Beschlussvorlage - 0228/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Werkhof wird gebeten, den Bereich des ehemaligen Koenigsees analog zu der vorgestellten Variante 2a umzubauen.

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Sachverhalt

Den Anregungen der Fraktionen in der Sitzung vom 8.11.06 wurde gefolgt und in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg eine neue Variante entwickelt, die im nachfolgenden als Variante 2a bezeichnet wird.


 
Um den Wünschen der BV Hohenlimburg zu entsprechen, wurde die Variante 2 der Vorlage vom 17.10.2006 (Drucksachennummer 0853/2006) unter der Federführung der Bezirksregierung nochmals überarbeitet. Bei der neu entwickelten Variante 2 a (s. Anlage 1) wurden die Wasserflächen nochmals vergrößert und eine zusätzliche Blänke entlang der Obernahmer Str. geplant. Diese Wasserflächen werden zusammen mit dem Erlenbruchwald den Charakter der Fläche in Zukunft prägen.

 

Wie bereits in der o.g. Vorlage geschrieben, ist nur die Variante 2 grundsätzlich genehmigungsfähig. Eine Gegenüberstellung der verschiedenen von der Verwaltung vorgestellten Varianten mit dem Vorschlag von Herrn Dr. Bücker und Herrn Reichling erfolgt in Anlage 2.

 

Während des Termins bei der Bezirksregierung Arnsberg am 26.02.07 wurde seitens der Fraktionen der Wunsch geäußert, Zugangsmöglichkeiten zu den Wasserflächen zu schaffen. Hier sollen z.B. Hinweisschilder im Rahmen eines natur- und kulturhistorischen Lehrpfades aufgestellt werden, die den besonderen Wert der zahlreichen Besonderheiten, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben, erläutern. Des weiteren besteht auch die Möglichkeit diese Bereiche als außerschulische Lernorte zu nutzen. Diesem Wunsch soll entsprochen werden und bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

 

Als weiteres Ergebnis des Termins am 26.02.07 bleibt festzuhalten, dass auf den Grillplatz, der noch im Plan vorhanden ist, verzichtet werden soll.

 

Die unterhalb des Sohlabsturzes stehenden kleinen Gebäude aus der Vornutzung sollen, mit Ausnahme des Pumpenhäuschens, abgebrochen werden.

 

Da diese Variante 2a mit der bestehenden Verfügung der Bezirksregierung im Einklang steht, bedarf es keines Planfeststellungsverfahrens gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz. Der Baubeginn kann nach der Vegetationsperiode im Herbst diesen Jahres erfolgen.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.03.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bereich des ehemaligen Königsee wird nach der vorgestellten

und genehmigungsfähigen Variante 2 a umgebaut.

Die Maßnahme soll nach der Vegetationsperiode im Herbst 2007-03-20 begonnen werden und zwar durch den Werkhof Hagen.

Der durch Kaufvertrag vom 14.04.04 Ur.Rolle Nr. 1059/2004 des

Notars Jürgen Wilhelm zur Verfügung gestellte Verpflichtungsbetrag

ist für diesen Zweck voll einzusetzen.

Vor Beginn der Maßnahme ist der Bezirksvertretung Hohenlimburg die konkrete Ausbauplanung durch den Werkhof vorzustellen.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, zur Steigerung der Attraktivität des Areals einen geeigneten Spielplatz im Bereich des Koenigsees zu planen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1