Beschlussvorlage - 0265/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 13/02 (554) -Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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24.04.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.05.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 13/02 (554) –Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt-
Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 13/02 (554) –Bahnhofshinterfahrung
Mittlerer Abschnitt- ist um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 15.7.2004 die Satzung über die Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 13/02 (554) –Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt-
beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 21.8.2004 ortsüblich öffentlich
bekanntgemacht.
Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei
Jahren außer Kraft. Die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre wurde vom Rat der Stadt am 22.6.2006 beschlossen. Die
Veröffentlichung erfolgt am 5.8. bzw. die Berichtigung vom 5.8.2006 am 11.8.2006.
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu
einem weiteren Jahr nochmals verlängern (§ 17 (2) BauGB).
Das o.g. Bebauungsplanverfahren stellt sich durch die topographische Lage
und die heutigen Nutzungen als äußerst komplex dar, so dass zur Sicherung der
Planung die Veränderungssperre notwendig ist.
Im Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 –Wehringhauser Straße/VARTA-
wird derzeit die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Dieses Verfahren wurde zunächst vorrangig bearbeitet, Im Anschluss sind die
beiden weiteren Bebauungsplanverfahren vorrangig zu bearbeiten.
Ziel: Planungsrecht für die
Bahnhofshinterfahrung Ende 2008
Es ist daher erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 13/02 (554)
–Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt- nochmals um ein Jahr zu
verlängern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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396,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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481,4 kB
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