Beschlussvorlage - 0213/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat beschließt für die in der Anlage dargestellten Flächen, auf Antrag eine Befreiung für einen Mahd- / Beweidungszeitpunkt vor dem 01.07. eines jeden Jahres zu erteilen. Der Zeitpunkt ergibt sich aus der Tabelle der Anlage.

 

Dieser Beschluss gilt auch für die folgenden Vegetationsperioden, es sei den, dass sich Erkenntnisse für die Flächen ergeben, die eine Änderung des Zeitpunktes notwendig machen.

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Sachverhalt

Entfällt.


 
 Grünlandpflege in Schutzgebieten

 

 

In der Sitzung am 31.10.06 hatte der Landschaftsbeirat die Verwaltung gebeten, eine Aufstellung der Grünlandflächen vorzulegen, für die jährlich wiederkehrend eine Befreiung von dem Verbot einer Mahd / Beweidung erst ab dem 1. Juli erteilt worden ist, bzw. erteilt werden kann, weil ein vorgezogener Mahd- / Beweidungszeitpunkt mit dem Schutzzweck vereinbar ist.

Die in der Anlage vorgelegte Liste mit den dazugehörigen Karten bezieht sich auf die Flächen in den Naturschutzgebieten (lfd. Nrn. 1.1.2....) sowie in den festgesetzten geschützten Landschaftsbestandteilen (lfd. Nr. 1.4.2....) des Landschaftsplanes Hagen.

 

Erläuterungen:

 

NSG 1.1.2.01 Ruhraue Syburg

Gemäß Pflege- und Entwicklungsplan Bewirtschaftung ab 15.06. sowohl bei Weide als auch bei Wiese, aber Teilbereich der Wiese spätere Mahd aufgrund Förderung des Wachtelkönigs

NSG 1.1.2.05 Lenneaue Kabel

Gemäß Pflege- und Entwicklungsplan Bewirtschaftung ab 15.06. Glatthaferwiese; keine negative Beeinträchtigung durch in der Vergangenheit durchgeführte vorgezogene Mahd ab 15.06.

NSG 1.1.2.06 Kaisbergaue

Bewirtschaftung ab 15.06. Glatthaferwiese; keine negative Beeinträchtigung durch in der Vergangenheit durchgeführte vorgezogene Mahd ab 15.06.

NSG 1.1.2.10 Unteres Wannebachtal

Schutzzweck gemäß Landschaftsplan “Erhalt und Förderung des von einer extensiven Nutzung abhängigen Feuchtgrünlandes...”

Bewirtschaftung ab dem 15.06. gemäß Biotopmanagementplan; Erhaltung und Entwicklung von Orchideenstandorten durch Durchführung der Mahd dieser Bereiche nach Samenreife; keine negative Beeinträchtigung durch in der Vergangenheit durchgeführte vorgezogene Mahd ab 15.06.

NSG 1.1.2.11 Oberes Wannebachtal

Schutzzweck gemäß Landschaftsplan “Erhalt und Förderung des von einer extensiven Nutzung abhängigen Feuchtgrünlandes...”; Bewirtschaftung ab dem 15.06. gemäß Biotopmanagementplan; Mahd der feuchteren Bereiche im Osten nach dem 01.07.

NSG 1.1.2.15 Mastberg u. Weißenstein

Bewirtschaftung ab 15.06., einheitlicher Vegetationsbestand Glatthaferwiese; keine negative Beeinträchtigung durch in der Vergangenheit durchgeführte vorgezogene Mahd ab 15.06.

 

LB 1.4.2.04 Bachaue Steinberg

Schutzzweck gemäß Landschaftsplan: Erhalt einer extensiv genutzten Bachaue Gemäß Pflege- und Entwicklungsplan Bewirtschaftung vor dem 01.07.; im südlichen Bereich des LBs Mahd ab 01.06. als Versuch 

 

 

Nach Landschaftsplan sind auch diejenigen Streuobstwiesen in Landschaftsschutzgebieten als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt, die größer als 0,25 ha sind (1.4.3., LP). Bei diesen Wiesen ist, neben dem allgemeinen Verbot der Mahd / Beweidung vor 1.07. auch eine Beweidung mit einer Großvieheinheit / ha vor dem 1.07. des Jahres im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde möglich.

Eine Zusammenstellung dieser Flächen enthält der Landschaftsplan nicht. Aus diesem Grund ist Rahmen der Modellförderung des Umweltzentrums und in Folge die Biologische Station damit befasst, die Streuobstwiesen auf dem Gebiet der Stadt Hagen zu kartieren. Diese Kartierung ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit sind 161 Obstwiesen über 0,25 ha erfasst.

Der unteren Landschaftsbehörde liegen jedoch keine vegetationskundlichen oder faunistischen Untersuchungen für diese Flächen vor, so dass über das Management dieser Flächen keine Aussage getroffen werden kann. Es wird angestrebt, diese Untersuchungen nach und nach durch die Biologische Station durchführen zu lassen.

Es kann deshalb keine generelle Aussage zu einem vorgezogenen Mahd- bzw. Beweidungszeitpunkt getroffen werden, sodass derzeit die o.g. Einschränkungen auf diesen Flächen zu beachten sind.

Die  untere Landschaftsbehörde wird bei Vorliegen weiterer Erkenntnisse zum Mahd- / Beweidungszeitpunkt und der Vereinbarkeit auf den Flächen diesen Zeitpunkt vorzuverlegen, eine entsprechende Liste dem Landschaftsbeirat vorlegen.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.03.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Für die einzelnen Flächen werden separate Beschlüsse gefasst.

1.       Beschluss NSG 1.1.2.01 Ruhraue Syburg:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen stimmt der Erteilung einer Befreiung zur vorgezogenen Mahd der östlich gelegenen Wiesenfläche ab dem 15.06. nicht zu.

 

Der Landschaftsbeirat Hagen stimmt der Erteilung einer Befreiung zur vorgezogenen Beweidung der westlich gelegenen Wiesenfläche ab dem 15.06. zu.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        10

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          1

 

 

2.      Beschluss NSG 1.1.2.05 Lenneaue Kabel:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen stimmt der Erteilung einer Befreiung zur vorgezogenen Mahd ab dem 15.06. zu.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

          6

Dagegen:

          5

Enthaltungen:

          0

 

 

3.      Beschluss NSG 1.1.2.06 Kaisbergaue:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen stimmt der Erteilung einer Befreiung zur vorgezogenen Mahd ab dem 15.06. zu.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

          0

Dagegen:

        11

Enthaltungen:

          0

 

 

4.      Beschluss NSG 1.1.2.10 Unteres Wannebachtal:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen stimmt der Erteilung einer Befreiung zur vorgezogenen Mahd ab dem 15.06. zu.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

          7

Dagegen:

          4

Enthaltungen:

          0

 

 

5.      Beschluss NSG 1.1.2.11 Oberes Wannebachtal:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen stimmt der Erteilung einer Befreiung zur vorgezogenen Mahd ab dem 15.06. zu.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

          7

Dagegen:

          4

Enthaltungen:

          0

 

 

6.      Beschluss NSG 1.1.2.15 Mastberg und Weißenstein:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen stimmt der Erteilung einer Befreiung zur vorgezogenen Mahd ab dem 15.06. zu.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        10

Dagegen:

          1

Enthaltungen:

          0

 

 

7.      Beschluss LB 1.4.2.04 Bachaue Steinberg:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen lehnt die Erteilung einer Befreiung zur vorzeitigen Mahd der Fläche vor dem 01.07 ab.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        11

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0