Beschlussvorlage - 0140/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abbruch des städtischen Gebäudes Frankfurter Str. 24 zu betreiben. Dieser Beschluss ist bis zum Ende des Jahres 2008 umzusetzen.

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Sachverhalt

Das städtische Gebäude Frankfurter Str. 24 soll abgebrochen werden, weil es sich nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 6/99 (512) „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ innerhalb einer Grünfläche befindet.

Die geschätzten Abbruchkosten belaufen sich auf ca. 90.000,- €. Zunächst muss das Wohn- und Geschäftsgebäude frei gezogen werden. Deshalb soll der Beschluss bis Ende 2008 ausgeführt werden.

 
Die Stadt Hagen hat den Gesamtkomplex Frankfurter Str. 22 – 24 durch Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in ihr Eigentum gebracht, um in diesem Bereich eine städtebaulich nicht gewünschte Nutzung  zu verhindern und sich Planungsfreiheit für die Aufwertung des Bereichs Oberhagen zu verschaffen. Der vorgenannte Grundbesitz liegt heute innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 6/99 (512) „Bereich ehemalige Elbersdrucke“, der hier eine Grünfläche festsetzt.

 

Aus diesem Grund hat die Bezirksvertretung Mitte in ihrer Sitzung am 29.6.2004 dem Rat der Stadt empfohlen den Beschluss zu fassen, die Verwaltung zu beauftragen, den Abbruch des Gebäudes zu betreiben. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.3 2005 wurde dann jedoch entschieden, von einem Abbruch bis auf Weiteres abzusehen und die weitere Entwicklung des Umfeldes zu beobachten. Zum damaligen Zeitpunkt war es nicht opportun, den Abbruch zu betreiben, weil das Gebäude nach einem Brand im September 2003 gerade erst wieder instandgesetzt war.

 

Zwischenzeitlich sind mehrere Jahre vergangen. Im Zusammenhang mit dem Projekt „Stadtumbau West Oberhagen / Eilpe“ ist das Problem nun erneut thematisiert worden. Ziel ist es, durch die Realisierung der Grünfläche das Wohnumfeld zu verbessern. Zudem ist die Nachfrage sowohl nach Wohnraum als auch nach Gewerbeflächen im Stadtteil Oberhagen rückläufig. Es ist zunehmend schwieriger, Mieter zu finden. In dem Gebäude befinden sich neun Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten.

 

Im Rahmen des Programms „Stadtumbau West“ sind sowohl die Abbruchkosten als auch Beihilfen zu den Umzugskosten der betroffenen Mieter zur Förderung durch das Land angemeldet worden. Der Zuschussbescheid liegt noch nicht vor. Die Förderquote liegt zwischen 50 % und 80 %. Die Gebäudewirtschaft Hagen- GWH hat für den Rückbau des Gebäudes und das Aufnehmen der Asphaltfläche überschlägige Kosten in Höhe von 90.000,- € brutto ermittelt. Der Eigenanteil der Stadt würde somit je nach Förderquote zwischen 18.000,- € und 45.000,- € liegen. Die entsprechende Summe müsste bei der Haushaltsplanung 2008 berücksichtigt werden. Außerdem müsste sich die Stadt zur Hälfte an den Umzugshilfen für die Mieter beteiligen. Die Höhe dieser Beihilfen ist abhängig von der Anzahl der Zimmer und der im Haushalt lebenden Personen. Die beiden Gewerbebetriebe werden voraussichtlich bis Ende dieses Jahres ausziehen.

 

Jetzt ist der Zeitpunkt günstig den Abbruch zu betreiben, weil die Stadt die Möglichkeit hat, die Kosten gefördert zu bekommen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Abbruch des städtischen Gebäudes Frankfurter Str. 24 jetzt zu betreiben. Da Kündigungsfristen einzuhalten sind, kann der Abbruch jedoch erst im Verlauf des Jahres 2008 erfolgen.

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2008

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

6170.171.00004

     

45.000 - 72.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

0640.625.06305

     

ca. 90.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

24.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.04.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt