Beschlussvorlage - 0172/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag zur Vergabe von Dauerparkausweisen für öffentliche Parkplätze in der Innenstadt Antragsteller: Herr Hans-Jürgen Wünnenberg, Ackerstraße 84, 42857 Remscheid
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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13.03.2007
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Sachverhalt
Mit seinem Bürgerantrag vom 12.11.2006 regt der
Antragsteller an, auf öffentlichen Parkplätzen in der Hagener Innenstadt
Dauerparkflächen für Betriebsangehörige zu schaffen, da das Angebot an solchen
Flächen nicht ausreichend sei. Zudem regt der Antragsteller an, auch die nicht
ausgelasteten Parkflächen für Bewohner in diese Regelung mit einzubeziehen.
Zur Begründung
seines Bürgerantrags macht Herr Wünnenberg geltend, dass es in der Innenstadt
neben den Parkhäusern nur eine geringe Anzahl von Parkplätzen gebe, auf denen
Betriebsangehörige während ihrer Dienstzeit über einen längeren Zeitraum parken
können.
Dem gegenüber gebe es in der Innenstadt öffentliche
Parkplätze, auf denen wegen mangelnder Auslastung tagsüber durchaus Dauerparken
möglich wäre. An der unteren Elberfelder Straße befinde sich ein großer öffentlicher
Parkplatz, der in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr ebenfalls kaum ausgelastet
sei. Auch die Parkflächen, die in der Bergstraße als Parkflächen für Bewohner ausgewiesen
seien, würden tagsüber nicht vollständig genutzt.
Herr Wünnenberg regt daher an, für diese öffentlichen
Parkplätze bzw. Bewohner- Parkflächen Dauerparkausweise auszustellen, mit denen
es den in der Innenstadt Beschäftigten ermöglicht würde, ihre Fahrzeuge in
Arbeitsplatznähe abzustellen, ohne alle zwei Stunden die Parkzeit durch
Geldeinwurf verlängern zu müssen. Mit solchen Dauerparkausweisen würde die
Stadt Hagen zusätzliche Parkgebühren in beträchtlicher Höhe einnehmen können,
ohne dass die Kurzzeitparker nennenswert beeinflusst würden. Zudem würde mit
einer solchen Maßnahme die untere Elberfelder Straße als attraktiver Arbeitsplatz
wieder Gewicht gewinnen.
Die Verwaltung habe die Ausstellung eines solchen
Dauerparkausweises telefonisch abgelehnt, daher werde nun der Antrag gestellt,
dass sich die politischen Gremien der Stadt Hagen mit diesem Sachverhalt auseinander
setzen. Für den Fall, dass sein Antrag abgelehnt wird, bittet Herr Wünnenberg
darum, dies ausführlich zu begründen und ihm mitzuteilen, wie stark der
Parkplatz an der unteren Elberfelder Straße innerhalb der werktäglichen
Gebührenzeit ausgelastet ist.
Die
Verwaltung nimmt zu dem vorliegenden Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Die Kommunen haben in den letzten Jahren eine
Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ergriffen. So
stellt auch in Hagen die Umsetzung von Verkehrsraumkonzepten zur Ordnung des
ruhenden Verkehrs einen wesentlichen Schwerpunkt dieser Maßnahmen dar. Die
Ausweisung von Sonderparkrechten für Bewohner ist Teil dieses
Verkehrsraumkonzeptes. Ausgehend vom Sinn und Zweck der rechtlichen Grundlage
ist ein Bewohnerparkrecht dort notwendig, wo der zur Verfügung stehende
Parkraum für Bewohner und andere Interessenten nicht ausreicht und es deshalb
erforderlich ist, diesen auf die verschiedenen Interessengruppen aufzuteilen.
Der Umsetzung eines solches Parkraumkonzept geht eine
Planung des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung voraus, mit der die
Anzahl der öffentliche Parkplätze in einem ausgewogenen Verhältnis auf die
verschiedenen Bewirtschaftungsarten (reines Bewohnerparken,
Parkscheibenregelung, Parkscheinpflicht) aufgeteilt wird. Ansonsten wäre ein
vernünftiger Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Parkplatzinteressenten
nicht herzustellen.
Das derzeit bestehende Parkraumkonzept wurde
durch den Rat der Stadt Hagen beschlossen. Noch am 24.02.2005 hat er sich
ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass Bewohner- Parkausweise ausschließlich Antragstellern
mit erstem Wohnsitz in der jeweiligen Bewohnerparkzone auszustellen sind.
Zudem darf jeder Bewohner nur einen Bewohnerparkausweis besitzen. Diese
Einschränkungen sind notwendig, um die Zahl der Anspruchsberechtigten zu
begrenzen und damit die Umsetzung des Parkraumkonzeptes zu ermöglichen. Durch
die Schaffung von Dauerparkplätzen bzw. die Ausstellung von Dauerparkausweisen
auch an Nicht- Bewohner wäre ein solches Konzept zum Scheitern verurteilt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Einzelhandels, der Verwaltungen, Büros, Arztpraxen usw., die mit dem Auto in die
Innenstadt zur Arbeit kommen, sind dennoch nicht aus der Innenstadt
„verbannt“. Sofern ihr Arbeitgeber selbst nicht die Möglichkeit
hat, auf eigener Fläche Parkplätze für seine Beschäftigten anzubieten, besteht
die Möglichkeit, gegen Entgelt einen der vielen Dauerparkplätze in Parkhäusern
oder auf einem privat bewirtschafteten Parkplatz zu nutzen.
Zum Hinweis des Antragstellers, dass es den in
der Innenstadt Beschäftigten nicht zuzumuten sei, alle zwei Stunden zu ihrem
Fahrzeug zu gehen, um die Parkzeit zu verlängern, weist die Verkehrsbehörde
darauf hin, dass gerade dieses Verhalten der Innenstadtbesucher vor Jahren zu
einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung und damit auch zur Einführung von
Bewohnerparkzonen geführt hat. Dauerparker sollten den Bewohnerinnen und
Bewohnern nicht mehr „die Parkplätze wegnehmen“. Um den Bewohnerinnen
und Bewohnern eine halbwegs realistische Chance zu bieten, einen Parkplatz in
der Nähe ihrer Wohnung zu bekommen, muss gerade in den Innenstädten eine intensive
Überwachung des ruhenden Verkehrs stattfinden, wobei darauf zu achten ist, dass
nur diejenigen dort dauerhaft parken, die hierzu auch berechtigt sind. Das von
Herrn Wünnenberg geschilderte Verfahren stellt nach den Vorschriften des
Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung eine
Ordnungswidrigkeit dar, da die für den jeweiligen Stellplatz geltende
Höchstparkdauer nicht überschritten werden darf, auch nicht durch das „Nachstellen“
von Parkscheiben oder das „Nachzahlen“ an Parkscheinautomaten.
Das Argument, mit der Einführung von
Dauerparkausweisen für die in der Innenstadt Beschäftigten könne die Stadt
Hagen zusätzliche Einnahmen erzielen, führt nicht zu einer Befürwortung des
vorliegenden Bürgerantrags. Die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes bzw. der
Straßenverkehrsordnung dienen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und
Bürger, nicht zur Schaffung zusätzlicher Einnahmequellen.
Die Anregung des Herrn Wünnenberg, für
öffentliche Parkplätze in der Innenstadt Dauerparkausweise auszustellen, wird
daher von der Verwaltung abgelehnt. Eine ausführliche Begründung wurde mit
dieser Stellungnahme gegeben. Eine Zählung, um die Auslastung des öffentlichen
Parkplatzes an der Humboldtstraße ermitteln zu können, wurde nicht
durchgeführt. Selbst wenn sich bei einer solchen Zählung herausstellen sollte,
dass der Parkplatz tagsüber nicht zu 100 % ausgelastet sein sollte, würde dies
an der ablehnenden Entscheidung zum Begehren des Antragstellers nichts ändern.
Für eine solche Regelung gibt es innerhalb des bestehenden Parkraumkonzeptes
keinen Raum.
Anlagen
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(wie Dokument)
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64,8 kB
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