Beschlussvorlage - 0173/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a.)   Die Ausführungen zu den Punkten 1,4 und 5 werden zur Kenntnis genommen.

 

b.)   Das vorgestellte Konzept zu den Betreuungsbedarfen ab 7.00 Uhr sowie nach 16.00 Uhr (Punkt 2 der Vorlage) wird für das Schuljahr 2007/2008 so beschlossen. Die Haushaltsmittel i.H.v. 17.400 € (Variante 1) werden zusätzlich aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

c.)    Der finanzielle Mehrbedarf für Schulen mit nur 1 Gruppe (Punkt 3 der Vorlage) i.H.v. 8.000 € pro Schule/Schuljahr wird anerkannt. Die Haushaltsmittel i.H.v. voraussichtlich 64.000 € werden zusätzlich aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

 

Die Vorlage wird bis zum 31.07.2007 umgesetzt.

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Sachverhalt

Die Grundschulen und die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden beginnend ab dem Schuljahr 2004/2005 zu Offenen Ganztagsschulen (OGS) ausgebaut. Mit dem Ausbau der Starter-Schulen IV zum Schuljahr 2007/2008 wird dieser Prozess abgeschlossen sein. Im Ergebnis nehmen dann 34 Grundschulen und 4 Förderschulen am Offenen Ganztag teil.

Gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben sich mittlerweile in einigen Bereichen geänderte Bedingungen, die im Sinne der Weiterentwicklung der OGS entsprechend einer Anpassung bedürfen.

 

In der Vorlage werden die einzelnen Punkte aufgeführt, die teilweise auch finanzielle Mehrbedarfe bedeuten.

 

 


 
 


Die Grundschulen und die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden beginnend ab dem Schuljahr 2004/2005 zu Offenen Ganztagsschulen (OGS) ausgebaut. Mit dem Ausbau der Starter-Schulen IV zum Schuljahr 2007/2008 wird dieser Prozess abgeschlossen sein. Im Ergebnis nehmen dann 34 Grundschulen und 4 Förderschulen am Offenen Ganztag teil.

Gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben sich mittlerweile in einigen Bereichen geänderte Bedingungen, die im Sinne der Weiterentwicklung der OGS entsprechend einer Anpassung bedürfen.

 

Nachfolgend sind die Punkte einzeln aufgeführt.

 

 

1. Betreuungspauschale anstelle “Schule von acht bis eins”

Nach einer aktuellen Erlassänderung vom Januar 2007 wird es ab dem Schuljahr 2007/2008 für den Bereich der OGS ergänzend keine Mittel mehr aus dem Programm “Schule von acht bis eins”(Gruppenförderung) und für Silentien geben. Stattdessen eine Betreuungspauschale i.H.v. 5.500 € pro Schule . Mit dieser Betreuungspauschale sollen alle Betreuungsbedarfe unterhalb der OGS abgedeckt werden.

Nach einem überschlägigen Vergleich der Fördermöglichkeiten wird sich die Fördersumme um rund 10% reduzieren.

 

In Absprache mit den Kooperationspartnern ist aufgrund der geringen Fördermittel eine zeitliche Ausdehnung der Betreuung über das jetzige Angebot nicht möglich. Es soll daher beim Sprachgebrauch “Schule von acht bis eins” bleiben. Das Zeitfenster erstreckt sich nach Unterrichtsende (i.d.R. ab Ende der 4.Stunde) bis zum Ende der 6. Stunde.

Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung wurde in der AG 5 (Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfeträger, die als Kooperationspartner für die Stadt Hagen im Bereich der OGS tätig sind) bereits über die Anhebung des Elternbeitrages diskutiert. Wegen der zusätzlichen geringeren Landesförderung erscheint ein Elternbeitrag von 45 € durchaus notwendig.

 

Zusammenfassend zu diesem Punkt werden trotz geänderter Rahmenbedingungen keine Kommunalmittel zur Finanzierung eingesetzt.

 

 

 

 

2. Betreuungsbedarfe ab 7.00 Uhr sowie nach 16.00 Uhr

 

Betreuungsbedarfe nach 16.00 Uhr

 

Durch die Umwandlung von großen altersgemischten Gruppen in den Kindertageseinrichtungen u.a. in Betreuungsgruppen für Kinder unter 3 Jahren werden ab dem Schuljahr 2007/2008 Grundschulkinder mit längerem Betreuungsbedarf auf die offenen Ganztagsschulen zukommen. Entsprechend der Betreuungszeiten, die in den Kindertageseinrichtungen vorgehalten wurden,  ist im Hinblick auf die weitere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Anpassung der Betreuungszeiten in der OGS erforderlich.

Zum Schuljahr 2007/2008 werden insgesamt 13 große altersgemischte Gruppen in den Kindertageseinrichtungen umgewandelt. Eine Abfrage bei den betroffenen Eltern hat folgendes Bild ergeben:

 

Angeschrieben wurden

158 Familien

Geantwortet haben

86 Familien (54,4 %)

davon wechseln

11 Kinder in weiterführende Schulen

davon verbleiben

13 Kinder aus besonderen Gründen in den Kitas

Für

20 Kinder wurde ein Bedarf nach 16.00 Uhr geäußert

Für

10 Kinder ein Bedarf ab 7.00 Uhr

Für

13 Kinder ein Bedarf ab 7.30 Uhr

 

Der Anzahl von 20 Fällen mit einem Bedarf von   Betreuungszeiten nach 16.00 Uhr erscheint zunächst  gering.

Der Gesetzentwurf zum KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern) sieht eine Betreuung von Grundschulkindern in Kindertageseinrichtungen nur noch dann vor, wenn sie am 1. August 2008 in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen sind (§ 19 Abs.3). Die Konsequenz ist, dass sukzessive auch alle derzeit noch bestehenden großen altersgemischten Gruppen (13) umgewandelt werden müssen.  Die Grundschulkinder dieser Gruppen werden dann ebenfalls in die offenen Ganztagsschulen wechseln. Hierbei wird die Anzahl der Kinder mit längerem Betreuungsbedarf ungleich größer sein, da die schrittweise aufzulösenden Gruppen zu 80 % von Elterninitiativen betrieben werden, die alle längere Öffnungszeiten anbieten. Zudem wird sich  das Angebot längerer Betreuungszeiten in der OGS bei den Eltern sehr schnell verbreiten, was die Nachfrage ab dem Schuljahr 2008/2009 noch erhöhen wird.   Zur Zeit gibt es auch schon Kinder, die nach Ende der OGS -Betreuung noch eine Stunde auf einem Spielplatz verbringen, bevor sie nach Hause gehen können.

Seitens der Landesregierung besteht nicht die Absicht die verlängerten Betreuungsbedarfe, die sich durch die GTK – Änderung im Bereich der OGS ergeben, durch zusätzliche Fördermittel zu unterstützen.

 

Um zunächst den Betreuungsbedarf der Kinder, die im kommenden Schuljahr aus den Kindertageseinrichtungen in die OGS wechseln, sicher stellen zu können, wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

 

Der zusätzliche Betreuungsbedarf  (16.00 bis 17.30 Uhr) wird über  die Kindertagespflege abgedeckt.

Da Kinder in Kindertagespflege  bis zum 13 Lebensjahr betreut werden können, und die Betreuung durch Tagespflege auch in Einrichtungen stattfinden kann, müsste auch eine Betreuung von Grundschulkindern in den Räumlichkeiten der OGS möglich sein.

Seitens der Landesregierung gibt es keine Ausführungen zu diesem Sachverhalt.

Grundlage des Betreuungsangebotes in der OGS  ist § 24 SGB VIII. Danach ist....”das Betreuungsangebot für Kinder im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht auszubauen (Abs. 2 Punkt 2) und ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten (Abs. 2 Punkt 3). Dabei ist es dem öffentlichen Träger freigestellt, ob dieses Angebot in Kindertageseinrichtungen oder offenen Ganztagsschulen vorgehalten wird. Da die Platzkapazitäten, die durch den Abbau der großen altersgemischten Gruppen entstehen, zum verpflichtenden Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren benötigt werden, sind die Wahlmöglichkeiten immer mehr eingeschränkt.

 

Bei 1,5 Betreuungsstunden täglich entstehen in der Kindertagespflege Kosten in Höhe von 750 € pro Kind/Jahr (bei Abzug aller Ferienzeiten) und 990 € pro Kind/Jahr (inklusive einer Ferienbetreuung).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von längeren Betreuungszeiten in grundsätzlich der Nachweis einer bestehenden Berufstätigkeit.

 

Zur Kostendeckung werden zwei Varianten vorgeschlagen:

 

1.                 Da der Elternbeitrag in der OGS gegenüber dem Elternbeitrag in den großen altersgemischten Gruppen um 30 % höher liegt und die Eltern gezwungen sind ihre Kinder ab Sommer in der OGS betreuen zu lassen, werden die Eltern für das Schuljahr 2007/2008 nicht mit höheren Beiträgen belastet.  Bei 20 gemeldeten Kindern mit längerem Betreuungsbedarf und durchschnittlichen Kosten von 870 € pro Kind/Jahr ergibt sich eine Mehrbelastung von 17.400 € .

2.                 Die Eltern werden bereits zum kommenden Schuljahr zur Zahlung eines Betreuungszuschlages (entsprechend den Stundensätzen in der Kindertagespflege – siehe Nachfolgende Tabelle) verpflichtet.  Dadurch verringert sich die Mehrbelastung um ca. 3.000 €.

 

 

Beitrags-stufe

Jahreseinkommen

OGS

Beitrag

Zuschlag für Tagespflege

1

0 bis15.000

0 €

0 €

2

>15.000 bis 25.000

40 €

10 €

3

> 25.000 bis 35.000

65 €

15 €

4

> 35.000 bis 45.000

90 €

20 €

5

> 45.000 bis 55.000

115 €

25 €

6

> 55.000 bis 75.000

135 €

30 €

7

über 75.000

150 €

30 €

 

Möglicherweise ist eine Deckung der Mehrbelastung durch die beschlossenen erhöhten Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2007/2008 (Erhöhung des Durchschnittsbeitrages pro Monat/Teilnehmer) zu erzielen.

 

Für die Kinder, die Eltern, aber auch im Hinblick auf ein abgestimmtes Betreuungskonzept, bietet das vorgeschlagene Verfahren nachfolgende Vorteile:

 

Ø      Das Betreuungskonzept ist (bei einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Kindern) an jeder Schule umsetzbar.

 

Ø      Die Kinder bleiben in der Schule und müssen nicht in ein anderes Betreuungssystem wechseln.

 

Ø      Im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung durch die Träger der OGS ist es möglich, dass die verlängerten Betreuungszeiten durch die Erzieherinnen der OGS angeboten werden können.

 

Ø      Dadurch müssten sich die Kinder nicht wieder auf andere Bezugspersonen einstellen.

 

 

Ø      Bei Übernahme der Betreuung durch die Erzieherinnen der OGS wären keine zusätzlichen Qualifizierungen erforderlich.

 

 

Das geschilderte Betreuungskonzept ist grundsätzlich auch für die zukünftigen Schuljahre geeignet, den schrittweisen Abbau der großen altersgemischten Gruppen und damit einen reibungslosen Übergang in die Grundschulen zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf zum KiBiz sieht ab dem Kindergartenjahr 2008/2009  erstmals eine Landesförderung in Höhe von 725 € pro Kind/Jahr im Bereich der Kindertagespflege vor.

 

Unter Einbeziehung der Landesförderung und auf Grundlage der o.g. Beitragszuschläge, wäre das vorgeschlagene Betreuungskonzept ab der Beitragsstufe 3 kostendeckend (In der Beitragsstufe 2 würde sich bei einer Betreuung inklusive der Ferienzeiten pro Kind eine Unterdeckung von 145 € jährlich ergeben.). Eine bestehende Berufstätigkeit der Eltern vorausgesetzt (verpflichtender Nachweis vor Inanspruchnahme der längeren Betreuungszeiten), müssten in jedem Fall Beiträge und entsprechende Zuschläge einzuziehen sein. Da es sich bei der Landesförderung um eine pro Kopf –Förderung handelt, können die Betreuungsgruppen an jeder Schule flexibel gestaltet werden. (Eine Tagesmutter kann bis zu 5 Kindern betreuen.)

 

Nachdem im Konsenspapier zur Änderung des GTK keine zeitlichen Einschränkungen zur Kindertagespflege vorgesehen waren, enthält der Gesetzentwurf jetzt eine Mindestbetreuungszeit von 15 Stunden wöchentlich. Bei Übernahme dieser  Bedingung in das KiBiz ist das vorgestellte, auf die Bedarfe von Kindern und Eltern abgestimmte und flexibel einsetzbare Betreuungskonzept ohne erhebliche finanzielle Belastung der Kommune nicht umsetzbar.

 

 

Betreuung ab 7.00 Uhr

 

Die Betreuung von Schulkindern liegt ab 7.30 Uhr in der Verantwortung der Schulen. Daraus ergibt sich, dass der zusätzliche Betreuungsbedarf einem täglichen Umfang von 30 Minuten entspricht (7.00 Uhr bis 7.30 Uhr). Die Deckung dieses Bedarfs durch die Beschäftigung einer zusätzlichen Mitarbeiterin ist unrealistisch. Aus Sicht der Kooperationspartner der offenen Ganztagsschulen ist es jedoch möglich den Beginn der Betreuung “von 8 bis 1” vorzuverlegen. Durch die Einführung der Betreuungspauschale ab dem Schuljahr 2007/2008 (Reduzierung der Fördersumme um 10 %) ist es allerdings nicht möglich, dass die Kooperationspartner auch die zusätzlich entstehenden Personalkosten übernehmen.  Eine Finanzierung über den Förderverein der jeweiligen Schule wird aus Sicht der Schulleitungen nicht möglich sein. Da es sich im kommenden Schuljahr nur um Einzelfälle (10 Kinder im Schuljahr 2007/2008) handelt, werden die Kooperationspartner und die jeweilige Schule in eigener Regie darum bemüht sein, bestehende Bedarfe abzudecken. Ob für das Schuljahr 2008/2009 eine grundsätzlich Lösung erforderlich sein wird, kann erst nach Ablauf des Anmeldeverfahrens im November 2007 beurteilt werden.

 

 

 

3. Zusatzkosten für Offene Ganztagschulen mit nur einer Gruppe

In der Vorlage 0740/2006 hat die Verwaltung anlässlich der Entscheidung über den Ausbau weiterer Schulstandorte zu OGS mit nur einer Gruppe darauf hingewiesen, dass der Betrieb von nur einer Gruppe kostenintensiver ist und mit dem bisher zur Verfügung stehenden Budget nicht in gewünschter und vergleichbarer Qualität durchführbar ist. Die Kooperationspartner haben die Zusatzkosten aus dem bisherigen Erfahrungszeitraum auf 8.000 € pro Schule/Schuljahr berechnet.

 

Folgende Schulen sind dauerhaft mit nur einer Gruppe geplant:

·        Astrid-Lindgren-Schule

·        GS Rummenohl

·        GS Reh

·        GS Berchum-Garenfeld

·        Gebrüder-Grimm-Schule

·        GS Liebfrauen

 

Für die GS Dahl und GS Franzstr. wurden aufgrund der Bedarfsabfrage jeweils 2 Gruppen ausgebaut. Die Teilnehmerzahl stagniert aber zur Zeit bei jeweils 1 Gruppe.

 

Zusammenfassend ist nach dem jetzigen Stand von insgesamt 8 Schulen mit nur 1 Gruppe auszugehen, mithin Zusatzkosten pro Schuljahr von 64.000 €.

 

 

 

4. Ergänzungskräfte (1 € -Jobs)

Nachrichtlich ist zu erwähnen, dass z.Zt. geprüft wird, unter welchen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen Ergänzungskräfte der OGS zukünftig zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

 

 

 

5. Ausweitung der Wochenarbeitszeit der Erstkräfte um 5 Wochenstunden

Die AG 5 (Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfeträger, die als Kooperationspartner für die Stadt Hagen im Bereich der OGS tätig sind) hat sachlich begründet die Ausweitung der Wochenarbeitszeit der Erstkräfte um 5 Wochenstunden beantragt.

Überschlägig ein Kostenvolumen von 200.000 € pro Schuljahr. Eine Realisierung dieser sicherlich qualitätsfördernden Ausweitung sieht die Verwaltung aus Kostengründen nicht als möglich an.

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

Im Grundsatz ist das Angebot der Offenen Ganztagsschule eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Durch die Schließung von Plätzen in Kindertagesstätten und die dadurch bedingte Überführung dieser Plätze in den Bereich der Offenen Ganztagsschulen erwächst daraus eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

109.708

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

2100 718 00306

109.708 €

109.708 €

109.708 €

109.708 €

109.708 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

109.708 €

109.708 €

109.708 €

109.708 €

109.708 €

 

 


 



4. Finanzierung

 

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

X

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

109.708 €

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

17.04.2007 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.04.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.04.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen