Beschlussvorlage - 0173/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule - Anpassungen an die Bedarfslage durch veränderte Rahmenbedingungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.04.2007
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.04.2007
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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26.04.2007
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Beschlussvorschlag
a.) Die Ausführungen zu den Punkten 1,4 und 5 werden zur Kenntnis genommen.
b.) Das vorgestellte Konzept zu den Betreuungsbedarfen ab 7.00 Uhr sowie nach 16.00 Uhr (Punkt 2 der Vorlage) wird für das Schuljahr 2007/2008 so beschlossen. Die Haushaltsmittel i.H.v. 17.400 € (Variante 1) werden zusätzlich aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.
c.) Der finanzielle Mehrbedarf für Schulen mit nur 1 Gruppe (Punkt 3 der Vorlage) i.H.v. 8.000 € pro Schule/Schuljahr wird anerkannt. Die Haushaltsmittel i.H.v. voraussichtlich 64.000 € werden zusätzlich aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.
Die Vorlage wird bis zum 31.07.2007 umgesetzt.
Sachverhalt
Die Grundschulen und die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden beginnend ab dem Schuljahr 2004/2005 zu Offenen Ganztagsschulen (OGS) ausgebaut. Mit dem Ausbau der Starter-Schulen IV zum Schuljahr 2007/2008 wird dieser Prozess abgeschlossen sein. Im Ergebnis nehmen dann 34 Grundschulen und 4 Förderschulen am Offenen Ganztag teil.
Gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben sich mittlerweile in einigen Bereichen geänderte Bedingungen, die im Sinne der Weiterentwicklung der OGS entsprechend einer Anpassung bedürfen.
In der Vorlage werden die einzelnen Punkte aufgeführt, die teilweise auch finanzielle Mehrbedarfe bedeuten.
Die Grundschulen und die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden beginnend ab dem Schuljahr 2004/2005 zu Offenen Ganztagsschulen (OGS) ausgebaut. Mit dem Ausbau der Starter-Schulen IV zum Schuljahr 2007/2008 wird dieser Prozess abgeschlossen sein. Im Ergebnis nehmen dann 34 Grundschulen und 4 Förderschulen am Offenen Ganztag teil.
Gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben sich mittlerweile in einigen Bereichen geänderte Bedingungen, die im Sinne der Weiterentwicklung der OGS entsprechend einer Anpassung bedürfen.
Nachfolgend sind die Punkte einzeln aufgeführt.
1. Betreuungspauschale anstelle “Schule von acht
bis eins”
Nach einer aktuellen Erlassänderung vom Januar 2007 wird es ab dem Schuljahr 2007/2008 für den Bereich der OGS ergänzend keine Mittel mehr aus dem Programm “Schule von acht bis eins”(Gruppenförderung) und für Silentien geben. Stattdessen eine Betreuungspauschale i.H.v. 5.500 € pro Schule . Mit dieser Betreuungspauschale sollen alle Betreuungsbedarfe unterhalb der OGS abgedeckt werden.
Nach einem überschlägigen Vergleich der Fördermöglichkeiten wird sich die Fördersumme um rund 10% reduzieren.
In Absprache mit den Kooperationspartnern ist aufgrund der geringen Fördermittel eine zeitliche Ausdehnung der Betreuung über das jetzige Angebot nicht möglich. Es soll daher beim Sprachgebrauch “Schule von acht bis eins” bleiben. Das Zeitfenster erstreckt sich nach Unterrichtsende (i.d.R. ab Ende der 4.Stunde) bis zum Ende der 6. Stunde.
Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung wurde in der AG 5 (Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfeträger, die als Kooperationspartner für die Stadt Hagen im Bereich der OGS tätig sind) bereits über die Anhebung des Elternbeitrages diskutiert. Wegen der zusätzlichen geringeren Landesförderung erscheint ein Elternbeitrag von 45 € durchaus notwendig.
Zusammenfassend zu diesem Punkt werden trotz geänderter Rahmenbedingungen keine Kommunalmittel zur Finanzierung eingesetzt.
2. Betreuungsbedarfe ab 7.00 Uhr sowie nach 16.00 Uhr
Betreuungsbedarfe nach 16.00 Uhr
Durch die Umwandlung von großen altersgemischten Gruppen in den Kindertageseinrichtungen u.a. in Betreuungsgruppen für Kinder unter 3 Jahren werden ab dem Schuljahr 2007/2008 Grundschulkinder mit längerem Betreuungsbedarf auf die offenen Ganztagsschulen zukommen. Entsprechend der Betreuungszeiten, die in den Kindertageseinrichtungen vorgehalten wurden, ist im Hinblick auf die weitere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Anpassung der Betreuungszeiten in der OGS erforderlich.
Zum Schuljahr 2007/2008 werden insgesamt 13 große altersgemischte Gruppen in den Kindertageseinrichtungen umgewandelt. Eine Abfrage bei den betroffenen Eltern hat folgendes Bild ergeben:
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Angeschrieben wurden |
158 Familien |
|
Geantwortet haben |
86 Familien (54,4 %) |
|
davon wechseln |
11 Kinder in weiterführende Schulen |
|
davon verbleiben |
13 Kinder aus besonderen Gründen in den Kitas |
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Für |
20 Kinder wurde ein Bedarf nach 16.00 Uhr geäußert |
|
Für |
10 Kinder ein Bedarf ab 7.00 Uhr |
|
Für |
13 Kinder ein Bedarf ab 7.30 Uhr |
Der Anzahl von 20 Fällen mit einem Bedarf von Betreuungszeiten nach 16.00 Uhr erscheint zunächst gering.
Der Gesetzentwurf zum KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern) sieht eine Betreuung von Grundschulkindern in Kindertageseinrichtungen nur noch dann vor, wenn sie am 1. August 2008 in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen sind (§ 19 Abs.3). Die Konsequenz ist, dass sukzessive auch alle derzeit noch bestehenden großen altersgemischten Gruppen (13) umgewandelt werden müssen. Die Grundschulkinder dieser Gruppen werden dann ebenfalls in die offenen Ganztagsschulen wechseln. Hierbei wird die Anzahl der Kinder mit längerem Betreuungsbedarf ungleich größer sein, da die schrittweise aufzulösenden Gruppen zu 80 % von Elterninitiativen betrieben werden, die alle längere Öffnungszeiten anbieten. Zudem wird sich das Angebot längerer Betreuungszeiten in der OGS bei den Eltern sehr schnell verbreiten, was die Nachfrage ab dem Schuljahr 2008/2009 noch erhöhen wird. Zur Zeit gibt es auch schon Kinder, die nach Ende der OGS -Betreuung noch eine Stunde auf einem Spielplatz verbringen, bevor sie nach Hause gehen können.
Seitens der Landesregierung besteht nicht die Absicht die verlängerten Betreuungsbedarfe, die sich durch die GTK – Änderung im Bereich der OGS ergeben, durch zusätzliche Fördermittel zu unterstützen.
Um zunächst den Betreuungsbedarf der Kinder, die im kommenden Schuljahr aus den Kindertageseinrichtungen in die OGS wechseln, sicher stellen zu können, wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:
Der zusätzliche Betreuungsbedarf (16.00 bis 17.30 Uhr) wird über die Kindertagespflege abgedeckt.
Da Kinder in Kindertagespflege bis zum 13 Lebensjahr betreut werden können, und die Betreuung durch Tagespflege auch in Einrichtungen stattfinden kann, müsste auch eine Betreuung von Grundschulkindern in den Räumlichkeiten der OGS möglich sein.
Seitens der Landesregierung gibt es keine Ausführungen zu diesem Sachverhalt.
Grundlage des Betreuungsangebotes in der OGS ist § 24 SGB VIII. Danach ist....”das Betreuungsangebot für Kinder im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht auszubauen (Abs. 2 Punkt 2) und ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten (Abs. 2 Punkt 3). Dabei ist es dem öffentlichen Träger freigestellt, ob dieses Angebot in Kindertageseinrichtungen oder offenen Ganztagsschulen vorgehalten wird. Da die Platzkapazitäten, die durch den Abbau der großen altersgemischten Gruppen entstehen, zum verpflichtenden Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren benötigt werden, sind die Wahlmöglichkeiten immer mehr eingeschränkt.
Bei 1,5 Betreuungsstunden täglich entstehen in der Kindertagespflege Kosten in Höhe von 750 € pro Kind/Jahr (bei Abzug aller Ferienzeiten) und 990 € pro Kind/Jahr (inklusive einer Ferienbetreuung).
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von längeren Betreuungszeiten in grundsätzlich der Nachweis einer bestehenden Berufstätigkeit.
Zur Kostendeckung werden zwei Varianten vorgeschlagen:
1. Da der Elternbeitrag in der OGS gegenüber dem Elternbeitrag in den großen altersgemischten Gruppen um 30 % höher liegt und die Eltern gezwungen sind ihre Kinder ab Sommer in der OGS betreuen zu lassen, werden die Eltern für das Schuljahr 2007/2008 nicht mit höheren Beiträgen belastet. Bei 20 gemeldeten Kindern mit längerem Betreuungsbedarf und durchschnittlichen Kosten von 870 € pro Kind/Jahr ergibt sich eine Mehrbelastung von 17.400 € .
2. Die Eltern werden bereits zum kommenden Schuljahr zur Zahlung eines Betreuungszuschlages (entsprechend den Stundensätzen in der Kindertagespflege – siehe Nachfolgende Tabelle) verpflichtet. Dadurch verringert sich die Mehrbelastung um ca. 3.000 €.
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Beitrags-stufe |
Jahreseinkommen |
OGS Beitrag |
Zuschlag für Tagespflege |
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1 |
0
bis15.000 |
0 € |
0 € |
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2 |
>15.000
bis 25.000 |
40 € |
10 € |
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3 |
>
25.000 bis 35.000 |
65 € |
15 € |
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4 |
>
35.000 bis 45.000 |
90 € |
20 € |
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5 |
>
45.000 bis 55.000 |
115 € |
25 € |
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6 |
>
55.000 bis 75.000 |
135 € |
30 € |
|
7 |
über
75.000 |
150 € |
30 € |
Möglicherweise ist eine Deckung der Mehrbelastung durch die beschlossenen erhöhten Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2007/2008 (Erhöhung des Durchschnittsbeitrages pro Monat/Teilnehmer) zu erzielen.
Für die Kinder, die Eltern, aber auch im Hinblick auf ein abgestimmtes Betreuungskonzept, bietet das vorgeschlagene Verfahren nachfolgende Vorteile:
Ø Das Betreuungskonzept ist (bei einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Kindern) an jeder Schule umsetzbar.
Ø Die Kinder bleiben in der Schule und müssen nicht in ein anderes Betreuungssystem wechseln.
Ø Im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung durch die Träger der OGS ist es möglich, dass die verlängerten Betreuungszeiten durch die Erzieherinnen der OGS angeboten werden können.
Ø Dadurch müssten sich die Kinder nicht wieder auf andere Bezugspersonen einstellen.
Ø Bei Übernahme der Betreuung durch die Erzieherinnen der OGS wären keine zusätzlichen Qualifizierungen erforderlich.
Das geschilderte Betreuungskonzept ist grundsätzlich auch für die zukünftigen Schuljahre geeignet, den schrittweisen Abbau der großen altersgemischten Gruppen und damit einen reibungslosen Übergang in die Grundschulen zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf zum KiBiz sieht ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 erstmals eine Landesförderung in Höhe von 725 € pro Kind/Jahr im Bereich der Kindertagespflege vor.
Unter Einbeziehung der Landesförderung und auf Grundlage der o.g. Beitragszuschläge, wäre das vorgeschlagene Betreuungskonzept ab der Beitragsstufe 3 kostendeckend (In der Beitragsstufe 2 würde sich bei einer Betreuung inklusive der Ferienzeiten pro Kind eine Unterdeckung von 145 € jährlich ergeben.). Eine bestehende Berufstätigkeit der Eltern vorausgesetzt (verpflichtender Nachweis vor Inanspruchnahme der längeren Betreuungszeiten), müssten in jedem Fall Beiträge und entsprechende Zuschläge einzuziehen sein. Da es sich bei der Landesförderung um eine pro Kopf –Förderung handelt, können die Betreuungsgruppen an jeder Schule flexibel gestaltet werden. (Eine Tagesmutter kann bis zu 5 Kindern betreuen.)
Nachdem im Konsenspapier zur Änderung des GTK keine zeitlichen Einschränkungen zur Kindertagespflege vorgesehen waren, enthält der Gesetzentwurf jetzt eine Mindestbetreuungszeit von 15 Stunden wöchentlich. Bei Übernahme dieser Bedingung in das KiBiz ist das vorgestellte, auf die Bedarfe von Kindern und Eltern abgestimmte und flexibel einsetzbare Betreuungskonzept ohne erhebliche finanzielle Belastung der Kommune nicht umsetzbar.
Betreuung ab 7.00 Uhr
Die Betreuung von Schulkindern
liegt ab 7.30 Uhr in der Verantwortung der Schulen. Daraus ergibt sich, dass
der zusätzliche Betreuungsbedarf einem täglichen Umfang von 30 Minuten
entspricht (7.00 Uhr bis 7.30 Uhr). Die Deckung dieses Bedarfs durch die
Beschäftigung einer zusätzlichen Mitarbeiterin ist unrealistisch. Aus Sicht der
Kooperationspartner der offenen Ganztagsschulen ist es jedoch möglich den
Beginn der Betreuung “von 8 bis 1” vorzuverlegen. Durch die
Einführung der Betreuungspauschale ab dem Schuljahr 2007/2008 (Reduzierung der
Fördersumme um 10 %) ist es allerdings nicht möglich, dass die
Kooperationspartner auch die zusätzlich entstehenden Personalkosten
übernehmen. Eine Finanzierung über den Förderverein der jeweiligen Schule wird aus
Sicht der Schulleitungen nicht möglich sein. Da es sich im kommenden Schuljahr
nur um Einzelfälle (10 Kinder im Schuljahr 2007/2008) handelt, werden die Kooperationspartner und die
jeweilige Schule in eigener Regie darum bemüht sein, bestehende Bedarfe
abzudecken. Ob für das Schuljahr 2008/2009 eine grundsätzlich Lösung
erforderlich sein wird, kann erst nach Ablauf des Anmeldeverfahrens im November
2007 beurteilt werden.
3. Zusatzkosten für Offene Ganztagschulen mit nur
einer Gruppe
In der Vorlage 0740/2006 hat die Verwaltung anlässlich der Entscheidung über den Ausbau weiterer Schulstandorte zu OGS mit nur einer Gruppe darauf hingewiesen, dass der Betrieb von nur einer Gruppe kostenintensiver ist und mit dem bisher zur Verfügung stehenden Budget nicht in gewünschter und vergleichbarer Qualität durchführbar ist. Die Kooperationspartner haben die Zusatzkosten aus dem bisherigen Erfahrungszeitraum auf 8.000 € pro Schule/Schuljahr berechnet.
Folgende Schulen sind dauerhaft mit nur einer Gruppe geplant:
· Astrid-Lindgren-Schule
· GS Rummenohl
· GS Reh
· GS Berchum-Garenfeld
· Gebrüder-Grimm-Schule
· GS Liebfrauen
Für die GS Dahl und GS Franzstr. wurden aufgrund der Bedarfsabfrage jeweils 2 Gruppen ausgebaut. Die Teilnehmerzahl stagniert aber zur Zeit bei jeweils 1 Gruppe.
Zusammenfassend ist nach dem jetzigen Stand von insgesamt 8 Schulen mit nur 1 Gruppe auszugehen, mithin Zusatzkosten pro Schuljahr von 64.000 €.
4. Ergänzungskräfte (1 € -Jobs)
Nachrichtlich ist zu erwähnen, dass z.Zt. geprüft wird, unter welchen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen Ergänzungskräfte der OGS zukünftig zur Verfügung gestellt werden können.
5. Ausweitung der Wochenarbeitszeit der Erstkräfte um
5 Wochenstunden
Die AG 5 (Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfeträger, die als Kooperationspartner für die Stadt Hagen im Bereich der OGS tätig sind) hat sachlich begründet die Ausweitung der Wochenarbeitszeit der Erstkräfte um 5 Wochenstunden beantragt.
Überschlägig ein Kostenvolumen von 200.000 € pro Schuljahr. Eine Realisierung dieser sicherlich qualitätsfördernden Ausweitung sieht die Verwaltung aus Kostengründen nicht als möglich an.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und personellen
Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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X |
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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Im Grundsatz ist das
Angebot der Offenen Ganztagsschule eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe.
Durch die Schließung von Plätzen in Kindertagesstätten und die dadurch
bedingte Überführung dieser Plätze in den Bereich der Offenen Ganztagsschulen
erwächst daraus eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. |
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2. Allgemeine Angaben |
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X |
Bereits laufende Maßnahme |
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X |
des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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X |
Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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X |
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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X |
Sachkosten |
109.708 |
EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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2100 718 00306 |
109.708 € |
109.708 € |
109.708 € |
109.708 € |
109.708 € |
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Eigenanteil: |
109.708 € |
109.708 € |
109.708 € |
109.708 € |
109.708 € |
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4. Finanzierung |
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X |
Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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X |
Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.
