Beschlussvorlage - 0224/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im April oder Mai eines jeden Jahres für den Stadtteil Hagen - Mitte vom 25. April 2000, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

 

Die Vorlage wird zum 23.04.2007 realisiert.

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Sachverhalt

Durch die Verschiebung der Veranstaltung “Hagen blüht auf” ist die Verlegung eines an die Veranstaltung gekoppelten verkaufsoffenen Sonntags erforderlich.


 
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 03. Mai 2001 ist im Rahmen der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 25. April 2000 festgesetzt worden, dass die Verkaufsstellen im Innenstadtbereich Hagen - Mitte aus Anlass der Veranstaltung “Hagen blüht auf” an jedem 1. Sonntag im Mai eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Sollte der erste Sonntag im Mai auf den Maifeiertag fallen, gilt die Regelung für den 15. Mai.

 

Die Hagen City Gemeinschaft hat beantragt, den verkaufsoffenen Sonntag auch in diesem Jahr zu verschieben. Da der verkaufsoffene Sonntag zwingend mit der Veranstaltung gekoppelt ist, muss die Ordnungsbehördliche Verordnung geändert werden.

 

Da die Bezirksvertretung Mitte die Veranstaltung grundsätzlich genehmigt hat, wird die Zustimmung für die Verlegung vorausgesetzt. Aus diesem Grund wird gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.   

 


Anlage

 

4. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Mitte vom 25. April 2000, zuletzt geändert durch die 3. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 02. Februar 2006

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zu Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25. Januar 2000 (SGV. NW. S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV. NRW. S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom ................ folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

Artikel I

 

§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Mai für den Stadtteil Hagen - Mitte  vom 25. April 2000 wird wie folgt geändert:

 

Verkaufsstellen im Stadtteil Hagen - Mitte dürfen aus Anlass der Veranstaltung “Hagen blüht auf” jährlich an einem Sonntag im April oder Mai in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

Artikel II

 

Die Änderungsverordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündigung in Kraft.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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22.03.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen