Beschlussvorlage - 0248/2007
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung der Vertreter der Stadt Hagen in der Einigungsstelle gem. § 45 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Silvana Günther
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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18.04.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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Sachverhalt
Benennung der Vertreter der Stadt Hagen in der Einigungsstelle gem. § 45
SGB II
Durch die Einführung des Sozialgesetzbuchs II und XII
zum 1.1.2005 ist es zu einer unterschiedlichen Zuständigkeit bei der Gewährung
von Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes gekommen: Für
erwerbsfähige bedürftige Personen ist die ARGE Hagen zuständig, für voll
Erwerbsgeminderte und Personen ab 65 Jahre ohne ausreichende Einkünfte die
Stadt Hagen. Damit verbunden sind auch die entsprechenden finanziellen
Belastungen (Bundesmittel – kommunale Aufwendungen), soweit es die
Regelleistungen betrifft.
Insbesondere hinsichtlich der Frage, ob eine Bürgerin oder ein Bürger erwerbsfähig oder erwerbsgemindert ist, kommt es zu unterschiedlichen Beurteilungen. Die medizinische Begutachtung erfolgt auf Veranlassung der ARGE. Bei einem Wechsel in den Bereich des SGB XII muss die Stadt eine Einschätzung der Erwerbsfähigkeit beim Rententräger vornehmen lassen. Die Ergebnisse dieser Gutachten sind nicht immer deckungsgleich. Sofern sich keine einheitliche Auffassung herstellen lässt, ist die Einschaltung der Einigungsstelle vorgeschrieben.
Diese Einigungsstelle ist jetzt errichtet worden und hat die Aufgabe, eine Entscheidung zur Zuständigkeit zu treffen. Die Geschäftsführung der Einigungsstelle liegt bei der ARGE Hagen.
Sowohl die ARGE als auch die Stadt können die Einigungsstelle anrufen; dieses Recht steht auch der Krankenkasse zu, die Krankenversicherungsleistungen zu erbringen hat. Die Einigungsstelle besteht aus einem neutralen Vorsitzenden und jeweils einem Vertreter der örtlichen Agentur für Arbeit und der Stadt. Als Vorsitzender konnte Herr Michael Hermund, Regionalvorsitzender des DGB Ruhr-Mark, in Abstimmung mit den beiden Trägern der ARGE (Arbeitsagentur Hagen und Stadt) gewonnen werden.
Herr Fiedler ist Leiter der Abteilung wirtschaftliche Hilfen, Beratung und Betreuung im Fachbereich Jugend und Soziales und Herr Piepenstock der zuständige Gruppenleiter für die Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
Bei der Benennung der Vertreter der Stadt Hagen für die Einigungsstelle handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, so dass gem. § 41 GO NRW die Entscheidung des Rates erforderlich ist.
Die konstituierende Sitzung ist für Mai 2007 vorgesehen.
