Beschlussvorlage - 0265/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 13/02 (554) –Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt-

Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 13/02 (554) –Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt- ist um ein weiteres Jahr zu  verlängern.


 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.7.2004 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 13/02 (554) –Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt- beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 21.8.2004 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre wurde vom Rat der Stadt am 22.6.2006 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt am 5.8. bzw. die Berichtigung vom 5.8.2006  am 11.8.2006.

 

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern (§ 17 (2) BauGB).

 

Das o.g. Bebauungsplanverfahren stellt sich durch die topographische Lage und die heutigen Nutzungen als äußerst komplex dar, so dass zur Sicherung der Planung die Veränderungssperre notwendig ist.

 

Im Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 –Wehringhauser Straße/VARTA- wird derzeit die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Dieses Verfahren wurde zunächst vorrangig bearbeitet, Im Anschluss sind die beiden weiteren Bebauungsplanverfahren vorrangig zu bearbeiten.

 

Ziel:  Planungsrecht für die Bahnhofshinterfahrung Ende 2008

 

Es ist daher erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 13/02 (554) –Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt- nochmals um ein Jahr zu verlängern.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.05.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen