Vorschlag zur Tagesordnung - 0238/2007

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Begründung entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.03.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Hagen bekräftigt ihr Klimaziel von 1995 und beschließt die Aktualisierung ihres Klimaschutzkonzeptes. In den folgenden Gremiendurchläufen wird das Klimaschutzkonzept Hagen präzisiert und mit weiteren Maßnahmevorschlägen aus Politik und Verwaltung angereichert. Folgende Maßnahmen sollten in diesem Zusammenhang geprüft und an die Fachausschüsse überwiesen werden

 

A. Maßnahmen im Konzern Stadt

 

  1. Der Rat der Stadt setzt sich zum Ziel den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen (Gebäude, Straßenbeleuchtung, Ampeln,…) in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern. Analoge Effizienzziele sind bei den städtischen Tochtergesellschaften anzustreben.

 

  1. Die Verwaltung erarbeitet eine Fortschreibung der CO2-Bilanz von 1995 und 2000 (Teil des Klimaschutzberichts) für Hagen. Sie soll in Zukunft dem Rat in regelmäßigen Abständen von 3 Jahren  eine CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Hagen geschehen ist.

 

  1. Die Verwaltung prüft, ob die im ersten CO2-Minderungskonzept (von 1995) angedachten Maßnahmen alle durchgeführt wurden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die damals schon angedachte und aus Kostengründen immer wieder aufgeschobene Umrüstung der MVA auf Kraft-Wärme-Kopplung (mit einer projektierten Einsparung von 63000 t/a) durchgeführt wurde. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob diese Umrüstung nicht zwingend per Gesetz vorgeschrieben ist.

 

  1. Die Verwaltung erarbeitet Energieleitlinien, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne der rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, Regenerativen Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik, Wassereinsparung,  Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten. Sie gelten auch im Gebäudebestand der städtischen Tochtergesellschaften.

 

  1. Der Kooperationsvertrag zum Klimaschutz mit der Mark E endete am 31.12.2006. Er ist schnellstmöglich zu erneuern. Hierbei ist die Anhebung der Fördersumme auf das Niveau des Ursprungsvertrages aus dem Jahr 1999 anzustreben. Kommunale Vertreter sind wie bisher bei der Vergabe der Fördermittel zu beteiligen.

 

  1. Die Verwaltung erstellt eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der Gebäude im Konzern Stadt Hagen, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen. Der Rat begrüßt die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Stadt sowie im Wege des Contractings mit Dritten. Die bisher im Umweltausschuss vorgelegte Liste von 5 Schulen ist dafür nur ein bescheidener Anfang. Sie muss laufend erweitert und beworben werden.

 

  1. Im Rahmen der Beschaffungsverwaltung werden soweit möglich Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion  eingekauft. Dies bedeutet nicht nur, dass die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientesten Geräte und Anlagen angeschafft werden (Energieeffizienzklasse A+(+)), sondern etwa auch bei der Beschaffung von Holz nur FSC –zertifiziertes Material verwendet wird. Im Rahmen von Ausschreibungen ist diese Vorgabe zur Bedingung für die Auftragsvergabe zu machen. Die Verwaltung legt bis Ende 2007 eine Liste von Maßnahmen über die genannte FSC-Vorgabe hinaus vor, die eine klimafreundliche Beschaffung gewährleisten.

 

  1. Die Verwaltung erarbeitet Maßnahmen, um den kommunalen Fuhrpark umweltfreundlicher zu gestalten. Sie prüft hierbei, ob eine Ausweitung des bisher betriebenen Carsharing möglich ist. Sie legt dar, ob und in welchem Umfang Neuanschaffungen / Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zum Klimaschutz erfolgen können. Der städtische Flottenverbrauch ist zu ermitteln und nach Möglichkeit zu mindern.

 

B. Externe Maßnahmen

 

  1. Die Stadt Hagen informiert die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen. Die Verwaltung informiert auch über das Projekt „Pendlernetz“ des Landes NRW und beteiligt sich daran gemäß dem Beschluss des UWA vom 04.09.2006.

 

  1. Die Stadt Hagen berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).

 

  1. Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.
  2. Die Bauleitplanung enthält künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB. Dort heißt es: „(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: (…) 23. Gebiete, in denen (…) b) bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen“.

 

  1. Die Verwaltung aktualisiert das Detailkonzept „Energieoptimale Bebauung“ (Energiekonzept Hagen 1995) und setzt es konsequent um. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sind zwingend (gleichrangig neben Erschließung, Entsorgung etc.) Ausführungen über die Einhaltung der dort geforderten Maßnahmen zu machen.

 

  1. Die Verwaltung aktualisiert das Konzept „Energieberatungskonzept und Referenzhausuntersuchung“ (Klimaschutzbericht 1995) und bewirbt diese Beratungsleistung öffentlichkeitswirksam, um sanierungswillige Bürgerinnen und Bürger effizient zu unterstützen.

 

  1. Die Stadt Hagen führt Gespräche mit der örtlichen Sparkasse, um eine Bürgeraktie oder einen Bürgerfonds für erneuerbare Energien aufzulegen. Mit diesen Geldern können z.B. Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden installiert und betrieben werden. Es ist zu prüfen, ob z.B. BINSE den entsprechenden Betrieb begleitet. 

 

C. Verkehrliche Maßnahmen

 

  1. Nach Vorliegen der aktuell durchgeführten Schadstoffmessreihen im Innenstadtbereich legt die Verwaltung ein Maßnahmenkonzept vor, wie die Luftreinhaltungsvorgaben der EU in Hagen zukünftig einzuhalten sind. Die Einrichtung einer Umweltzone im Rahmen der angestrebten Umweltzone Ruhr ist zu prüfen und auf ihre Folgewirkungen zu untersuchen. Konzept und Ergebnisse sollen unmittelbar nach der Sommerpause vorgestellt werden.

 

  1. Die ÖPNV-Vorrangpolitik in Hagen wird beibehalten. Die Hagener Straßenbahn AG führt die konsequente Umrüstung ihrer Altfahrzeuge auf die neueste Technologie für schadstoffarmen Betrieb fort. Der Rat fordert die Hagener Straßenbahn AG auf, neben dem Einsatz von Biodiesel auch Pilotversuche mit gasbetriebenen Fahrzeugen durchzuführen. Bei der Ausschreibung von Fahrleistungen an Subunternehmer ist anzustreben, dass auch diese Unternehmer moderne schadstoffgeminderte Fahrzeuge einsetzen.

 

  1. Die Verwaltung ermittelt gemeinsam mit dem ADFC und sonstigen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr. Dabei sind Schwachstellen aufzuspüren und in einem Konzept darzulegen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in Hagen mittelfristig bis zum Jahr 2012 durchgeführt werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

D. Allgemeine Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes Hagen

 

1.      Die Verwaltung überprüft, welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Hagen durchführbar sind und legt einen Bericht bis zur Ratssitzung im Juni vor.

 

2.      Das Klimaschutzkonzept Hagen ist fortzuschreiben und in regelmäßigen dreijährigen Berichten zu evaluieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen