Beschlussvorlage - 0220/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt – zum Flä­chennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumli­chen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinter­fahrung westlich der Ennepe zwischen der Weidestraße im Süden und dem Anschluss an die  Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße im Norden. In Ost/West – Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich zwischen dem Hauptbahnhof unter Ausschluss des Krupp – Werksgeländes im Osten und der des Geländes oberhalb der Ennepe im Wes­ten.

 

Weiteres Verfahren:

Die Planoffenlage soll in 2008 erfolgen. Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2008 angestrebt.

Reduzieren

Sachverhalt

Bahnhofshinterfahrung: Neudarstellung im FNP, 2. Teilabschnitt


 
1. Anlass

 

 
Die im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt Bahnhofshinterfahrung umfasst den Bereich zwischen der Nordumgehung Haspe und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße und sollte nördlich bzw. westlich der Ennepe entlang der DB – Güterverkehrsstrecke realisiert werden.

 

Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen neu aufgestellt. Die Bahnhofs­hinterfahrung ist bereits in diesem Aufstellungsverfahren und in den Entwürfen als rele­vante Straße (Straße mit hohem örtlichen Verkehrswert und regionaler Verkehrsbedeu­tung) in der aktuellen Linienführung enthalten.

 

Das FNP – Teiländerungsverfahren für die Trassenplanung der Bahnhofshinterfahrung wird in 2 Teilabschnitten durchgeführt, wobei der 2. Teilabschnitt des FNP – Änderungs­verfahrens den Bereich zwischen der Weidestraße und der Altenhagener Brü­cke/Eckeseyer Straße umfasst. Für diesen Bereich wurde noch kein verbindliches Be­bauungsplanverfahren eingeleitet.

Für den in diesem Bereich geplanten, teilweisen Verlauf der Trasse auf der Güterzug­verkehrsstrecke der Deutschen Bahn AG wurde in 2001 ein Entbehrlichkeitsverfahren eingeleitet. Seither ist die Stadt Hagen bemüht, diese entbehrliche Gleisanlage zur Ver­wirklichung dieses Straßenbauprojektes zu erwerben.

 

2. Planungsziel

 

Mit der Bahnhofshinterfahrung zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Ecke­seyer Straße  verfolgt die Stadt Hagen bereits seit Jahrzehnten das Ziel, die Innenstadt und den Stadtteil Wehringhausen vom Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Vor allem soll der Verkehr auf dem Graf-von-Galen-Ring verringert und dadurch sowohl die Trennwirkung als auch die Umweltbelastung reduziert werden (Luftreinhalteplan Hagen).

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.05.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen