Beschlussvorlage - 0224/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Mitte vom 25. April 2000, zuletzt geändert durch Ordnungsbehördliche Verordnung vom 02. Februar 2006hier: Verschiebung des verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Veranstaltung "Hagen blüht auf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.03.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung
besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im April oder Mai eines jeden Jahres für
den Stadtteil Hagen - Mitte vom 25. April 2000, die als Anlage Gegenstand der
Vorlage ist.
Die Vorlage wird zum 23.04.2007 realisiert.
Sachverhalt
Durch die Verschiebung der Veranstaltung “Hagen blüht auf” ist die Verlegung eines an die Veranstaltung gekoppelten verkaufsoffenen Sonntags erforderlich.
Durch Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 03. Mai 2001 ist im Rahmen der 1. Ordnungsbehördlichen
Verordnung vom 25. April 2000 festgesetzt worden, dass die Verkaufsstellen im
Innenstadtbereich Hagen - Mitte aus Anlass der Veranstaltung “Hagen blüht
auf” an jedem 1. Sonntag im Mai eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00
Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Sollte der erste Sonntag im Mai auf den
Maifeiertag fallen, gilt die Regelung für den 15. Mai.
Die Hagen City Gemeinschaft hat beantragt, den
verkaufsoffenen Sonntag auch in diesem Jahr zu verschieben. Da der
verkaufsoffene Sonntag zwingend mit der Veranstaltung gekoppelt ist, muss die
Ordnungsbehördliche Verordnung geändert werden.
Da die Bezirksvertretung Mitte die Veranstaltung
grundsätzlich genehmigt hat, wird die Zustimmung für die Verlegung
vorausgesetzt. Aus diesem Grund wird gebeten, die als Anlage beigefügte
Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlage
4. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung
besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Mitte vom 25. April 2000,
zuletzt geändert durch die 3. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 02. Februar
2006
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zu Regelung
der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006
in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem
Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.
Januar 2000 (SGV. NW. S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.
November 2004 (GV. NRW. S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt
geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV. NRW. S. 274)
wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates
der Stadt Hagen vom ................ folgende Ordnungsbehördliche Verordnung
erlassen:
Artikel I
§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Mai für den Stadtteil Hagen
- Mitte vom 25. April 2000 wird wie
folgt geändert:
Verkaufsstellen im Stadtteil Hagen - Mitte dürfen
aus Anlass der Veranstaltung “Hagen blüht auf” jährlich an einem
Sonntag im April oder Mai in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein.
Artikel II
Die Änderungsverordnung tritt eine Woche nach
ihrer Verkündigung in Kraft.
