Beschlussvorlage - 0191/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der archäologischen Untersuchungen im Bereich der Blätterhöhle im Naturschutzgebiet "Mastberg und Weißenstein" im Jahr 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.03.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Anhörung
|
|
|
|
15.03.2007
|
Beschlussvorschlag
Der Landschaftsbeirat stimmt der Fortführung der archäologischen Untersuchungen
im Bereich der Blätterhöhle im Naturschutzgebiet “Mastberg und
Weißenstein”, FFH-Gebiet “Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg”
in den Zeiträumen April-Mai sowie August-September 2007 zu; die
landschaftsrechtliche Befreiung ist befristet bis 30. September 2007.
Sachverhalt
Das Historische Centrum Hagen plant die Fortführung der archäologischen
Untersuchungen im Bereich der Blätterhöhle im Naturschutzgebiet “Mastberg
und Weißenstein” in den Zeiträumen April-Mai sowie August-September 2007.
Hierfür ist es erforderlich, dass Bereiche des Naturschutzgebietes außerhalb
der Wege betreten werden und eine Grabung im Bereich des Höhlenvorplatzes
durchgeführt wird. Die geplanten Untersuchungen werden in Zusammenarbeit mit
der Universität Köln durchgeführt; die Auflistung der für die Begehung der
Höhle und des Vorplatzes beantragten Personen sind der beigefügten Liste zu
entnehmen.
Nach der Entdeckung
von tierischen und menschlichen Knochenfunden mit einem Alter von teilweise
über 10.000 Jahren in der Blätterhöhle begann im vorherigen Jahr eine intensive
archäologische Untersuchung des Inneren der Höhle sowie des Vorplatzes. In den
Zeiträumen April-Mai sowie August-September 2007 ist eine Fortsetzung der
archäologischen Untersuchungen geplant. Im April und Mai soll eine weitere
Grabung im Innern der Höhle durchgeführt werden. Die Untersuchungen im Zeitraum
August September beziehen sich auf eine weitere Sondage auf einem nun
vergrößerten Höhlenvorplatz. Der Radius der Begehungen beschränkt sich auf den
unmittelbaren Höhlenvorplatz und den zur Straße “Zur Hünenpforte”
abfallenden Hangbereich. Der Antrag des Historischen Centrum Hagen ist als
Anlage beigefügt.
Die Untersuchungen widersprechen den Festsetzungen des Landschaftsplanes
für alle Naturschutzgebiete, allgemeine Verbote Nr. 4 und 29 und bedürfen daher
einer landschaftsrechtlicher Befreiung. Gemäß dem allgemeinen Verbot Nr. 4 ist
es nicht erlaubt, “Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen,
Ausschachtungen oder sonstige Änderungen der Bodengestalt vorzunehmen”.
Gemäß Verbot Nr. 29 ist es untersagt, “das Naturschutzgebiet außerhalb
der für die Befahrbarkeit oder Begehbarkeit hergerichteten oder
gekennzeichneten Straßen und Wege, Park- und Stellplätze zu betreten und zu
befahren...” .
Aufgrund der Betroffenheit des FFH-Gebietes “Kalkbuchenwälder bei
Hohenlimburg” wird seitens der Landschaftsbehörde das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (ehemals Landesanstalt für Ökologie,
Bodenordnung und Forsten des Landes NRW) sowie die untere Forstbehörde
beteiligt.
Der Vorschlag des Historischen Centrum Hagen, als Bevollmächtigter der
unteren Landschaftsbehörde zu fungieren, wird seitens der Behörde nicht als
erforderlich angesehen und ist somit nicht Bestandteil des
Genehmigungsverfahrens.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
155,3 kB
|
