Beschlussvorlage - 0228/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Fläche des ehemaligen KoenigseesErgänzung zur Vorlage vom 17.10.2006 (Drucksachennummer 0853/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Heike Thurn
- Beteiligt:
- Werkhof Hagen gGmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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20.03.2007
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Sachverhalt
Den Anregungen der Fraktionen in
der Sitzung vom 8.11.06 wurde gefolgt und in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung
Arnsberg eine neue Variante entwickelt, die im nachfolgenden als Variante 2a
bezeichnet wird.
Um den Wünschen der BV Hohenlimburg zu entsprechen,
wurde die Variante 2 der Vorlage vom 17.10.2006 (Drucksachennummer 0853/2006)
unter der Federführung der Bezirksregierung nochmals überarbeitet. Bei der neu
entwickelten Variante 2 a (s. Anlage 1) wurden die Wasserflächen nochmals
vergrößert und eine zusätzliche Blänke entlang der Obernahmer Str. geplant.
Diese Wasserflächen werden zusammen mit dem Erlenbruchwald den Charakter der
Fläche in Zukunft prägen.
Wie bereits in der o.g. Vorlage geschrieben, ist nur die Variante 2 grundsätzlich genehmigungsfähig. Eine Gegenüberstellung der verschiedenen von der Verwaltung vorgestellten Varianten mit dem Vorschlag von Herrn Dr. Bücker und Herrn Reichling erfolgt in Anlage 2.
Während des Termins bei der Bezirksregierung Arnsberg am 26.02.07 wurde seitens der Fraktionen der Wunsch geäußert, Zugangsmöglichkeiten zu den Wasserflächen zu schaffen. Hier sollen z.B. Hinweisschilder im Rahmen eines natur- und kulturhistorischen Lehrpfades aufgestellt werden, die den besonderen Wert der zahlreichen Besonderheiten, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben, erläutern. Des weiteren besteht auch die Möglichkeit diese Bereiche als außerschulische Lernorte zu nutzen. Diesem Wunsch soll entsprochen werden und bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
Als weiteres Ergebnis des Termins am 26.02.07 bleibt festzuhalten, dass auf den Grillplatz, der noch im Plan vorhanden ist, verzichtet werden soll.
Die unterhalb des Sohlabsturzes stehenden kleinen Gebäude aus der Vornutzung sollen, mit Ausnahme des Pumpenhäuschens, abgebrochen werden.
Da diese Variante 2a mit der bestehenden Verfügung der Bezirksregierung im Einklang steht, bedarf es keines Planfeststellungsverfahrens gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz. Der Baubeginn kann nach der Vegetationsperiode im Herbst diesen Jahres erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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16,3 kB
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20.03.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bereich des ehemaligen Königsee wird nach der vorgestellten
und genehmigungsfähigen Variante 2 a umgebaut.
Die Maßnahme soll nach der Vegetationsperiode im Herbst 2007-03-20 begonnen werden und zwar durch den Werkhof Hagen.
Der durch Kaufvertrag vom 14.04.04 Ur.Rolle Nr. 1059/2004 des
Notars Jürgen Wilhelm zur Verfügung gestellte Verpflichtungsbetrag
ist für diesen Zweck voll einzusetzen.
Vor Beginn der Maßnahme ist der Bezirksvertretung Hohenlimburg die konkrete Ausbauplanung durch den Werkhof vorzustellen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, zur Steigerung der Attraktivität des Areals einen geeigneten Spielplatz im Bereich des Koenigsees zu planen.