Beschlussvorlage - 0287/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung der Schulhöfe nach Unterrichtsende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung
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17.04.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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18.04.2007
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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18.04.2007
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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24.04.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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25.04.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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25.04.2007
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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25.04.2007
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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22.05.2007
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Sachverhalt
In der Vergangenheit haben einige Offene Ganztagsschulen auf
Aufsichtsprobleme hingewiesen. Grund hierfür ist, dass die Schulhöfe für die
Durchführung von Angeboten der Offenen Ganztagsschule genutzt werden,
gleichzeitig aber bereits vor 16.00 Uhr für die Allgemeinheit zum Spielen
freigegeben sind.
Zu dieser Thematik gab es bereits Anfragen im Rat und in der BV-Mitte.
Daraufhin führte die Schulverwaltung eine Umfrage durch, mit dem Ziel, die Offenen Ganztagsschulen benennen zu können, an denen Aufsichtsprobleme entstanden sind.
Die Schulverwaltung verfolgt das Ziel, an den Schulen, bei denen die Aufsicht erschwert ist, eine Möglichkeit zu schaffen, neben dem Offenen Ganztag den Schulhof auch für die Allgemeinheit zum Spielen zugänglich zu machen. Dazu wird sie für die einzelnen Schulen das Notwendige veranlassen. Wenn – je nach dem Einzelfall – hierzu keine Möglichkeit besteht, kann der Schulhof erst nach 16.00 Uhr (Ende der Schulveranstaltung Offene Ganztagsschule) zum Spielen freigegeben werden.
Die Auswertung der Umfrage wird in der Vorlage konkret dargestellt.
In der
Vergangenheit haben einige Offene Ganztagsschulen auf Aufsichtsprobleme
hingewiesen. Grund hierfür ist, dass die Schulhöfe für die Durchführung von
Angeboten der Offenen Ganztagsschule genutzt werden, gleichzeitig aber bereits
vor 16.00 Uhr für die Allgemeinheit zum Spielen freigegeben sind.
Eine zu dieser Thematik erfolgte Anfrage gem. § 6 Absatz 8 der Geschäftsordnung des Rates vom 27.09.06 zur gleichzeitigen Nutzung von Schulhöfen durch Kinder der Offenen Ganztagsschule und anderen Kindern wurde vorerst dahingehend am 20.10.06 beantwortet, dass Offene Ganztagsschule Teil der Schule und mithin Schulveranstaltung ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass mittels einer Umfrage ermittelt werden wird, an welchen Schulen die Aufsichtspflicht über die OGS-Kinder nicht möglich ist, wenn der Schulhof für Kinder bis 14 Jahre generell zum Spielen bereits ab 14 Uhr geöffnet ist.
Auch die Anfragen aus der BV Hagen-Mitte vom 31.10.06 und 05.12.06 wurden vorerst
damit beantwortet, dass bis dato noch keine Ergebnisse vorliegen.
Daraufhin führte die Schulverwaltung eine Umfrage durch, mit dem Ziel, die Offenen Ganztagsschulen benennen zu können, an denen Aufsichtsprobleme entstanden sind.
Die Schulverwaltung verfolgt das Ziel, an den Schulen, bei denen die Aufsicht erschwert ist, eine Möglichkeit zu schaffen, neben dem Offenen Ganztag den Schulhof auch für die Allgemeinheit zum Spielen zugänglich zu machen. Dazu wird sie für die einzelnen Schulen das Notwendige veranlassen. Wenn – je nach dem Einzelfall – hierzu keine Möglichkeit besteht, kann der Schulhof erst nach 16.00 Uhr (Ende der Schulveranstaltung Offene Ganztagsschule) zum Spielen freigegeben werden.
Die Auswertung der Umfrage vom 25.10.06 zur Vorstellung in den kommunalen Gremien hat folgendes ergeben:
1.
Nachfolgend aufgeführte Grund- und
Förderschulen haben keine Probleme bei der Freigabe des Schulgeländes
zum Spielen für die Allgemeinheit nach 14 Uhr:
· Friedrich-von-Bodelschwingh
· Fritz-Reuter
· Funckepark
· Goldberg
· Heideschule
· Hermann-Löns
· Im Kley
· Regenbogen.
2.) Bei einer allgemeinen Freigabe der Schulhöfe nach 14 Uhr ist die Aufsichtspflicht erschwert bzw. nicht möglich in den Grundschulen
· Boloh
· Dahl
· Eilpe
· Emil-Schumacher
· Erwin-Hegemann
· Franzstraße
· Henry-van-de-Velde
· Hestert
· Janusz-Korczak
· Kipper
· Kückelhausen
· Overberg
· Vincke.
3.)
Eine bauliche Aufteilung/ Abgrenzung des
Schulhofgeländes zur Vermeidung der Aufsichtsproblematik ist nach Meinung
der befragten Schulen nur möglich bei den Grundschulen
· Boloh
· Hestert
· Kückelhausen
· Overberg.
Die Verwaltung wird anläßlich der jeweiligen Bauunterhaltungsbereisungen weitere Vorschläge unterbreiten.
4.) Eine einheitliche Beschilderung könnte zunächst an nachfolgend genannten Schulen angebracht werden, damit das Schulgelände durch andere Kinder nicht vor 16 Uhr betreten und somit die Aufsichtspflicht nicht mehr erschwert würde
(Die Beschilderung enthält den Hinweis, dass der Schulhof außerhalb der Unterrichtszeit von 16 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 20 Uhr, als Spielplatz für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres freigegeben ist):
· Dahl
· Eilpe
· Emil-Schumacher
· Erwin-Hegemann
· Franzstraße
· Henry-van-de-Velde
· Kipper
· Vincke.

25.04.2007 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert individuelle Lösungen an den Schulen
herbeizuführen.