Beschlussvorlage - 1031/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Planung am Hasper Kreisel (Bunker)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.03.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.03.2007
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Sachverhalt
Der Bunker am Hasper Kreisel soll abgebrochen werden. Eine städtbauliche
Planung an diesem Ort soll zunächst zurückgestellt werden.
Bereits 1996 wurde auf Veranlassung der Bezirksvertretung Haspe der mögliche Abbruch bzw. eine Entfestigung des Bunkers mit dem Ziel einer gewerblichen Nutzung geprüft. Die Kosten des Abbruchs wurden damals mit ca. 2 Millionen DM veranschlagt und somit als nicht finanzierbar eingestuft.
Auch die Möglichkeit einer Entfestigung zur Ermöglichung einer gewerblichen Nutzung wurde als unwirtschaftlich angesehen, da neben dem Kaufpreis auch die kostenintensiven Umbauarbeiten zu finanzieren gewesen wären. In Anbetracht des damaligen Leerstandes an Gewerberäumen erschien eine wirtschaftliche Verwertung des Gebäudes unwahrscheinlich.
In der Sitzung der
Bezirksvertretung Haspe am 9.8.2006
wurde unter TOP 4.2. erneut folgender Beschluß gefaßt:
1.
Die
Bezirksvertretung Haspe beschließt den Abriß bzw. den Abbau des sich im Eigentum
des Bundes befindlichen Bunkers am Hasper Kreisel.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, parallel zu den zu führenden Gesprächen eine
städtebauliche Planung zwischen Hüttenplatz und Hasper Kreisel zu erarbeiten.
(Bereich des Bunkers)
Da sich der Bunker im Eigentum des Bundes befindet, sind umfangreiche
Gespräche mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, der Landesregierung
und der EU erforderlich.
Die Frage der Finanzierung des Abrisses muß erneut geklärt werden und das
Aufstellen einer Zeitleiste für den möglichen Rückbau sind Voraussetzung für
einen städtebaulichen Entwurf für die Einzelmaßnahme. Ein Vorziehen von
Planungen, deren Umsetzung nicht abzusehen ist, ist unter dem Aspekt des
sparsamen Umgangs mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu empfehlen.
Der Beschluß der BV, eine
städtebauliche Planung zu erarbeiten soll zunächst zurückgestellt werden, bis
die o.g. Gespräche abgeschlossen sind.
