt. In den Gesamtkaufpreis ist das Kirchenbergbad mit einem
Ansatz von ca. 6 Mio. DM eingegangen, wobei sich der Wert in etwa hälftig auf
das 35.407 qm große Grundstück
einerseits und das aufstehende Gebäude
und die technischen Einrichtungen andererseits aufteilte.
In dem Kaufvertrag wurde vereinbart, dass der
Stadt das dazugehörige Grundstück zum Rückkauf anzubieten ist, soweit der
Betrieb eines Bades dauerhaft eingestellt wird. Weiterhin trifft der Vertrag
die Regelung, dass das Recht auf Rückerwerb innerhalb einer Frist von drei Monaten
ausgeübt werden muss, andernfalls kann die HVG über das Grundstück verfügen.
Als Kaufpreis ist der zum Rückerwerbszeitpunkt zu ermittelnde Verkehrswert
anzusetzen. Der Anspruch auf Rückerwerb wurde grundbuchlich gesichert.
Am 2.3.2006 hat der Rat der Stadt die dauerhafte
Schließung des Kirchenbergbades beschlossen. Den vertraglichen Vereinbarungen
entsprechend bietet die HVG der Stadt das Grundstück mit Schreiben vom 24.1.2007,
welches bei der Stadt am 29.1.2007 eingegangen ist, zum Kauf an. Die städtische
Bewertungsstelle hat den aktuellen Wert für das Freibadgelände und das
aufstehende Gebäude zu 1.360.000,- € ermittelt. Allerdings hat die HVG
bereits signalisiert, dass ein externes Wertgutachten verlangt wird, falls die
Stadt ernsthaftes Interesse am Rückerwerb hat. Hinzu kommen die Kosten für den
Rückbau des Freibades. Die Gebäudewirtschaft Hagen – GWH hat eine
Kostenschätzung bei einem externen Büro in Auftrag gegeben, die sich auf
510.000,- € brutto beläuft. Hierbei wurde unterstellt, dass das
Restaurantgebäude erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt wird. Weitere
Gelder wären für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für das gesamte
Gelände und die Unterhaltung des Restaurantgebäudes einzukalkulieren.
Im Flächennutzungsplan der Stadt ist das Gelände des
Freibades Kirchenberg als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad
dargestellt. Es existiert der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 10 „Im
Kirchenberg“, der die Fläche als Baugrundstück für Gemeinbedarf
„Sportanlagen“ ausweist. Des Weiteren sind Schutzstreifen für die
vorhandenen Hochspannungsleitungen festgesetzt. Außerdem verläuft ein Teil des
verrohrten Emsenbaches über das Grundstück. Zusätzlich bestehen Entwässerungsleitungen
für die Schwimmbecken, das Umkleidegebäude, das Wohn- und Restaurantgebäude,
das Technikgebäude und das oberhalb liegende Kirchenbergstadion.
Eine Wohnnutzung wäre nur mit einer Änderung des
Planungsrechts möglich. Aufgrund der Belastungen des Grundstücks durch die
unmittelbare Nähe zur Autobahn und die Hochspannungsleitungen scheidet diese
Nutzungsart nach Einschätzung des Fach-bereiches Stadtentwicklung und
Stadtplanung jedoch aus.
Die Fläche sollte weiterhin der Freizeit- und
Erholungsnutzung dienen. Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes würde
die Darstellung Grünfläche beibehalten und die Zweckbestimmung
„Freibad“ entfallen.
Das Sportamt sieht das Areal als Potenzialfläche
für einen Standort für Trendsportarten in Ergänzung zu dem benachbarten
Sportstadion. Auf dem Gelände könnte z.B. eine Skater-Anlage, eine
„Dirtbike“-Strecke, Felder für Beach-Volleyball, -Handball und
–Soccer oder Street-Ball angelegt werden. Ebenso sind ein Hochseilgarten
oder Tennisplätze denkbar. Ebenfalls für den Pferdesport könnte die Fläche ein
möglicher Standort sein. Auch Indoornutzungen wie z.B. eine Kletterhalle sind
nicht ausgeschlossen. Für derartige Freizeitnutzungen ist die Nähe zur Autobahn
wegen der guten überregionalen Anbindung von Vorteil. Die Stadt kann bei der
derzeitigen Haushaltslage jedoch nicht vorrangig als Betreiber einer solchen
Anlage in Betracht kommen. Aus diesem Grund wird der Rückerwerb des
Kirchenbergfreibades zum jetzigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll erachtet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Hinblick auf
das Haushaltssicherungskonzept der Stadt und weil konkrete Nutzungskonzepte
derzeit nicht bestehen, den Anspruch auf Rückerwerb des Kirchenbergfreibades
nicht wahrzunehmen und der HVG eine Löschungsbewilligung des grundbuchlich
gesicherten Rückerwerbsanspruches zu erteilen.
Gleichwohl sollte versucht werden, im Dialog mit der HVG die zukünftige
Nutzung des Geländes mit zu beeinflussen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,6 kB
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