Beschlussvorlage - 0220/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
FNP - Teiländerung Nr. 88 - Bahnhofshinterfahrung - 2. Teilabschnitt - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier: Einleitung gem. § 1, Abs. 8 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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24.04.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.05.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung –
2. Teilabschnitt – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat
vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten
Bahnhofshinterfahrung westlich der Ennepe zwischen der Weidestraße im Süden
und dem Anschluss an die Altenhagener
Brücke/Eckeseyer Straße im Norden. In Ost/West – Ausdehnung umfasst das
Plangebiet den Bereich zwischen dem Hauptbahnhof unter Ausschluss des Krupp
– Werksgeländes im Osten und der des Geländes oberhalb der Ennepe im Westen.
Weiteres Verfahren:
Die Planoffenlage soll in 2008 erfolgen. Der Verfahrensabschluss wird für
das 2. Quartal 2008 angestrebt.
Sachverhalt
Bahnhofshinterfahrung: Neudarstellung im FNP, 2. Teilabschnitt
1. Anlass
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Die im gültigen Flächennutzungsplan
dargestellt Bahnhofshinterfahrung umfasst den Bereich zwischen der Nordumgehung
Haspe und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße und sollte
nördlich bzw. westlich der Ennepe entlang der DB – Güterverkehrsstrecke realisiert
werden.
Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen neu aufgestellt. Die Bahnhofshinterfahrung ist bereits in diesem Aufstellungsverfahren und in den Entwürfen als relevante Straße (Straße mit hohem örtlichen Verkehrswert und regionaler Verkehrsbedeutung) in der aktuellen Linienführung enthalten.
Das FNP – Teiländerungsverfahren für die Trassenplanung der
Bahnhofshinterfahrung wird in 2 Teilabschnitten durchgeführt, wobei der 2.
Teilabschnitt des FNP – Änderungsverfahrens den Bereich zwischen der
Weidestraße und der Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße umfasst. Für diesen
Bereich wurde noch kein verbindliches Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
Für den in diesem Bereich geplanten, teilweisen Verlauf der Trasse auf der
Güterzugverkehrsstrecke der Deutschen Bahn AG wurde in 2001 ein
Entbehrlichkeitsverfahren eingeleitet. Seither ist die Stadt Hagen bemüht,
diese entbehrliche Gleisanlage zur Verwirklichung dieses Straßenbauprojektes
zu erwerben.
2. Planungsziel
Mit der Bahnhofshinterfahrung
zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Eckeseyer Straße verfolgt die Stadt Hagen bereits seit
Jahrzehnten das Ziel, die Innenstadt und den Stadtteil Wehringhausen vom
Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse
zu verbessern. Vor allem soll der Verkehr auf dem Graf-von-Galen-Ring
verringert und dadurch sowohl die Trennwirkung als auch die Umweltbelastung
reduziert werden (Luftreinhalteplan Hagen).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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615 kB
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