Beschlussvorlage - 0191/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Fortführung der archäologischen Untersuchungen im Bereich der Blätterhöhle im Naturschutzgebiet “Mastberg und Weißenstein”, FFH-Gebiet “Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg” in den Zeiträumen April-Mai sowie August-September 2007 zu; die landschaftsrechtliche Befreiung ist befristet bis 30. September 2007.

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Sachverhalt

Das Historische Centrum Hagen plant die Fortführung der archäologischen Untersuchungen im Bereich der Blätterhöhle im Naturschutzgebiet “Mastberg und Weißenstein” in den Zeiträumen April-Mai sowie August-September 2007. Hierfür ist es erforderlich, dass Bereiche des Naturschutzgebietes außerhalb der Wege betreten werden und eine Grabung im Bereich des Höhlenvorplatzes durchgeführt wird. Die geplanten Untersuchungen werden in Zusammenarbeit mit der Universität Köln durchgeführt; die Auflistung der für die Begehung der Höhle und des Vorplatzes beantragten Personen sind der beigefügten Liste zu entnehmen.


 
Nach der Entdeckung von tierischen und menschlichen Knochenfunden mit einem Alter von teilweise über 10.000 Jahren in der Blätterhöhle begann im vorherigen Jahr eine intensive archäologische Untersuchung des Inneren der Höhle sowie des Vorplatzes. In den Zeiträumen April-Mai sowie August-September 2007 ist eine Fortsetzung der archäologischen Untersuchungen geplant. Im April und Mai soll eine weitere Grabung im Innern der Höhle durchgeführt werden. Die Untersuchungen im Zeitraum August September beziehen sich auf eine weitere Sondage auf einem nun vergrößerten Höhlenvorplatz. Der Radius der Begehungen beschränkt sich auf den unmittelbaren Höhlenvorplatz und den zur Straße “Zur Hünenpforte” abfallenden Hangbereich. Der Antrag des Historischen Centrum Hagen ist als Anlage beigefügt. 

 

Die Untersuchungen widersprechen den Festsetzungen des Landschaftsplanes für alle Naturschutzgebiete, allgemeine Verbote Nr. 4 und 29 und bedürfen daher einer landschaftsrechtlicher Befreiung. Gemäß dem allgemeinen Verbot Nr. 4 ist es nicht erlaubt, “Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder sonstige Änderungen der Bodengestalt vorzunehmen”. Gemäß Verbot Nr. 29 ist es untersagt, “das Naturschutzgebiet außerhalb der für die Befahrbarkeit oder Begehbarkeit hergerichteten oder gekennzeichneten Straßen und Wege, Park- und Stellplätze zu betreten und zu befahren...” .

 

Aufgrund der Betroffenheit des FFH-Gebietes “Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg” wird seitens der Landschaftsbehörde das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (ehemals Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes NRW) sowie die untere Forstbehörde beteiligt.

 

Der Vorschlag des Historischen Centrum Hagen, als Bevollmächtigter der unteren Landschaftsbehörde zu fungieren, wird seitens der Behörde nicht als erforderlich angesehen und ist somit nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.03.2007 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.03.2007 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen