Beschlussvorlage - 0164/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturanpassung bei Besoldung und Vergütung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Anhörung
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07.03.2007
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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08.03.2007
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.03.2007
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt hat die Verwaltung beauftragt,
ein Konzept zur Strukturanpassung bei Besoldung und Vergütung unter Anwendung
strengerer Maßstäbe vorzulegen. Dies sollte durch restriktive Bewertung der Amts-,
Fachbereichs- und Betriebsleitungen sowie Abteilungsleitungen geschehen.
Die Verwaltung wird die Stellen für den
beschriebenen Personenkreis, die in den Jahren 2007 bis 2009 vakant werden,
aktuell neu bewerten. Alle übrigen Stellen der Amts-, Fachbereichs- und
Betriebsleitungen sowie Abteilungsleitungen werden bei sich abzeichnenden
Veränderungen (z.B. Stellenwechsel) neu bewertet. Damit werden systematisch
sämtliche Führungsstellen einer Neubewertung unterzogen. Spätestens mit
Verabschiedung einer Entgeltordnung im Rahmen des TVöD sowie entsprechender
Anpassung im Beamtenbereich müssen alle übrigen Stellen des Stellenplans neu
bewertet werden.
Der Rat der Stadt
hat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zu erarbeiten, in
dem unter Anwendung veränderter Größenklasseneinstufung und bei Anwendung
strengerer Maßstäbe bei der Bewertung von Stellen eine Strukturanpassung bei
Besoldung und Vergütung geschaffen wird.
Das öffentliche Dienstrecht unterscheidet
zwischen Beamten/innen und Arbeitnehmern/innen. Mit der Einführung des TVöD ist
der Arbeitnehmerbegriff durch den Begriff des/der Beschäftigen ersetzt worden.
Die Stellenbewertung erfolgt bei den jeweiligen
Statusgruppen auf der Grundlage unterschiedlicher Systeme.
Im Tarifbereich wurden die Stellen in der
Vergangenheit auf der Basis des BMT-G, des BAT bzw. der einschlägigen
Spezialtarifverträge bewertet. Inzwischen wurden die Verträge in die
Entgeltgruppen des TVöD überführt. Eine neue Entgeltordnung wird von den Tarifvertragsparteien
erarbeitet; mit dem Inkrafttreten ist 2007 oder 2008 zu rechnen. Mit der neuen
Entgeltordnung wird eine Neubewertung jeder
Stelle erforderlich.
Für die Bewertung der Beamten/innen gilt eine
analytische Dienstpostenbewertung der KGSt. Die Stadt Hagen wendet aufgrund
eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1972 das Gutachten der KGSt aus dem Jahr
1970 unter Zugrundelegung der Größenklasse 3 an. Da die Stadt Hagen sich
inmitten der Gruppen der Klassen 2 bis 4 bewegt, ergibt eine Zurückstufung in
der Größenklasse keine veränderte Bewertung im Beamtenbereich. Die KGSt hat
bereits angekündigt, sich im Jahr 2007 intensiv mit der Thematik der
Beamtenbewertung auseinander zu setzen. Inwiefern es im Ergebnis zu einem neuen
bzw. überarbeiteten Gutachten kommt, das den veränderten Bedingungen in der
Verwaltung Rechnung trägt, bleibt abzuwarten.
Im Personalausschuss hat es eine Mitteilung
gegeben, dass die grundsätzlichen Regelungen für Tarifbereich und
Beamtenbereich noch ausstehen, der genaue Zeitpunkt der neuen Festlegungen
jedoch noch nicht absehbar sei. Für die Zeit bis dahin wollte sich die
Verwaltung in aktuellen Bewertungsfragen restriktiv verhalten und in der
Tendenz nach unten bewerten.
Vor allem wegen der fehlenden zeitlichen
Verbindlichkeit wird seitens der Politik gefordert, sofortige Maßnahmen zu
ergreifen, die dem Wunsch nach Reduzierung der Wertigkeit der Führungsstellenstellen
Rechnung tragen.
Um die Verbindlichkeit zu erhöhen und um
auszuschließen, dass Stellen unberücksichtigt bleiben, wird die Verwaltung
nunmehr folgendes Verfahren anwenden:
-
Bei den in
den Jahren 2007 bis 2009 vakant werdenden Stellen der Amts-, Fachbereichs- und
Betriebsleitungen sowie Abteilungsleitungen wird zunächst geprüft, ob diese
überhaupt wiederbesetzt werden müssen. Sofern dies bejaht wird, werden die
Stellen dieses Personenkreises im Einvernehmen mit der Zentralen Steuerung dann
aktuell neu bewertet.
-
Alle übrigen Führungsstellen werden bei sich
abzeichnenden Veränderungen
(z. B. Stellenwechsel) neu bewertet.
Es ist in beiden Fällen aber zu berücksichtigen,
dass im Einzelfall eine solch restriktive Bewertung auch zu einer Bestätigung
des bisherigen Stellenwertes führen könnte.
Es wird damit erreicht, dass die in kürze
relevanten Veränderungen ggf. gleich mit neuen Stellenwerten versehen werden.
Das entsprechende Auswahlverfahren kann diese Veränderungen bereits
berücksichtigen (evtl. anderer Bewerberkreis). Gleichzeitig können zu gegebener
Zeit Veränderungen durch TVöD und KGSt berücksichtigt werden.
Es werden vakant (in Anzahl Stellen):
|
Jahr |
Amts-, Fachbereichs- und Betriebsleitungen |
Abteilungsleitungen |
|
2007 |
4 |
4 |
|
2008 |
2 |
1 |
|
2009 |
3 |
2 |
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Summen |
9 |
7 |
Mithin werden für den Stellenplan 2008
-vorbehaltlich des Ergebnisses der neuen Stellenbewertung 16 neue Bewertungen
in die Beratungen zum Stellenplan eingebracht (Veränderungen, die heute noch
nicht vorhersehbar sind, könnten diese Zahl leicht verändern).
Die Bewertung der restlichen 109 Führungsstellen (29
Stellen von Amts-, Fachbereichs- und Betriebsleitungen sowie 80 Stellen von
Abteilungsleitungen) wird entsprechend zeitnah, möglichst unter
Berücksichtigung der Veränderungen des TVöD bzw. der neuen Erkenntnisse der
KGSt, vollzogen.
Alle übrigen Stellen werden im Zusammenhang mit
der Verabschiedung einer neuen Entgeltordnung zum TVöD und entsprechender
beamtenrechtlicher Regelungen überprüft.
