Beschlussvorlage - 0240/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlaß einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 12/02 (553) -Alexanderstraße/Brinkstraße-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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18.05.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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02.06.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.06.2004
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt hat in
seiner Sitzung am 8.10.2002 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.
12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße- beschlossen. Dieser Beschluß
wurde am 2.11.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Begründung:
Schaffung einer
städtebaulichen Ordnung durch den
Ausschluß von Ansiedlungen zusätzlicher Einzelhandelsbetriebe mit
nahversorgungsrelevanten Sortimenten an dieser Stelle, die zu einer Schwächung
der angrenzenden Stadtteilzentren, wie Altenhagen und Eckesey, führen könnten.
Für die Nutzung der
Grundstücke an der Alexanderstraße gibt es unterschiedliche Anfragen:
¡
Errichtung eines
zweigeschossigen Geschäftsgebäudes, in dem im Erdgeschoß ein Einzelhandelsbetrieb
und im Obergeschoß ein Veranstaltungsbereich geplant war
¡
Errichtung einer
Moschee/Gemeindezentrum
¡
Errichtung eines
Einrichtungsfachmarktes -Verkauf von
Leuchten und Möbeln-
Die Entscheidung über die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Moschee/Gemeindezentrum wurde gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 6.7.2004 ausgesetzt.
Da z.Z. noch keine Einigung
über die Zulässigkeit der Moschee/Gemeindezentrum erzielt werden kann, ist der Erlaß der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 12/02 (553)
–Alexanderstraße/Brinkstraße- erforderlich.
