Beschlussvorlage - 0030/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Hagen wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die geplanten Veränderungen im vorgeschlagenen zeitlichen Rahmen umzusetzen.

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Sachverhalt

Zum 1. Januar 2005 ist das Jugendförderungsgesetz als 3. Ausführungsgesetz zum SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.

Das Gesetz verpflichtet die Kommunen zur Aufstellung eines Jugendförderplans für die Dauer der Wahlperiode der Gebietskörperschaft.

Der zur Beschlussfassung vorliegende Jugendförderplan berücksichtigt die durch den Jugendhilfeausschuss festgestellten Prioritäten der Jugendhilfeplanung.

Die vorgeschlagenen Veränderungen werden im bisherigen Budgetrahmen realisiert. Es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel gebunden.


 
Auftragsgrundlage

 

Durch die Verabschiedung des Jugendförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen am 6.Oktober 2004 und dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2005 werden die Leistungen

der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Nordrhein-Westfalen erstmals landesrechtlich verbindlich geregelt.

Das Jugendförderungsgesetz beschreibt die Grundsätze und die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit. Es verpflichtet die Kommunen gleichzeitig, einen Jugendförderplan zu erstellen, der jeweils für die Wahlperiode des Rates Gültigkeit haben soll.

Bedingt durch die fehlende Planungssicherheit der anteiligen Landesfinanzierung, die erst durch die Veröffentlichung des Landesjugendförderplans 2006 beendet wurde, konnte eine verlässliche kommunale Fachplanung erst in der Folge erarbeitet werden.

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Jugendförderplans für die Stadt Hagen ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit von freien Trägern, Jugendhilfeplanung und Fachabteilung in den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII, der AG 1 (Jugendarbeit) und der AG 2 (Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe).

Als Ergebnis wird die Darstellung des Ist-Bestandes mit Hinweisen zur künftigen Fortentwicklung sowie falls erforderlich mit weiterführenden Handlungsempfehlungen verknüpft. Der Jugendförderplan ist somit nicht als eine Festschreibung des Status Quo sondern als ein neues Förderungs- und Steuerungsinstrument für den Jugendhilfeausschuss, den öffentlichen Träger sowie die freien Träger zu verstehen.

Soweit finanzielle Veränderungen durch diesen Jugendförderplan ausgelöst werden, sind diese haushaltsneutral innerhalb der bisherigen Förderbudgets (Budgetverträge und Kontrakt für die Kinder- und Jugendarbeit) geplant.

Im Bereich der Budgetverträge Jugendhilfe ist die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (Maßnahme 55-M-03) vorgegebene Einsparsumme in den Verhandlungen mit den Trägern allerdings nicht vollständig realisiert worden. Im Jahre 2007 wären demnach weitere 15.000 €, ab dem Jahre 2008 25.000 € einzusparen.

Weitere Einsparpotentiale sind auf dem Verhandlungswege realistisch nicht mehr zu erzielen. Es wird daher vorgeschlagen, dass der Fachbereich Jugend und Soziales hierzu wertgleiche Ersatzmaßnahmen benennt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan ist nach Maßgabe des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz – (3. AG-KJHG – KJFöG) vom 12. Oktober 2004 erstellt.

Neben den bundes- und landesverfassungsgesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendrechts ist insbesondere das Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung vom 8.9.2005 berücksichtigt.

Hieraus wurden vornehmlich die §§ 1, 8, 11-14 SGB VIII als entscheidende Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendarbeit miteinbezogen.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.01.2007 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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27.02.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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08.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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18.04.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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18.04.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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24.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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25.04.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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26.04.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen