Beschlussvorlage - 0172/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Mit seinem Bürgerantrag vom 12.11.2006 regt der Antragsteller an, auf öffentlichen Parkplätzen in der Hagener Innenstadt Dauerparkflächen für Betriebsangehörige zu schaffen, da das Angebot an solchen Flächen nicht ausreichend sei. Zudem regt der Antragsteller an, auch die nicht ausgelasteten Parkflächen für Bewohner in diese Regelung mit einzubeziehen.


 
Zur Begründung seines Bürgerantrags macht Herr Wünnenberg geltend, dass es in der Innenstadt neben den Parkhäusern nur eine geringe Anzahl von Parkplätzen gebe, auf denen Betriebsangehörige während ihrer Dienstzeit über einen längeren Zeitraum parken können.

 

Dem gegenüber gebe es in der Innenstadt öffentliche Parkplätze, auf denen wegen mangelnder Auslastung tagsüber durchaus Dauerparken möglich wäre. An der unteren Elberfelder Straße befinde sich ein großer öffentlicher Parkplatz, der in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr ebenfalls kaum ausgelastet sei. Auch die Parkflächen, die in der Bergstraße als Parkflächen für Bewohner ausgewiesen seien, würden tagsüber nicht vollständig genutzt.

 

Herr Wünnenberg regt daher an, für diese öffentlichen Parkplätze bzw. Bewohner- Parkflächen Dauerparkausweise auszustellen, mit denen es den in der Innenstadt Beschäftigten ermöglicht würde, ihre Fahrzeuge in Arbeitsplatznähe abzustellen, ohne alle zwei Stunden die Parkzeit durch Geldeinwurf verlängern zu müssen. Mit solchen Dauerparkausweisen würde die Stadt Hagen zusätzliche Parkgebühren in beträchtlicher Höhe einnehmen können, ohne dass die Kurzzeitparker nennenswert beeinflusst würden. Zudem würde mit einer solchen Maßnahme die untere Elberfelder Straße als attraktiver Arbeitsplatz wieder Gewicht gewinnen.

 

Die Verwaltung habe die Ausstellung eines solchen Dauerparkausweises telefonisch abgelehnt, daher werde nun der Antrag gestellt, dass sich die politischen Gremien der Stadt Hagen mit diesem Sachverhalt auseinander setzen. Für den Fall, dass sein Antrag abgelehnt wird, bittet Herr Wünnenberg darum, dies ausführlich zu begründen und ihm mitzuteilen, wie stark der Parkplatz an der unteren Elberfelder Straße innerhalb der werktäglichen Gebührenzeit ausgelastet ist.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem vorliegenden Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Die Kommunen haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ergriffen. So stellt auch in Hagen die Umsetzung von Verkehrsraumkonzepten zur Ordnung des ruhenden Verkehrs einen wesentlichen Schwerpunkt dieser Maßnahmen dar. Die Ausweisung von Sonderparkrechten für Bewohner ist Teil dieses Verkehrsraumkonzeptes. Ausgehend vom Sinn und Zweck der rechtlichen Grundlage ist ein Bewohnerparkrecht dort notwendig, wo der zur Verfügung stehende Parkraum für Bewohner und andere Interessenten nicht ausreicht und es deshalb erforderlich ist, diesen auf die verschiedenen Interessengruppen aufzuteilen.

 

Der Umsetzung eines solches Parkraumkonzept geht eine Planung des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung voraus, mit der die Anzahl der öffentliche Parkplätze in einem ausgewogenen Verhältnis auf die verschiedenen Bewirtschaftungsarten (reines Bewohnerparken, Parkscheibenregelung, Parkscheinpflicht) aufgeteilt wird. Ansonsten wäre ein vernünftiger Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Parkplatzinteressenten nicht herzustellen.

 

Das derzeit bestehende Parkraumkonzept wurde durch den Rat der Stadt Hagen beschlossen. Noch am 24.02.2005 hat er sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass Bewohner- Parkausweise ausschließlich Antragstellern mit erstem Wohnsitz in der jeweiligen Bewohnerparkzone auszustellen sind. Zudem darf jeder Bewohner nur einen Bewohnerparkausweis besitzen. Diese Einschränkungen sind notwendig, um die Zahl der Anspruchsberechtigten zu begrenzen und damit die Umsetzung des Parkraumkonzeptes zu ermöglichen. Durch die Schaffung von Dauerparkplätzen bzw. die Ausstellung von Dauerparkausweisen auch an Nicht- Bewohner wäre ein solches Konzept zum Scheitern verurteilt.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels, der Verwaltungen, Büros, Arztpraxen usw., die mit dem Auto in die Innenstadt zur Arbeit kommen, sind dennoch nicht aus der Innenstadt „verbannt“. Sofern ihr Arbeitgeber selbst nicht die Möglichkeit hat, auf eigener Fläche Parkplätze für seine Beschäftigten anzubieten, besteht die Möglichkeit, gegen Entgelt einen der vielen Dauerparkplätze in Parkhäusern oder auf einem privat bewirtschafteten Parkplatz zu nutzen.

 

Zum Hinweis des Antragstellers, dass es den in der Innenstadt Beschäftigten nicht zuzumuten sei, alle zwei Stunden zu ihrem Fahrzeug zu gehen, um die Parkzeit zu verlängern, weist die Verkehrsbehörde darauf hin, dass gerade dieses Verhalten der Innenstadtbesucher vor Jahren zu einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung und damit auch zur Einführung von Bewohnerparkzonen geführt hat. Dauerparker sollten den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht mehr „die Parkplätze wegnehmen“. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern eine halbwegs realistische Chance zu bieten, einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu bekommen, muss gerade in den Innenstädten eine intensive Überwachung des ruhenden Verkehrs stattfinden, wobei darauf zu achten ist, dass nur diejenigen dort dauerhaft parken, die hierzu auch berechtigt sind. Das von Herrn Wünnenberg geschilderte Verfahren stellt nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, da die für den jeweiligen Stellplatz geltende Höchstparkdauer nicht überschritten werden darf, auch nicht durch das „Nachstellen“ von Parkscheiben oder das „Nachzahlen“ an Parkscheinautomaten.

 

Das Argument, mit der Einführung von Dauerparkausweisen für die in der Innenstadt Beschäftigten könne die Stadt Hagen zusätzliche Einnahmen erzielen, führt nicht zu einer Befürwortung des vorliegenden Bürgerantrags. Die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes bzw. der Straßenverkehrsordnung dienen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger, nicht zur Schaffung zusätzlicher Einnahmequellen.

 

Die Anregung des Herrn Wünnenberg, für öffentliche Parkplätze in der Innenstadt Dauerparkausweise auszustellen, wird daher von der Verwaltung abgelehnt. Eine ausführliche Begründung wurde mit dieser Stellungnahme gegeben. Eine Zählung, um die Auslastung des öffentlichen Parkplatzes an der Humboldtstraße ermitteln zu können, wurde nicht durchgeführt. Selbst wenn sich bei einer solchen Zählung herausstellen sollte, dass der Parkplatz tagsüber nicht zu 100 % ausgelastet sein sollte, würde dies an der ablehnenden Entscheidung zum Begehren des Antragstellers nichts ändern. Für eine solche Regelung gibt es innerhalb des bestehenden Parkraumkonzeptes keinen Raum.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2007 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

Abstimmungsergebnis:

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 Einstimmig beschlossen